Skip to main content 
(Bild: Looker_Studio/stock.adobe.com)
Elektrosicherheit | Schutzmaßnahmen

Aus dem Facharchiv: Leseranfrage

Beleuchtungsstromkreis mit Dimmer

30.03.2021

Wie wird eine Messung in einem Beleuchtungsstromkreis mit Universal-Dimmschalter gemäß DIN VDE 0100-600 (VDE 0100-600) durchgeführt? Können solche Stromkreise ggf. mit einem RCD nachgerüstet werden?

Seiten

Frage:
Ein Beleuchtungsstromkreis mit Universal-Dimmschalter soll gemäß DIN VDE 0100-600 (VDE 0100-600) [1]mit einer Schleifenmessung hinsichtlich Abschaltbedingung geprüft werden. Nun habe ich diese Messung durchgeführt und bin auf einen Wert von 54 Ω gekommen. Dies ist bei weitem nicht zulässig. Bei einer Messung ohne Dimmschalter komme ich auf einen Wert von 1,1 Ω. Auf Anfrage beim Hersteller wurde mir mitgeteilt, dass ich diese Messung nicht bis zur letzten Lampe, sondern nur bis zum Dimmer durchführen soll. Diese Aussage betrachte ich jedoch als falsch, da im Fehlerfall auch an der letzten Lampe die vorgeschaltete Sicherung in der geforderten Zeit sicher auslösen muss. Wie soll ich mich verhalten? Sollte ich im besagten Stromkreis einen RCD nachrüsten?

Antwort:
Dieses Thema wurde bisher in der nationalen und internationalen Normung noch kaum erörtert. In Deutschland wurde zwar schon vor Jahren das Thema im betreffenden Unterkomitee behandelt, jedoch auch ohne entsprechende Festlegungen. Somit gibt es auch in den Normen der Reihe DIN VDE 0100 (VDE 0100) hierzu keine Festlegungen.
Formal aber hat der Anfragende recht, dass eine Schleifenwiderstandsmessung sowohl bei der Erstprüfung als auch bei den wiederkehrenden Prüfungen (mit gewissen Ausnahmen, z. B. bei SELV) gefordert wird. Eine Erleichterung ergibt sich aber durch die Anmerkung 1 im Abschnitt 6.4.3.7.1 a) 1) von DIN VDE 0100-600 (VDE 0100-600) [1], wo festgelegt ist, dass in Stromkreisen, welche durch eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht größer als 500 mA geschützt werden, auf die Schleifenwiderstandsmessung verzichtet werden darf.
Außerdem gilt, dass die Hersteller in Dimmern zusätzliche Sicherungen mit einem wesentlich kleineren Nennstrom/Bemessungsstrom (meist max. 1,6 A und außerdem in flinker Charakteristik) eingebaut haben, um ihre Geräte zu schützen. Somit dürfte das Problem der Abschaltung im Fehlerfall gelöst sein, auch wenn der Dimmer zusammen mit den Leitungen eine relativ hohe Impedanz – bei dem Anfragenden z. B. gemessen 54 Ω – aufweist. In wenigen Fällen, wo durch diese zusätzliche Schutzeinrichtung im Dimmer die Abschaltbedingung nicht erfüllt werden kann, wäre aber auch der Einsatz von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) möglich, z. B. einem mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht größer als 30 mA, was ich empfehlen würde, siehe auch oben.
Allerdings muss heutzutage, bei den vielen Varianten von Dimmern, darauf geachtet werden, welche Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs), z. B. Typ A, B oder B+, dafür geeignet sind, was nur durch den Hersteller vorgegeben werden kann.
Die Höhe der Netzspannung/Versorgungsspannung am Eingang und die gedimmte Spannung am Ausgang dürfte bei Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) keine Rolle spielen, sondern nur die Größe des Fehlerstromes, der zum Fließen kommen kann. D. h. die gedimmte Spannung muss entweder noch so groß sein, dass der Auslösestrom der Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) zum Fließen kommen kann oder die gedimmte Spannung ist so niedrig, dass die Grenze für die zulässige Berührungsspannung nicht überschritten wird und somit eine Abschaltung nicht gefordert wird. Bei einer Spannung bis max. AC 50 V bzw. DC 120 V ist eine automatische Abschaltung nicht gefordert. Im TN-System ergibt sich bei einer Spannung von 50 V üblicherweise eine Berührungsspannung von 50 V/2.

Prüfungen. Es ist sicher richtig, dass der gedimmte Stromkreis nicht einfach mit einem Schleifenwiderstandsmessgerät gemessen werden kann. Aber ganz sicher ist die Auskunft des Herstellers so nicht richtig, einfach nur bis zum Dimmer zu messen. Ich würde – so wie der Anfragende es auch schon gemacht hat – für den gesamten Stromkreis bis zur letzten Leuchte, aber ohne Dimmer, die Durchgängigkeit des Schutzleiters sowie eine Schleifenwiderstandsmessung mit Überbrückung des Dimmers durchführen und dann analog die Verlautbarung [1] zur Anwendung bringen, wie sie für Frequenzumrichter und USVen auf der Homepage der DKE veröffentlicht wurde. Auch bei Frequenzumrichtern ist die Schleifenimpedanzmessung nicht möglich. Der Hersteller des Dimmers muss eine entsprechende Auskunft/Bescheinigung geben, wie der Fehlerschutz realisiert werden kann. Für neu zu errichtende Anlagen gibt es auch im normative Anhang D von DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410) [3] entsprechende Festlegungen, wie zu Verfahren ist.

Fazit. Bei Einsatz einer Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht größer als 500 mA wäre das Problem auf sehr einfache Weise gelöst.

Durch die Forderung von Abschnitt 411.3.4 der neuen DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410) [3] vereinfacht sich das Thema, da nun auch für Beleuchtungsstromkreise in Wohnungen ein zusätzlicher Schutz durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht größer als 30 mA vorzusehen ist.

Autor: W. Hörmann


Seiten