Der Bundesverband Deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW), der Deutsche Mieterbund (DMB), der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) und der Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands e.V. (eaD) kamen zum Ergebnis, dass bis zu 33.000 Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) auf großen Wohngebäuden Strom für Großstädter liefern könnten.
Wohnungswirtschaft, Mieterbund, Solarwirtschaft und Energie- und Klimaschutzagenturen ziehen für eine schnelle Verbreitung solarer Mietstromangebote an einem Strang und verfolgen gemeinsam das Ziel, möglichst viele Mieter umfangreich über die Vorteile von PV-Anlagen und Solarstrom aufzuklären. Außerdem müssen Wohnungs- und Energiewirtschaft über die Chancen alternativer Mietstromangebote informiert werden, um den PV-Ausbau voranzutreiben und den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren.
Positive Reaktionen auf Analyse
Hauptgeschäftsführer des Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar), Carsten König, zeigt sich optimistisch: „Jetzt geht es endlich los mit dem Mieterstrom in Deutschlands Metropolen. Stark gesunkene Photovoltaik-Preise und das neue Mieterstromgesetz der Bundesregierung machen dies möglich. Wir beobachten am Markt eine stark wachsende Zahl an Akteuren, die aus den Startlöchern kommen und Mieterstromprojekte umsetzen wollen.“
„Mieterstromprojekte sind ein wichtiger Baustein für eine erfolgreiche Energiewende im Wohngebäudebereich. Um das Potenzial voll auszuschöpfen, müssen aber noch Hemmnisse aus dem Weg geräumt werden. Wohnungsunternehmen, die Strom aus erneuerbaren Energien wie Photovoltaik oder aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) lokal erzeugen wollen, werden gravierend steuerlich benachteiligt. Sobald sie den erzeugten Strom ins allgemeine Netz einspeisen oder den Mietern zur Verfügung stellen, wird die eigentlich gewerbesteuerbefreite Vermietungstätigkeit gewerbesteuerpflichtig. Das Gewerbesteuergesetz muss hier dringend angepasst werden“, ergänzt Axel Gedaschko, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW).
Der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, spricht sich ebenfalls alternative Energien bei der Stromversorgung in Mietobjekten aus: „Mit Mieterstrom können sich Mieter erstmals aktiv und ganz bewusst für saubere Energie, für Umwelt- und Klimaschutz entscheiden. Der Erfolg von Mieterstrom wird aber im Wesentlichen von der Attraktivität des Strompreises abhängen. Die vorhandenen Potenziale können nur dann ausgeschöpft werden, wenn Mieterstrom deutliche Kostenvorteile mit sich bringt.“
Michael Geißler, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands e.V. (eaD), erklärt: „Wir brauchen so viele ungenutzte Dachflächen wie möglich, um in den Städten die kommunalen Klimaschutzziele zu erreichen. Mieterstrom ist ein guter Anfang, in Zukunft brauchen wir weitere kreative Modelle für Dienstleistungen und Direktvermarktung. Dadurch können wir die Partizipation breiter Bevölkerungsschichten an der Energiewende erhöhen und sie sozialverträglicher ausgestalten.“
Einsparungen von bis zu 500.000 Tonnen CO2 jährlich
Um das Vorhaben zu realisieren, muss sich jedoch die Politik an der Weichenstellung beteiligen. Nach übereinstimmender Meinung der vier Verbände müsste die neue Bundesregierung Mieterstrom, der nicht durch das öffentliche Stromnetz geleitet wird, von der EEG-Umlage befreien. Vermieter sollten außerdem keine steuerlichen Nachteile in ihrem Kerngeschäft haben, wenn sie den Mietern Strom aus hauseigenen Anlagen liefern. Mieter würden dadurch endlich Eigenheimbesitzern gleichgestellt werden. Die profitieren schon länger von den Vorteilen der eigenen Energieversorgung.
Laut Analyse könnten in den 20 größten deutschen Städten zusätzliche PV-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 1,1 GWp installiert werden. Die jährliche Einsparung von CO2 würde etwa 500.000 Tonnen entsprechen. Die Schätzungen beruhen auf der Grundlage, dass das im Sommer in Kraft getretene PV-Mieterstromgesetz mit seinem Fördermechanismus in den kommenden Jahren von allen Marktteilnehmern aufgegriffen und gemeinsam umgesetzt wird.
PV-Mietstrom wird auf einem oder mehreren Gebäuden durch Solarenergie erzeugt und über Direktvermarktung an die Bewohner ausgeliefert. Der Strom gelangt ohne Nutzung des allgemeinen Versorgungsnetzes direkt zu den Kunden und unterliegt somit keinen staatlichen Abgaben wie Netznutzentgelte, Konzessionsabgaben, KWK-Umlage oder Stromsteuer. Die Mehrwertsteuerpflicht und die volle EEG-Umlage von derzeit rund 7 Cent je Kilowattstunde gelten allerdings auch für solaren Mieterstrom.
Das neue Mietstromgesetz garantiert den Betreibern von PV-Mietstromanlagen je nach Größe der Anlage und dem aktuellen EEG-Einspeisetarif einen Zuschlag von bis zu 3,8 Cent/kWh. Förderfähige Anlagen sind jedoch auf 100 kWp begrenzt. Außerdem darf jährlich nur Mietstrom mit einer Leistung von 500 MWp hinzugebaut werden. Der Gesetzgeber hat einen Höchstpreis für PV-Mietstrom festgelegt. Der muss mindestens zehn Prozent unter dem jeweiligen am Ort geltenden Grundversorgungstarif liegen. Mit diesen Maßnahmen sollen die Wettbewerbsfähigkeit von PV-Mietstrom und der solare Ausbau in Städten gefördert werden.