Smart Home: Cayla spioniert im Kinderzimmer
Besitz von smarter Spielzeugpuppe ist strafbar
Die beliebte Puppe My Friend Cayla muss von den Käufern zerstört werden – mit Vernichtungsnachweis. Die Bundesnetzagentur erklärt das smarte Kinderspielzeug zur verbotenen Sendeanlage.
Lob vom Bundesverband
2014 landete die Puppe Cayla neben einem Roboterhund, einem Mini-Hubschrauber und sprechenden Brettspielen in den Top 10 der angesagtesten Spielzeuge des Bundesverbandes des Spielwaren-Einzelhandels (BVS). Geschäftsführer Willy Fischel erklärte damals:
„Die Kids lieben die große Welt im Kleinen und lassen sich von coolen Effekten und intelligenten Weiterentwicklungen von Spielzeugklassikern begeistern.“
Gut zwei Jahre später ist der Besitz der Puppe strafbar. Der Jurastudent Stefan Hessel (Universität des Saarlandes) wies mit einem Rechtsgutachten darauf hin, dass die internetfähige Puppe My Friend Cayla nach Paragraph 90 des Telekommunikationsgesetzes (TGK) eine verbotene Sendeanlage sein könnte.
Die Bundesnetzagentur teilte Hessels Auffassung. Besitz, Herstellung, Vertrieb und Einführung der Puppe sind in Deutschland verboten.