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Smart Home: Cayla spioniert im Kinderzimmer
Besitz von smarter Spielzeugpuppe ist strafbar
17.02.2017
Die beliebte Puppe My Friend Cayla muss von den Käufern zerstört werden – mit Vernichtungsnachweis. Die Bundesnetzagentur erklärt das smarte Kinderspielzeug zur verbotenen Sendeanlage.
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Entwickler und Hersteller sehen die Erwachsenen in der Pflicht, verantwortungsvolle Kaufentscheidungen zu fällen. Sie müssten sich der Tatsache bewusst sein, dass Mikrofone Sprache aufzeichnen können.
Die Bundesnetzagentur ist jedoch anderer Ansicht. Der Datenschutz besitzt höhere Priorität als die Realisierung aller technischen Möglichkeiten – zumindest im Fall der Puppe My Friend Cayla.
Werbespot des Herstellers (Video: Vivid Deutschland)
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