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Sonstige Bereiche | Elektromobilität

Was sonst noch geschah

Kurzschluss – Der Wochenrückblick 2

21.01.2017

Die schönsten Ereignisse der Woche – von klugen Kühlschränken, unklugen Selfies, Kampfmaschinen, Elektro-Doping, Fast-Food-Computern und dem ersten echten Luxus-E-Auto von Mercedes-Benz

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Auch die akustische Überwachung ist möglich. Gespräche können belauscht und aufgezeichnet werden.

Die Ferneinschaltung des Diebstahlschutzes wurde ebenfalls praktiziert. Sie übermittelt die GPS-Daten, was bei einem Diebstahl durchaus sinnvoll ist. Im eigenen Auto zu sitzen und von unbekannten Beamten auf einem Monitor beobachtet zu werden, ist dagegen weniger prickelnd. Denn was die Beamten können, können Hacker erst recht.

Nach Hause telefonieren, das kennt man von E.T. Er hatte aber einen guten Grund. Er wollte wirklich nach Hause (Bild: Universal)

Der deutsche Bundesverkehrsminister war wieder fleißig. Unser aller Dobrindt stellte am 18. Januar 2017 eine Drohnenverordnung vor. Bis zu 100 Metern Höhe dürfen Drohnen und Modellflugzeuge fliegen, darüber gilt für sie Flugverbot. Der Deutsche Modellflieger-Verband ist außer sich, für ihn bedeutet die 100-Meter-Grenze die faktische Einstellung des Wettbewerbsbetriebs.

Drohnen mit einem Gewicht von mehr als 250 Gramm müssen künftig eine Plakette mit Namen und Anschrift des Besitzers tragen. Die Flugverbotszonen für Drohnen werden ausgeweitet, Terror droht schließlich überall.

Pikant ist ein kleiner Zusatz in Dobrindts Verordnung. Kommerziell eingesetzte Drohnen mit weniger als fünf Kilogramm Gewicht sowie Drohnen im Nachtflug benötigen keine separate Erlaubnis mehr für jeden Einsatz.

Amazon arbeitet intensiv an Drohnen, die weniger als fünf Kilogramm wiegen. Für den Versandhändler und andere Unternehmen wie DHL ist Dobrindts Verordnung so wunderbar wie ein nachgeholtes Weihnachtsgeschenk.

Wie wechselt der moderne Elektriker eine Glühlampe? Selbstverständlich mit einer Drohne! (Video: Marek Baczynski)

Neues von der E-Auto-Front: Tesla führt das schlüssellose Fahren ein. Model S lässt sich mit einer Smartphone-App starten.


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Autor
Name: Jürgen Winkler