Aus dem Facharchiv: Elektropraxis
Nachrüstung von RCDs in Steckdosenstromkreisen
Es ist aktuell eine der häufigsten Fragen im Bereich der Elektroinstallation: Müssen RCDs in Steckdosenstromkreisen nachgerüstet werden?
Die Antworten dazu richten sich oft nach Kundenwunsch und beinhalten gerne Begriffe wie „Bestandsschutz“, „Gefährdungsbeurteilung“ oder „keine Nachrüstpflicht“.
Seit der Ausgabe der DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2007-06 [1] wurde verbindlich eingeführt, dass laienbedienbare Steckdosenstromkreise bis 20 A grundsätzlich über eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht größer als 30 mA für den zusätzlichen Personenschutz zu schützen sind. Vor dieser Normausgabe gab es lediglich in den berufsgenossenschaftlichen Regelwerken Aussagen mit Empfehlungscharakter. Spätestens seit dem Ende der Übergangsfrist am 01.02.2009 mussten also neu errichtete Steckdosenstromkreise mit RCD geschützt werden.
Wohlgemerkt, es geht nur um neu errichtete Steckdosen. Eine Aussage zu bestehenden Steckdosen-Stromkreisen wird in dieser Norm nicht getroffen.
Auch in der DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100) [2] für den Betrieb und die wiederkehrende Prüfung wird diese Thematik nicht explizit behandelt. Ganz grob wird nur abgefragt, ob die elektrische Anlage zum Zeitpunkt der Errichtung den damals gültigen Errichtungsvorschriften (also der Reihe DIN VDE 0100) entsprochen hat. Streng normativ also ist hier keine Nachrüstung abzuleiten: einmal ordnungsgemäß in Betrieb genommen, darf der Stromkreis ohne jede Veränderung immer weiter betrieben werden und sogar wiederinstandgesetzt werden.