Elektromobilität: Haftungsfreistellung für Automobilhersteller
Das Auto lenkt, der Fahrer haftet
Autonome Fahrzeuge werden in naher Zukunft den Alltag bestimmen. Damit ergeben sich für Hersteller und Fahrer neue rechtliche Fragen. Bei der Haftung traf Verkehrsminister Dobrindt eine wichtige Vorentscheidung – zum Entsetzen der Verbraucherschützer.
(Quelle: youtube/AUTO BILD)
Blackbox zur Klärung von Unfallursachen
Die Fahrzeuge sollen laut Gesetzentwurf mit einer sogenannten Blackbox ausgestattet werden, um die Daten der Fahrt aufzuzeichnen. Ein Unfall ließe sich so im Idealfall rekonstruieren. Es bleibt jedoch fraglich, ob die Unfallursache mit der Black Box zweifelsfrei geklärt werden kann.
Trägt der Hersteller erwiesenermaßen die Schuld, kann er künftig stärker zur Kasse gebeten werden als bisher. Die Haftungshöchstgrenze wird "mangels vorhandener Erfahrungen" mit automatischen Fahrfunktionen von fünf auf zehn Millionen Euro heraufgesetzt.
Zweifel in der Politik
In der Vergangenheit hat es in den Testphasen mit Prototypen immer wieder gekracht, wodurch in den USA – aber auch in Deutschland – Fragen nach der Sicherheit aufkamen. Eine Ethikkommission unter Vorsitz des früheren Verfassungsrichters Udo di Fabio beschäftigt sich derzeit mit dem Thema, denn beim vollautomatischen Fahren stellen sich auch moralische Fragen: Überfährt ein vollautonomes Fahrzeug ein Kind oder einen Rentner, wenn der Zusammenstoß unausweichlich ist und es nur noch nach rechts (Kind) oder links (Rentner) lenken kann, weil in der Mitte der Straße ein umgekippter Sattelschlepper liegt?
Bereits Anfang dieses Jahres sollen Verbände gehört und der Entwurf im Kabinett eingebracht werden. Im Bundestag könnten neue Diskussionen aufkommen. "Autofahrerinnen und Autofahrer können nicht für Fehler der Technik haften, wenn diese das Auto steuert", meint beispielsweise SPD-Fraktionsvize Sören Bartol. "Wir brauchen eine ernsthafte Debatte, was die Technik bereits kann und wann noch die Fahrerinnen und Fahrer die Verantwortung tragen."
(Quelle: youtube/MotorAktion)
Vollautonome Datensammlung
Die Verbraucherschützer verlangen vom Gesetzgeber Mindeststandards, in denen festgelegt wird, welche Daten für den Betrieb eines autonomen Fahrzeugs notwendig sind. Denn autonome Fahrzeuge erstellen ein komplettes Bewegungsprofil, einschließlich einer Charakteristik des Fahrers.

