Aus dem Facharchiv: Elektropraxis
Blitzschutz bei Bädern
Die VDE-Blitzschutznormen behandeln die besonderen Anlagen der in Deutschland existierenden etwa 8 000 Bäder nur eingeschränkt. Deshalb haben der VDE-Ausschuss für Blitzschutz und Blitzforschung (ABB) sowie die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen (DGfdB) eine existierende DGfdB-Richtlinie überarbeitet und mit erweitertem Inhalt aktualisiert herausgegeben. Dieser Beitrag behandelt die wesentlichen Inhalte der Richtlinie und wendet sich vorrangig an die Badbetreiber.
Bei der turnusmäßigen Aktualisierung im Jahre 2014 wurde deutlich, dass Badbetreiber ein Basiswissen über die Gefährdungen durch Blitze und die Wirkungsweise von Schutzmaßnahmen haben sollten. Entsprechende Informationen sind in die Richtlinie eingeflossen, die im Dezember 2015 mit dem Titel „Blitzschutz bei Bädern und Badebetrieb bei Gewitter“ [1][2] veröffentlicht wurde. Die Richtlinie gilt für Schwimmbäder der Typen 1 und 2 und für:
- Hallenbad
- Kombibad (Hallen- und Freibad)
- Freibad
- Naturbad.
Dabei werden nur eindeutig begrenzte, i. d. R. umzäunte Flächen, betrachtet. Badestellen, also nicht umzäunte Becken oder Bade-seen, werden in diesem Merkblatt nicht behandelt.
Gefährdungen durch Blitze
Herannahende Gewitter erkennt man an aufsteigenden Haufenwolken, Schwüle mit aufkommendem Wind, Donner und Wetterleuchten.