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Vorbeugende Brandschutzmaßnahmen helfen, die Brandausbreitung zu verzögern (Bild: ep)
Blitz- und Überspannungsschutz

Aus dem Facharchiv: Reduzierung der Brandgefahr bei Blitzeinschlägen

Blitzschutz unter Berücksichtigung der Brandschutzrichtlinien

18.04.2019

Der Brandschutz stellt in der heutigen Zeit viele Planer und Installateure von gebäudetechnischen Ausrüstungen vor scheinbar unüberwindbare Hindernisse.

Die Installationen ziehen sich wie Netzwerke durch komplexe Gebäudestrukturen. Der Blitzschutz verwandelt sich zu einer gefährlichen Zündschnur und wird zum lebensgefährlichen Brandproblem. Die Kunst des Planers besteht darin, die verschiedenen Gewerke wie Ver- und Entsorgung, Heizung, Lüftung und Klima, mit der Elektroinstallation in Einklang zu bringen. Das allein ist schon schwierig genug. Zusätzlich tritt seit einigen Jahren der Gedanke an die Gebäudesicherheit in den Vordergrund. Die Sensibilisierung, aber auch die Notwendigkeit für den Brandschutz in Gebäuden wächst somit. Bei der Installation der entsprechenden Systeme und Komponenten werden Installateure, auch im Bereich Blitzschutz, mit Anforderungen konfrontiert, deren Fehlerpotential nicht ohne weiteres erkennbar ist. Ganz schnell werden ohne Wissen zum Thema Brandschutz und Funktionserhalt mit Kunststoffmantel isolierte Erderverbindungsleitungen oder hochspannungsfeste Leitungen in andere Brandabschnitte verlegt, die im Brandfall alle vorher geplanten und notwendigen Schottungsmaßnahmen aushebeln. Nach dem Errichten der Blitzschutzanlage muss die brandschutztechnische Gebäudeausrüstung abnahmefähig sein. Weiterhin ist es notwendig, dass alle Installationen fachgerecht ausgeführt wurden und die entsprechenden Brandschutz-Nachweise vorliegen.

Grundlagen-Informationen – Baurecht/Bauordnungen

In Deutschland dient die Musterbauordnung als Basis für das Errichten von baulichen Anlagen und die Verwendung von Bauprodukten. Da Baurecht Ländersache ist, wurde diese Grundlage in den deutschen Bundesländern in das geltende Recht bauaufsichtlich als Landesbauordnung eingeführt. Eine europäische Regelung gibt es derzeit noch nicht. Hier sind die nationalen Vorschriften zu beachten. Eins ist jedoch sicher: Es brennt in Spanien genauso wie in Deutschland.

Allgemeine Anforderungen

Bauordnungen stellen grundsätzliche Forderungen an bauliche Anlagen. Demnach ist eine bauliche Anlage so „anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden“[1]. Damit sind sowohl Menschen und Sachwerte als auch deren Umwelt gemeint. Die Verantwortlichkeiten liegen je nach Bereich beim Planer, Fachhandwerker oder Betreiber.

Brandschutz in den Bauordnungen

Erste brandschutztechnische Forderungen werden zum Beispiel in §14 der deutschen Musterbauordnung definiert. Wie bereits in den allgemeinen Anforderungen beschrieben, muss das Gebäude dementsprechend errichtet werden, damit einer „Brandentstehung und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird, die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löschmaßnahmen möglich sind.“[2] Damit werden drei wichtige Schutzziele festgelegt.

