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Klimaanlage vor einem Haus (Foto: oka/stock.adobe.com)
Elektrosicherheit | Blitz- und Überspannungsschutz | Schutzmaßnahmen | Erdung und Potentialausgleich

Leseranfrage

Einbinden einer Klimaanlage in den Schutz-Potentialausgleich

14.08.2018

Auf dem Satteldach einer Eigentumswohnung im Dachgeschoss befindet sich das Außenteil einer Klimaanlage. An der Wand der Dachterrasse ist zudem eine Markise mit Aluminiumkassette montiert. Müssen sowohl Klimaanlage als auch Aluminiumkassette der Markise in den Schutzpotentialausgleich einbezogen werden? Wie sieht es mit den Haltern des Klimagerätes aus? Wie verhält es sich, wenn ein Blitzschutzsystem errichtet wird?

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Im Bereich des Blitzschutzes wird im Prinzip die Einwirkungen des direkt galvanisch eingekoppelten Blitzstromes (Wellenform 10/350 μs) und der induktiv eingekoppelten Störgröße (Wellenform 8/20 μs) betrachtet, und beide Ansätze müssen somit auch technisch abgedeckt werden.

Durch die Blitzschutzfachkraft ist die induktive Einkopplung der Störgröße (Wellenform 8/20 μs) zu betrachten. Dies wird in der Regel durch eine komplett geschirmte Verlegung der Kabel oder Leitungsanlage oder wie in der Praxis meist praktiziert durch den Einsatz von Überspannungs-Ableiter (SPD Typ 2) realisiert.

Diese Betrachtung der induktiven Einkopplung der Störgröße (Wellenform 8/20 μs) bezieht sich natürlich auf alle elektrischen Systeme im Energie und Informationstechnischen Bereich.

Dem Anfragenden kann nur geraten werden, für die detaillierte Umsetzung dieser Maßnahmen, die Unterstützung einer „Blitzschutzfachkraft“ in der Planung, Ausführung und der abschließenden Prüfung einzuholen. Und eine Bewertung der Notwendigkeit der Errichtung eines Blitzschutzsystems nach der Normenreihe DIN EN 62305 durch eine Blitzschutzfachkraft über eine Risikoanalyse nach DIN EN 62305-2 (VDE 0185-305-2) [3] prüfen zu lassen.

Fazit zweiter Teilbereich. Zur Auslegung des äußeren oder auch inneren Blitzschutzes zum Schutz der Komponenten der Klimatechnik bzw. zur Prüfung der Notwendigkeit eines Blitzschutzsystems muss eine Blitzschutzfachkraft zu Rate gezogen werden, die über eine objektbezogenen detaillierte Risikoanalyse nach DIN EN 62305-2 (VDE 0185-305-2) [3] den Schutzumfang zu ermitteln hat.

Dies ändert aber nichts am Umfang des notwendigen Potentialausgleichs.

Autor: F. Ziegler

Literatur:

[1] DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2007-06 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 4-41: Schutzmaßnahmen – Schutz gegen elektrischen Schlag.

[2] DIN VDE 0100-540 (VDE 0100-540):2012-06 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 5-54: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Erdungsanlagen und Schutzleiter.

[3] DIN EN 62305-2 (VDE 0185-305-2):2013-02 Blitzschutz – Teil 2: Risiko-Management.

[4] DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3):2011-10 Blitzschutz – Teil 3: Schutz von baulichen Anlagen und Personen.

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