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Regenerative/Alternative Energien | Kraft-Wärme-Kopplung

Energiewende: KWKG-Novelle 2017

Kraft-Wärme-Kopplung: Gabriel nimmt Dampf aus den Kesseln

01.12.2016

Die Bundesregierung novelliert das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz. Nach der Kehrtwende bei den Erneuerbaren Energien stehen auch der Kraft-Wärme-Kopplung schwere Zeiten bevor — Kritiker befürchten ein hartes Ausbremsen der KWK in Deutschland.

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Was beinhaltet das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz?

2002 trat das Gesetz für die Erhaltung, Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-Gesetz) in Kraft. Es regelt die Einspeisung und Vergütung des Stroms aus KWK-Anlagen.

Das KWK-Gesetz wurde 2009 und 2012 novelliert. Am 1. Januar 2016 trat die dritte Novelle in Kraft. Darin wird die Förderung neuer und modernisierter KWK-Anlagen, Fernwärmenetze und -speicher festgeschrieben. Anlagen, die mit Stein- oder Braunkohle betrieben werden, sind nicht förderfähig.

Mit der Novelle änderte die Bundesregierung die Förderbedingungen. Neue KWK-Anlagen mit einer Leistung zwischen einem und 50 Megawatt unterliegen jetzt einer Ausschreibungspflicht.

Die KWKG-Novelle 2016 wird bis Mitte 2017 noch einmal überarbeitet (Mitteilung der Bundesregierung vom 19. Oktober 2016). In diesen Wochen befindet sich der neue Gesetzesentwurf in der Abstimmung zwischen Bundesregierung und Bundesrat.

Warum muss die KWKG-Novelle bis 2017 novelliert werden?


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Autor
Name: Jürgen Winkler