Aus dem Facharchiv: Reduzierung der Brandgefahr bei Blitzeinschlägen
Blitzschutz unter Berücksichtigung der Brandschutzrichtlinien
Der Brandschutz stellt in der heutigen Zeit viele Planer und Installateure von gebäudetechnischen Ausrüstungen vor scheinbar unüberwindbare Hindernisse.
Entstehung korrosiver Brandgase
Nicht zu unterschätzen sind die Folgeschäden, die insbesondere Kabel- und Leitungsbrände nach sich ziehen können. Wenn beispielsweise PVC-Kabelisolierungen verbrennen, dann entsteht Chlorgas, das in Verbindung mit Löschwasser aggressive Salzsäure bildet. Diese Säure dringt in den Beton ein und greift Stahlarmierungen an. Die dadurch möglichen Gebäudestrukturschäden können ein Vielfaches der eigentlichen Brandschäden betragen.
Baurechtliche Schutzziele
Für Gebäude, in denen sich im Regelfall sehr viele Menschen aufhalten, müssen Vorkehrungen getroffen werden, damit im Brandfall niemand durch Feuer und Rauch zu Schaden kommt. Es muss sichergestellt sein, dass das Gebäude schnell und gefahrlos verlassen werden kann. Gerade ortsfremden Personen fällt es in einer solchen Ausnahmesituation sehr schwer, die Gefahren richtig einzuschätzen und das Gebäude auf dem direkten Weg zu verlassen. Daher müssen die drei baurechtlichen Schutzziele für den effektiven Brandschutz von baulichen Anlagen zwingend beachtet werden.
- Ausbreitung des Feuers begrenzen
- Flucht- und Rettungswege sichern
- Funktionserhalt. Wichtige elektrische Anlagen müssen weiterhin funktionieren.

Literatur: [1] Musterbauordnung MBO 2002, §3 Absatz (1) „Allgemeine Anforderungen“.
[2] Musterbauordnung MBO 2002, §14 „Brandschutz“.
Autoren: S. Ring, A. König
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