Elektromobilität: Haftungsfreistellung für Automobilhersteller
Das Auto lenkt, der Fahrer haftet
Autonome Fahrzeuge werden in naher Zukunft den Alltag bestimmen. Damit ergeben sich für Hersteller und Fahrer neue rechtliche Fragen. Bei der Haftung traf Verkehrsminister Dobrindt eine wichtige Vorentscheidung – zum Entsetzen der Verbraucherschützer.
Auf der Teststrecke für autonomes Fahren auf der A9 bei München wurden kürzlich sogenannte Landmarkenschilder aufgestellt, Mercedes schickt seine vollautonomen Autos durch die Städte, und BMW bereitet den Einsatz computergesteuerter Fahrzeuge in München vor. Die Entwicklung der Technik hat die Gesetzgebung längst überholt. Doch die Frage der Haftung bei Unfällen mit autonomen Fahrzeugen ist bis heute ungeklärt. Das soll sich nun ändern.
Wer trägt bei einem Unfall die Schuld?
Der Fahrer oder die Maschine bzw. der Hersteller? Wer haftet bei einem Systemausfall? Seit einigen Monaten ringen die Ministerien für Verkehr und Justiz um eine Lösung. Nun ist man sich bei strittigen Fragen einig.
Das Wichtigste: Auch beim Einsatz von Computern bleibt die grundsätzliche Verantwortung beim Mensch bzw. Fahrzeugführer. Die Systeme müssen allerdings ihre eigenen Grenzen erkennen können und dazu in der Lage sein, "optisch, akustisch oder haptisch" anzuzeigen, dass der Fahrer eingreifen muss, etwa bei technischen Störungen.
Eine ähnliche Signalisierung gibt es bereits beim Spurhalteassistent. Lässt der Fahrer das Lenkrad los, wird er nach sieben Sekunden durch sanftes Rütteln des Lenkrads darauf aufmerksam gemacht, wieder mit den Händen zu lenken. Reagiert er nach 20 Sekunden immer noch nicht, schaltet sich der Assistent ab.
(Quelle: youtube/Autogefühl)
Regeln für automatisiertes Fahren in der Abstimmung
Rechts- und Haftungsfragen blieben bislang offen, denn automatisierte Fahrzeuge hatte das Wiener Übereinkommen von 1968, der international entscheidende Vertrag zur Standardisierung von Verkehrsregeln, schlicht nicht vorgesehen. Das Gesetz muss geändert und die Änderungen müssen im deutschen Recht umgesetzt werden. Der Entwurf stellt erstmals Regeln für automatisierte Fahrsysteme auf, befindet sich derzeit aber noch in der Ressortabstimmung.
Die neuen Regeln sollen verhindern, dass sich Insassen eines autonomen Fahrzeugs völlig vom Verkehrsgeschehen abwenden oder der Fahrer einen anderen Platz einnimmt als den Fahrersitz. Auch in hoch- oder vollautomatisierten Fahrzeugen darf nicht auf einen Fahrzeugführer verzichtet werden.
Enttäuschte Verbraucherschützer
Verbraucherschützer hatten gefordert, dass vor allem in der Autopilot-Phase zunächst der Hersteller in die Verantwortung genommen wird. Sie wurden jedoch enttäuscht. Der Hersteller kommt nur dann ins Spiel, wenn der Fahrzeugführer seine Aufmerksamkeitspflicht erfüllt hat und trotzdem ein Unfall passiert.

