Skip to main content 
Brände durch Blitzeinschlag
Fachplanung | Blitz- und Überspannungsschutz | Installationstechnik | Recht | Versicherungen | TGA-weitere | Normen und Vorschriften | Elektrosicherheit | Brand- und Explosionsschutz | Erdung und Potentialausgleich

Aus dem Facharchiv: Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Betriebsführung

Brände durch Blitzeinschlag in Gebäude verhindern

28.10.2019

Bereits im 18. Jahrhundert enthielt das deutsche Bauordnungsrecht in seinen Brandschutzvorschriften Forderungen, Blitzschutzsysteme zu errichten. Solche Systeme werden seit jeher als vorbeugende Brandschutzmaßnahme installiert, um vor allem Gefährdungen von Personen sowie Schäden an Vermögens- und Sachwerten sowie der Umwelt durch Brände zu vermeiden.

Seiten

Wie sich die Notwendigkeit von Blitzschutzsystemen im Zusammenhang mit baurechtlichen und normativen Anforderungen heute in Deutschland darstellt, wurde von den Autoren grundlegend untersucht. Hierbei spielt ebenfalls die Sicherstellung des vorbeugenden Brandschutzes eine zentrale Rolle.

Blitzschutz als präventive Schutzmaßnahme

Aufgrund des direkten Zusammenhangs von Blitzeinwirkung und Überspannungen auf Gebäude formuliert die deutsche Musterbauordnung (MBO) unter § 14:
„Bauliche Anlagen sind so zu errichten, anzuordnen, zu ändern und instand zu halten, dass die Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.“ Da das Baurecht in Deutschland Ländersache ist, findet man diesen Grundsatz auch in den Schutzzielen der jeweiligen Bauordnungen der Länder wieder: Schutz gegen Brandentstehung und Rettung von Mensch oder Tier – immer und zu jeder Zeit.

Daher sind ebenfalls die gesetzlichen Anforderungen für Blitzschutz in den Länderbauordnungen und in deren spezifischen Verordnungen definiert.

Gesetzliche Vorschriften

Jedes Bauvorhaben unterliegt gesetzlichen Vorschriften und benötigt größtenteils eine Baugenehmigung. Bereits beim Stellen eines Bauantrages hat der Bauherr oder Betreiber des Gebäudes zu berücksichtigen, ob er beispielsweise gemäß Erfordernis von Blitz- und Überspannungssystemen nach Baurecht und anderen gesetzlichen Bestimmungen (Quelle: G. Schweble-Juch, C. Braun, J. Schnitzler)Bauordnungsrecht, der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) oder den technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) gesetzlich verpflichtet ist, ein Blitzschutzsystem zu errichten oder ob er aus eigenen Erwägungen Blitzschutzmaßnahmen vorsieht (Bild 1 – Zusammenhang Blitzschutz und gesetzliche Regelungen).


Seiten