Schutzziele des Brandschutzes

Brandschutzbereiche Anlagentechnischer Brandschutz z. B. Feuerlöscher
Betrieblich-organisatorischer Brandschutz z. B. Flucht- und Rettungsplan
Abwehrender Brandschutz z. B. Feuerwehr
Baulicher Brandschutz z. B. Brandschutzwand Dieser Bereich kann auch für den Blitzschutz relevant sein. Abhängig von der Nutzungsart von Gebäuden stellen die Bauordnungen und Sonderbauordnungen der Länder unterschiedliche Anforderungen an deren Brandschutz. Baulich werden z.B. Brandabschnitte gebildet, feuerwiderstandsfähige Bauteile definiert oder die Lage und Länge von Rettungswegen festgelegt. Gebäudetypen Nicht bei allen Gebäuden werden hohe Anforderungen an den Brandschutz gestellt. Daher werden in Deutschland gemäß der Musterbauordnung verschiedene Gebäudeklassen unterschieden, an die unterschiedliche Brandschutzanforderungen gestellt werden. In den Klassen 1 bis 3 sind hauptsächlich kleinere Gebäude zu finden, in denen sich normalerweise wenige Personen aufhalten. Höhere Gebäude, unterhalb der Hochhausgrenze von 22 Metern, sind in den Klassen 4 und 5 zu finden.

Gefahren durch Brände

Schnelle Ausbreitung des Brandes Ist erst einmal ein Brand entstanden, gerät er schnell außer Kontrolle. In Windeseile entzünden die Flammen alle brennbaren Materialien, die Temperaturen steigen und der Brand breitet sich explosionsartig immer weiter aus. Die Feuerwehr muss deshalb bei einem Brand nicht nur die bereits lodernden Flammen bekämpfen. Die Hauptaufgabe besteht vielmehr darin, den Schaden zu begrenzen, indem verhindert wird, dass sich die Flammen auf angrenzende Gebäude oder Gebäudeteile ausbreiten. Bauliche Komponenten wie Brandwände, feuerbeständige Decken, feuerhemmende Türen, Kabelabschottungen und weitere Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes helfen dabei, die Ausbreitung eines Brandes zu verhindern oder zumindest zu verzögern. Starke Rauchentwicklung Rauch- und Rußentwicklung sind eine oft unterschätzte Gefahrenquelle. Je nachdem, welche Materialien in Brand geraten, entstehen während des Verbrennungsprozesses unter anderem folgende giftige Gase:
  • Kohlenmonoxid
  • Kohlendioxid
  • Schwefeldioxid
  • Wasserdampf und Ruß.
Starke Rauchentwicklung in einem brennenden Gebäude ist nicht nur eine Gefahr für Leben und Gesundheit der betroffenen Opfer. Der Rauch erschwert darüber hinaus die Brandbekämpfung, weil er der Feuerwehr das Lokalisieren des Brandherdes erschwert. Entstehung korrosiver Brandgase Nicht zu unterschätzen sind die Folgeschäden, die insbesondere Kabel- und Leitungsbrände nach sich ziehen können. Wenn beispielsweise PVC-Kabelisolierungen verbrennen, dann entsteht Chlorgas, das in Verbindung mit Löschwasser aggressive Salzsäure bildet. Diese Säure dringt in den Beton ein und greift Stahlarmierungen an. Die dadurch möglichen Gebäudestrukturschäden können ein Vielfaches der eigentlichen Brandschäden betragen. Baurechtliche Schutzziele Für Gebäude, in denen sich im Regelfall sehr viele Menschen aufhalten, müssen Vorkehrungen getroffen werden, damit im Brandfall niemand durch Feuer und Rauch zu Schaden kommt. Es muss sichergestellt sein, dass das Gebäude schnell und gefahrlos verlassen werden kann. Gerade ortsfremden Personen fällt es in einer solchen Ausnahmesituation sehr schwer, die Gefahren richtig einzuschätzen und das Gebäude auf dem direkten Weg zu verlassen. Daher müssen die drei baurechtlichen Schutzziele für den effektiven Brandschutz von baulichen Anlagen zwingend beachtet werden.
  • Ausbreitung des Feuers begrenzen
  • Flucht- und Rettungswege sichern
  • Funktionserhalt. Wichtige elektrische Anlagen müssen weiterhin funktionieren.
Literatur: [1] Musterbauordnung MBO 2002, §3 Absatz (1) „Allgemeine Anforderungen“.
[2] Musterbauordnung MBO 2002, §14 „Brandschutz“. Autoren: S. Ring, A. König Der vollständige Artikel ist in unserem Facharchiv nachzulesen.