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Mit Sicherheit: Arbeiten an Energiespeicheranlagen mit PSA gegen Störlichtbogen (Foto: Florschütz)
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Aus dem Facharchiv: Elektropraxis

Elektrische Speicher im Niederspannungsnetz

13.06.2019

Elektrische Batteriespeichersysteme in Wohngebäuden haben sich im Markt etabliert. Der Zuwachs lag 2016 über den Erwartungen, inzwischen sind schätzungsweise über 60 000 Systeme in Deutschland installiert.

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Lithium-Batterien haben nun deutlich die Marktführung übernommen, die Preise sind teilweise um 30 bis 40 % gesunken. Die Normung sorgt dabei für eindeutige Vorgaben, mit denen sich eine normativ korrekte und elektrisch sichere Anlage errichten lässt.

Etwa die Hälfte der bisher installierten Systeme wurde über ein Programm der KfW gefördert (KfW-Programm 275), das trotz berechtigter Zweifel an seiner Fortführung im März 2016 mit leicht geänderten Konditionen neu aufgelegt wurde. Die Nachfrage nach der Förderung war 2016 zwischenzeitlich so groß, dass die Fördermittel erschöpft waren und die Bewilligung der Förderanträge für das vierte Quartal 2016 ausgesetzt werden musste.

Darauf und auf die sinkende Förderhöhe (insbesondere der Tilgungszuschuss sinkt von aktuell 19 % auf 16 % ab 01.07.2017 und 13 % ab 01.01.2018) haben die Hersteller der Speichersysteme reagiert. Sie präsentieren mehr und mehr Konzepte, die eine Inanspruchnahme der Förderung weniger interessant machen. Insbesondere der Aufwand beim Kreditantrag schreckt viele ab.

Es ist daher davon auszugehen, dass der Anteil an KfW-geförderten Speichersystemen weiter abnimmt.

Qualität und Sicherheit sind wesentlich

Das KfW-Förderprogramm hat jedoch einen ganz entscheidenden Vorteil: Die Speichersysteme müssen angemeldet und eine Fachunternehmererklärung muss eingereicht werden.


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