
Energiewende: KWKG-Novelle 2017
Kraft-Wärme-Kopplung: Gabriel nimmt Dampf aus den Kesseln
Die Bundesregierung novelliert das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz. Nach der Kehrtwende bei den Erneuerbaren Energien stehen auch der Kraft-Wärme-Kopplung schwere Zeiten bevor — Kritiker befürchten ein hartes Ausbremsen der KWK in Deutschland.
Die Bundesregierung hat versäumt, das KWK-Gesetz auf EU-Ebene rechtssicher zu machen. Parallel dazu will sie mit der Novelle die Förderpraxis für KWK-Anlagen ändern.
Nach Verabschiedung der KWKG-Novelle 2016 erhob die EU-Kommission Einwände gegen die deutsche Förderpraxis. Am 24. Oktober 2016 genehmigte die Kommission schließlich die Förderung hocheffizienter KWK-Anlagen, weil sie sich positiv auf Energieeffizienz und CO2-Emissionen auswirken und die Integration des KWK-Stroms in den Strommarkt erleichtern (Mitteilung der Bundesregierung vom 20. August 2016).
Bedenken äußerte die Kommission zu den Ermäßigungen der KWK-Umlage für große Stromverbraucher und energieintensive Unternehmen. Ob diese Ermäßigungen mit dem EU-Beihilferecht vereinbar sind, wird von der Kommission zur Zeit geprüft.
Wie reagieren Politik und Verbände auf die KWKG-Novelle 2017?
Der Bundesrat leitete am 4. November 2016 eine 30-seitige Stellungnahme an die Bundesregierung weiter. Darin übte er massive Kritik am Gesetzentwurf.
In ihrer Stellungnahme kritisieren die Bundesländer, dass sich KWK-Anlagen, die Strom auch zum Eigenbedarf produzieren, nicht an Ausschreibungen beteiligen dürfen. Nach Angaben von Experten verbrauchen zwei Drittel aller deutschen KWK-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 50 Megawatt selbst erzeugten Strom. Der Bundesrat befürchtet deshalb das Ende des KWK-Ausbaus, wenn die Bundesregierung den Ausschluss dieser Anlagen durchsetzt.