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Symbolbild (Bild: anyaberkut/stock.adobe.com)
Betriebsorganisation

Leseranfrage

Unterweisung via Web Based Training

31.07.2018

Das Internet beeinflusst und erleichtert schon viele Bereiche unseres Lebens. Ist es tatsächlich schon möglich bzw. erlaubt, Sicherheitsunterweisungen für VEFK mit Abschlusstest über einen web-basierten Service durchzuführen?

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Frage: In unserem bundesweiten Unternehmen finden die Sicherheitsunterweisungen seit Jahren als Präsenzveranstaltung mindestens einmal jährlich regional statt. Nun möchte unsere Geschäftsleitung die Präsenztermine für die Unterweisungen im Elektrobetrieb durch eine Unterweisung via Web Based Training (WBT) mit Abschlusstest mit Laptop ersetzen.

Die VEFK stehen einem WBT als unterstützende Maßnahme offen gegenüber, lehnen aber eine solche E-Unterweisung als Ersatz der Präsenz-Jahresunterweisung strikt ab, da der Elektrobereich gefahrengeneigt ist. Zudem kann nicht sichergestellt werden, dass auch wirklich jeder Mitarbeiter die E-Unterweisung persönlich durchführt.

Ist eine reine E-Unterweisung als Jahressicherheitsunterweisung zulässig?

Antwort: Grundsätzlich wird im Abschnitt 2.3.1 „Unterweisung der Versicherten“ der DGUV Regel 100-001 [1] festgestellt: „Ein ausschließliches Selbststudium der Versicherten ist zur Unterweisung in der Regel nicht ausreichend“. Dies trifft aber bei der Durchführung von „reinen“ E-Unterweisungen zu. Es wird auch festgestellt, dass grundsätzlich persönliche Unterweisungen durchzuführen sind, elektronische Medien aber eingesetzt werden können.

Im Arbeitsschutz spricht man auch nicht von „E-Unterweisungen“, sondern von „elektronischen Hilfsmitteln“ zur Unterweisung. An diese sind folgende Zusatzanforderungen geknüpft (siehe DGUV Regel 100-001 [1]):


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