Aus dem Facharchiv: Elektropraxis
Blitzschutz bei Bädern
Die VDE-Blitzschutznormen behandeln die besonderen Anlagen der in Deutschland existierenden etwa 8 000 Bäder nur eingeschränkt. Deshalb haben der VDE-Ausschuss für Blitzschutz und Blitzforschung (ABB) sowie die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen (DGfdB) eine existierende DGfdB-Richtlinie überarbeitet und mit erweitertem Inhalt aktualisiert herausgegeben. Dieser Beitrag behandelt die wesentlichen Inhalte der Richtlinie und wendet sich vorrangig an die Badbetreiber.
Bei der turnusmäßigen Aktualisierung im Jahre 2014 wurde deutlich, dass Badbetreiber ein Basiswissen über die Gefährdungen durch Blitze und die Wirkungsweise von Schutzmaßnahmen haben sollten. Entsprechende Informationen sind in die Richtlinie eingeflossen, die im Dezember 2015 mit dem Titel „Blitzschutz bei Bädern und Badebetrieb bei Gewitter“ [1][2] veröffentlicht wurde. Die Richtlinie gilt für Schwimmbäder der Typen 1 und 2 und für:
- Hallenbad
- Kombibad (Hallen- und Freibad)
- Freibad
- Naturbad.
Dabei werden nur eindeutig begrenzte, i. d. R. umzäunte Flächen, betrachtet. Badestellen, also nicht umzäunte Becken oder Bade-seen, werden in diesem Merkblatt nicht behandelt.
Gefährdungen durch Blitze
Herannahende Gewitter erkennt man an aufsteigenden Haufenwolken, Schwüle mit aufkommendem Wind, Donner und Wetterleuchten.
Neben Gewitterfronten gibt es auch örtliche Wärmegewitter, die vor allem im Sommer bei geringem Wind und hoher Sonneneinstrahlung in den Nachmittagsstunden entstehen. Bei dieser Gewitterart besteht eine Gefährdung bereits beim ersten Blitz, der von Blitzinformationsdiensten nicht vorhergesagt werden kann!
Die nachfolgend beschriebenen Gefährdungen treten in Zusammenhang mit Blitzen auf.
Direkter Einschlag
Beim direkten Blitzeinschlag tritt die direkte Verbindung des Blitzes mit einem Gebäude, einer Außenanlage von Bädern, z. B. einem Sprungturm, oder auch einer Person im Freien auf. Der direkte Einschlag in eine Person bewirkt schwerste bis tödliche Verletzungen und muss unbedingt vermieden werden.
Seitenüberschlag
Bei einer hohen Potentialdifferenz an einem blitzstrom-durchflossenen Objekt, z.B. einem Baum oder an einer Ableitung des äußeren Blitzschutzes, kann ein Seitenüberschlag zu einer Person erfolgen, wenn sich diese in zu geringem Abstand davon aufhält. Man spricht auch vom „abspringenden Blitz“.
Berührungsspannung
Eine Person berührt ein blitzstromdurchflossenes Teil und steht dabei gleichzeitig auf dem Boden. Dadurch greift die Person eine „Berührungsspannung“ ab, die einen Strom durch den Körper der Person fließen lässt. Dieser kann mittlere bis tödliche Verletzungen hervorrufen.
Schrittspannung
Ein in die Erde abfließender Blitzstrom erzeugt ein elektrisches Strömungsfeld im Boden, wodurch Potentialdifferenzen auftreten, die mit dem Abstand von der Stromeintrittsstelle abnehmen. Eine auf dem Boden stehende Person greift zwischen den Füßen eine „Schrittspannung“ ab. In einem Abstand von bis zu etwa 30 m um die Blitzstrom-Eintrittsstelle in den Boden können gefährlich hohe Schrittspannungen auftreten.
Überspannung
Blitzbedingte Überspannungen sind mit einem hohen Schadenspotential für elektrische und insbesondere elektronische Systeme und Geräte verbunden. Besonders hohe Überspannungen treten an leitfähigen Teilen durch die Potentialanhebung am Erdungswiderstand aufgrund vom abfließenden Blitzstrom auf. Aber auch Blitzteilströme, die über elektrische bzw. metallene Leiter wie Kabel und Leitungen fließen, erzeugen hohe Potentialdifferenzen. Zusätzlich können in räumlich ausgedehnten Schleifen der elektrischen Installation, einschließlich von Teilen des Blitzschutzsystems, oder in Geräten Überspannungen induziert werden. Mit Hilfe von Überspannungsschutzgeräten kann der Blitzschutz-Potentialausgleich oder ein örtlicher Potentialausgleich so erfolgen, dass Überspannungen auf ein akzeptables Maß begrenzt werden.
Schutz vor Blitzwirkungen
Die gefährdeten Bereiche in Bädern müssen ermittelt und die genannten Gefährdungen für Personen, Gebäude und technische Anlagen durch Blitzschutzsysteme und Schutzmaßnahmen vermieden werden. Besonders gefährdet sind Personen im Freien, im Wasser oder in der Nähe von Bäumen. Schutz bieten z.B. bauliche Anlagen, die mit Blitzschutzsystemen ausgerüstet sind, oder Autos.
Blitzschutzsysteme
Einen umfassenden Schutz vor den Auswirkungen von Blitzen bieten Blitzschutzsysteme, bestehend aus dem äußeren und dem inneren Blitzschutz sowie ergänzende Maßnahmen des Überspannungsschutzes (vgl. DIN EN 62305-3 [3], DIN EN 62305-3 Beiblatt 2 [4], DIN EN 62305-4 [5]).
Äußerer Blitzschutz
Aufgabe des äußeren Blitzschutzes ist es,
- einen direkten Blitzeinschlag in die bauliche Anlage oder einen geschützten Bereich mit Hilfe einer Fangeinrichtung zu verhindern,
- den Blitzstrom mit Ableitungen in die Erdungsanlage abzuleiten und
- in der Erde so zu verteilen, dass keine Gefährdung auftritt (Bild).
Der durch die Fangeinrichtung erzeugte Schutzbereich muss vom Blitzschutzplaner ermittelt werden.
Autor: K. Müller
Der vollständige Artikel ist in unserem Facharchiv nachzulesen.
Literatur:
[1] Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e.V.: Richtlinie R-94.06: 2015 „Blitzschutz bei Bädern und Badebetrieb bei Gewitter“.
[2] Blitzschutz bei Bädern und Badebetrieb bei Gewitter. 1.w VDE/ABB-Blitzschutztagung Neu-Ulm 2015-10.
[3] DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3):2011-10 Blitzschutz – Teil 3: Schutz von baulichen Anlagen und Personen.
[4] DIN EN 62305-3 Beiblatt 2 (VDE 0185-305-3 Beiblatt 2):2011-10 Blitzschutz – Teil 3: Schutz von baulichen Anlagen und Personen – Beiblatt 2: Zusätzliche Informationen für besondere bauliche Anlagen.
[5] DIN EN 62305-4 (VDE 0185-305-4):2011-10 Blitzschutz – Teil 4: Elektrische und elektronische Systeme in baulichen Anlagen.