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Unfall mit einem Tesla-Modell, nach Aussage des Fahrers aufgrund versagender Technik (Quelle: teslamag.de, Foto: emir-t)
Elektromobilität

Elektromobilität: Haftungsfreistellung für Automobilhersteller

Das Auto lenkt, der Fahrer haftet

10.01.2017

Autonome Fahrzeuge werden in naher Zukunft den Alltag bestimmen. Damit ergeben sich für Hersteller und Fahrer neue rechtliche Fragen. Bei der Haftung traf Verkehrsminister Dobrindt eine wichtige Vorentscheidung – zum Entsetzen der Verbraucherschützer.

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Blinkt er beim Spurwechsel? Fährt er regelmäßig schneller als erlaubt? Bremst er abrupt oder verhalten? Zuckelt er mit 90 km/h auf der mittleren Spur der Autobahn? Heizt er die Akkus seines E-Autos in Rekordzeit leer? Benutzt er das Fahrzeug allein? Fährt er überwiegend tagsüber zur gleichen Zeit auf gleicher Strecke (= hat einen festen Job, gut fürs Scoring) oder kurvt er oft nachts kreuz und quer durch die Stadt (= macht gern Party, labiler Charakter, nicht kreditwürdig)?

Mit der Einführung der sprachgesteuerten Kommunikation zwischen Fahrer und Fahrzeug werden auch alle Stimmen an Bord analysiert. Es ist technisch kein Problem, bei Buzzwords wie „Bombe“ ein automatisches Signal an staatliche Stellen zu übermitteln, die sofort veranlassen, den Autofahrer bei nächster Gelegenheit herauszuwinken und zu überprüfen. 

Die aktuelle Panne mit Amazons Lautsprecherbox Alexa zeigt, wie tief die Spracherkennung bereits greift. Weil ein Nachrichtensprecher im US-Fernsehen die Wörter „Puppenhaus“, „Alexa“ und „bestellt“ in einem Satz benutzte, versuchte die vernetzte Lautsprecherbox in jenen Haushalten, in denen Alexa in der Nähe des Fernsehers steht, bei Amazon ein Puppenhaus zu bestellen.

(Quelle: youtube/MDR)

Wer darf die Daten auswerten?

Die Daten der Black Box und des laufenden Fahrbetriebs werden bei den Automobilherstellern gesammelt und ausgewertet. Deshalb ist es z .B. heute schon Praxis, E-Autos per Ferneingriff stillzulegen, wenn der Fahrzeughalter mit den Raten für die Batteriemiete im Rückstand ist.

Auf die Daten werden auch Versicherungen, Krankenkassen, Banken, Arbeitgeber und staatliche Exekutivorgane wie Polizei, Staatsanwaltschaft und Finanzamt zugreifen wollen. Zwar verspricht der Verband der Automobilindustrie (VDA) einen gewissen Datenschutz. Doch Bundesverkehrsminister Dobrindt hat sich schon 2016 festgelegt: Datensparsamkeit sei ein veraltetes Konzept.

Der VDA wird dem Minister nicht widersprechen. Mit den Daten autonomer Fahrzeuge kann man sehr viel Geld verdienen – sofern nicht doch noch ein Gesetz die Weitergabe unterbindet.


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Autor
Name: Antje Schubert