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Betriebsführung und -Ausstattung | Regenerative/Alternative Energien

Energiewende & Co.

Fußball-EM: Gesetze in Serie

12.07.2016

Ablenkung ist die halbe Miete. Während das Volk Fußball guckte, jagte die Regierung ihre Gesetze durchs Parlament. Wir ließen uns nicht ablenken – hier ist die Liste der Gesetze.

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Die Bundesregierungen pflegen seit Jahren einen Brauch: Steht eine Fußball-WM oder -EM bevor, werden ungeliebte Gesetze wochenlang verzögert und verschleppt. Während des Fußballfestes geht plötzlich alles ganz schnell. Dann peitscht die Regierung die Gesetze durchs Parlament. Immer in der Hoffnung, dass die Wähler mit dem runden Leder beschäftigt sind.

Fußball-WM 2006
Erhöhung der Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozent

Fußball-WM 2010
Erhöhung des Beitragssatzes für die gesetzlichen Krankenkassen von 14,9 auf 15,5 Prozent

Fußball-EM 2012
Reform des Meldegesetzes; Meldeämter dürfen seither Einwohnerdaten an private Adresshändler verkaufen

Das war auch zur Fußball-EM 2016 nicht anders.

Zwischen 10. Juni und 10. Juli bekam die Regierungskoalition von der UEFA vier Sitzungswochen im Schatten des großen Trubels geschenkt. 28 Tage, in denen die Bevölkerung damit beschäftigt war, über Boatengs Wade, Löws Dreierkette und Scholls Honorar zu diskutieren.

Für die Bundesregierung eine gute Gelegenheit, um im Parlament geräuschlos alles abzuräumen, was draußen für Unruhe und Protest sorgen könnte. Routiniert spulte die Große Koalition ihr Programm ab, bis zum Halbfinale am 7. Juli, als ein kleines Häufchen Abgeordneter die letzten Gesetzesvorlagen vor der Sommerpause abnickte.

Beschlossen (*)

23.06.2016: Der Bundestag beschließt das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende. Der flächendeckende Einbau der Smart Meter wird zur Pflicht. Die Einbaukosten trägt der Verbraucher, gestaffelt nach seinem Jahresverbrauch (mindestens 23 Euro bei 2.000 kWh/Jahr, maximal 100 Euro bei 6.000 bis 10.000 kWh/Jahr).

23.06.2016: Der Bundestag beschließt das Strommarktgesetz. Darin wird der Ausstieg aus der Braunkohleverstromung auf 13 Prozent der installierten Kraftwerksleistung beschränkt, allerdings erst nach vier Jahren. So lange wird diese Leistung noch als Kapazitätsreserve vorgehalten. Dafür zahlt die Regierung den Betreibern 1,6 Milliarden Euro. Die restlichen 87 Prozent der Braunkohlekraftwerksleistung bleiben am Netz. Zusätzlich zur Braunkohlereserve baut die Bundesregierung weitere Reserven auf (Kapazitätsreserve, Netzreserve, Lastabschaltreserve, Sicherheitsreserve). Speicher werden auch in Zukunft als Letztverbraucher eingestuft und doppelt mit Netzentgelten bedacht.

23.06.2016: Der Bundestag beschließt das Kulturgutschutzgesetz. National wertvolles Kulturgut darf nicht mehr ins Ausland verkauft werden. Der Import ausländischer Kulturgüter wird stärker überwacht, um den Verkauf geraubter Kunst zu unterbinden.

24.06.2016: Der Bundestag beschließt die Reform der Erbschaftssteuer.

24.06.2016: Der Bundestag beschließt das Frackinggesetz. Fracking im Sandstein bleibt erlaubt, künftig ist jedoch eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Fracking in Ton, Schiefer und Kohle führenden Schichten ist verboten. Ausgenommen sind Probebohrungen.

24.06.2016: Der Bundestag stimmt für ein Anti-Terror-Paket. Darin wird u.a. die Ausweispflicht beim Kauf von Prepaid-Mobilfunkkarten eingeführt. Deutsche und ausländische Geheimdienste dürfen enger kooperieren und gemeinsame Daten anlegen.

30.06.2016: Wirtschaftsminister Gabriel streicht alle verbindlichen Daten und Ziele aus dem Klimaschutzplan 2050, den Umweltministerin Hendricks erarbeitet hat. Der Klimaschutzplan 2050 muss noch mit CDU und CSU abgestimmt werden. Beide Fraktionen kündigen erbitterten Widerstand gegen den Plan an.


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Autor
Name: Jürgen Winkler