Aus dem Facharchiv: Leseranfrage
Differenzstromüberwachung anstatt RCD
Darf die Kontrolle von Steckdosen-Stromkreisen beispielsweise in Verwaltungsgebäuden lediglich mit einer Differenzstromüberwachung erfolgen?
Frage:
Die Steckdosen-Stromkreise in unserem Entwicklungs- und Verwaltungsgebäude werden lediglich mit einer Differenzstromüberwachung überwacht. RCDs gibt es nicht. Kommt es hier zu einem Alarm, weil der Fehlerstrom in einem der Stromkreise zu hoch ist, wird lediglich eine Alarmmeldung auf der Gebäudeleittechnik angezeigt. Es erfolgt jedoch keine Abschaltung des betreffenden Stromkreises. Bei den Nutzern handelt es sich sowohl um Elektrofachkräfte als auch Laien und externe Firmen (Gebäudereinigung). Die Elektroinstallation ist 2008 errichtet worden. Ist das so zulässig? Ich habe hier große Bedenken. Leider bin ich bis jetzt mit meinen Warnungen ins Leere gelaufen.
Antwort:
Im Jahr 2008 gab es zwar schon die DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410) vom Juni 2007 [1], in der für laienbedienbare Steckdosen bekanntlich ein RCD mit 30 mA gefordert wurde, allerdings lief da noch die Übergangsfrist. In dieser Zeit konnte noch die alte Ausgabe von 1997 [2] angewendet werden, die dies noch nicht kannte.
Demzufolge wurde die Anlage nach den vorliegenden Informationen korrekt geplant.
Ein RCM (Residual Current Monitor) war zu damaliger Zeit „nice to have“. Es gab zu der Zeit keine konkrete Forderung, eine Differenzstromüberwachung einzubauen bzw. deren Messwerte aufzuzeichnen oder zu melden.
Insofern kann normativ die Anlage betrieben werden, wenn keine Änderungen vorgenommen werden.
Bestandsschutz. Verweisen möchte ich an dieser Stelle zunächst auf den Fachbeitrag „Nachrüstung von RCDs in Steckdosenstromkreisen“ [3], der die Problematik rund um den Bestandsschutz aufrollt. Doch in Kurzform: Die Arbeitsplätze und Tätigkeiten der Beschäftigten müssen nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) mit Hilfe einer Gefährdungsbeurteilung nach dem Stand der Technik sicher gestaltet werden.
In diesem Satz steckt eigentlich schon alles drin! Der Gesetzgeber erwartet, dass man nicht nur das umsetzt, was Normen und Regelwerke verpflichtend vorschreiben, sondern Arbeitsplätze und Tätigkeiten nach dem Stand der Technik sicher macht – also so sicher, wie es sinnvoll für Geld zu kaufen geht. Welche Maßnahmen das sind und ob ein RCD für den Zusatzschutz (also ein 30-mA-RCD) dazu gehört, muss der Unternehmer (oder seine VEFK) – anhand einer Gefährdungsbeurteilung – entscheiden. Im Grunde gibt es aber für Büro- oder Laborumgebungen kein Argument, auf RCDs zu verzichten. Seit mehr als zehn Jahren sind RCDs als Zusatzschutz bei Steckdosenstromkreisen für Laien vorgeschrieben, in vielen Bereichen sogar schon mehrere Jahrzehnte. Dies lässt sich auch anhand der Elektro-Toten statistisch erkennen – die Maßnahme ist also wirksam.
Insbesondere wenn Fremdfirmen die vom Anfragenden zur Verfügung gestellten Steckdosen nutzen, muss eine gefahrlose Verwendung möglich sein. RCDs mit 30 mA sind hier besonders wichtig.
RCM oder RCD. Eine Differenzstromüberwachung (RCM) ist etwas grundsätzlich anderes als eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD). Beide haben gemeinsam, dass sie Differenzströme der Anlage und der Betriebsmittel messen. Der RCM misst diese und zeigt u. U. einen Messwert an oder schaltet einen parametrierbaren Alarmkontakt. Er eignet sich zur kontinuierlichen Überwachung und kann neuerdings auch verwendet werden, um bei der wiederkehrenden Prüfung nach DIN VDE 0105-100/A1 (VDE 0105-100/A1) [4] (siehe auch [5]) auf die Isolationsmessung der Stromkreise verzichten zu können. Dazu ist der RCM so aufzuschalten, dass eine Elektrofachkraft umgehend bei einem Alarm informiert wird.
Der RCD jedoch schaltet bei einem erkannten Differenzstrom oberhalb der Ansprechschwelle einfach ab. Der RCD ist eine Schutzeinrichtung, mit denen Schutzmaßnahmen des Fehlerschutzes und des Zusatzschutzes umgesetzt werden können. Dies geht nicht mit einem RCM, da dieser nicht abschaltet.
Ein RCM kann also in diesem Fall kein Ersatz für einen RCD sein. Der Personenschutz (Zusatzschutz) ist damit nicht gewährleistet.
Autor: M. Lochthofen
Quellen
[1] DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2007-06 (zurückgezogen) Errichten von Niederspannungsanlagen Teil 4-41: Schutzmaßnahmen Schutz gegen elektrischen Schlag.
[2] DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):1997-01 (zurückgezogen) Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1 000 V Schutzmaßnahmen; Schutz gegen elektrischen Schlag.

