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Elektrotechnik | Elektrosicherheit | Schutzmaßnahmen

Aus dem Facharchiv: Leseranfrage

Abschaltbedingungen für Endstromkreise

25.11.2025

Müssen die Abschaltbedingungen für Endstromkreise mit Steckdosen berücksichtigt werden, wenn ein RCD vorgelagert installiert ist?

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Frage: 
Ist es zulässig, die Abschaltbedingungen für Endstromkreise mit Steckdosen außer Acht zu lassen, wenn ein RCD vorgelagert installiert ist? Können dabei die angeschlossenen Betriebsmittel unberücksichtigt bleiben? An diesen Betriebsmitteln könnten auch kleinere Anschlussleitungen gegenüber der Zuleitung vorhanden sein, sodass die Grenzübertemperatur nicht eingehalten werden würde, da sich die Abschaltzeiten deutlich verlängern?

Antwort: 
Vorweg: Für die Betrachtung dieser Leseranfrage muss unterschieden werden in Schutz gegen elektrischen Schlag – Fehlerschutz und Schutz bei Überströmen, insbesondere Schutz bei Kurzschlüssen und dem Schutz der Anschlussleitungen elektrischer Verbrauchsmittel.

Schutz gegen elektrischen Schlag – Fehlerschutz. Der Fehlerschutz darf in TN-Systemen, in fast allen Fällen, sowohl durch Überstrom-Schutzeinrichtungen als auch durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) erreicht werden. Siehe hierzu Abschnitt 411.4.5 von DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410) [1], wo folgendes festgelegt ist: „In TN-Systemen dürfen die folgenden Schutzeinrichtungen für den Fehlerschutz (Schutz bei indirektem Berühren) verwendet werden:

  • Überstrom-Schutzeinrichtungen;

  • Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs).“

Es ist daher zulässige Praxis, den Fehlerschutz auch allein mit dem zusätzlichen Schutz durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom nicht größer als 30 mA zu realisieren. Siehe hierzu auch die Anmerkung im Abschnitt 6.4.3.8 von DIN VDE 0100-600 (VDE 0100-600) [3]: „Anmerkung Wenn eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) für den Fehlerschutz und den zusätzlichen Schutz gemeinsam eingesetzt wird, genügt es, bei der Prüfung der Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) die betreffenden Anforderungen von DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410) zum Fehlerschutz zu berücksichtigen.“

Widersprüchlichkeiten. Im Abschnitt 411.4.5 von DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410) [1] gibt es die Anmerkung 1: „Wenn eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) für den Fehlerschutz verwendet wird, sollte der Stromkreis ebenfalls durch eine Überstrom-Schutzeinrichtung nach DIN VDE 0100-430 (VDE 0100-430) geschützt sein.“ Diese Anmerkung ist, so wie sie angeführt ist, missverständlich, denn jeder Stromkreis muss – bis auf wenige Ausnahmen, die in den Abschnitten 433 und 434 von DIN VDE 0100-430 (VDE 0100-430) [2] beschrieben sind – durch eine Überstrom-Schutzeinrichtung geschützt werden. Aber auch für die Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) selbst ist ein solcher Schutz zwingend notwendig.

Vermutlich sollte durch die Anmerkung damit zum Ausdruck gebracht werden, dass man nach Möglichkeit, auch bei Verwendung von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs), den Stromkreis so ausführen sollte, dass ggf. auch eine Abschaltung im Fehlerfalle durch die Überstrom-Schutzeinrichtung – wenn auch nicht unbedingt in den geforderten Zeiten – erfolgt. Es könnte ja einmal die Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) versagen. Es sei darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um meine Interpretation handelt.

Des Weiteren gibt es einen Widerspruch zwischen Abschnitt 411.4.5 und Abschnitt 415.1.2 von DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410) [1], weil im Abschnitt 415.1.2 von DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410) [1] auf folgendes hingewiesen wird: „Das Verwenden solcher Einrichtungen ist nicht als alleiniges Mittel des Schutzes gegen elektrischen Schlag anerkannt und schließt nicht die Notwendigkeit aus, eine der Schutzmaßnahmen nach den Abschnitten 411 bis 414 anzuwenden.“

Eine weitere Unstimmigkeit gibt es durch Abschnitt 531.3.6 von DIN VDE 0100-530 (VDE 0100-530) [4] (siehe Auszug bezüglich Fehlerschutz), der dem Abschnitt 415.1 von DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410) [1] gegenübersteht. Im Abschnitt 531.3.6 von DIN VDE 0100-530 (VDE 0100-530) [4] heißt es: „Die Verwendung von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom I∆n≤30 mA als zusätzlicher Schutz nach DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410), 415.1 ist anerkannt […]

Wenn eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) mit einem Bemessungsdifferenzstrom I∆n≤30 mA am Eingang eines Endstromkreises oder einer Gruppe von Endstromkreisen errichtet ist, darf diese Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) gleichzeitig den Fehlerschutz und den zusätzlichen Schutz sicherstellen. In diesem Fall dürfen nicht alle Endstromkreise, die von einem gemeinsamen Verteilungsstromkreis versorgt werden, durch diese Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) abgeschaltet werden.“ Diese Unstimmigkeit, die jüngst an anderer Stelle deutlich wurde, liegt bereits dem zuständigen UK der DKE im VDE vor.

Fehlerschutz im TT- und IT-System. In TT-Systemen wird sich der Fehlerschutz kaum durch Überstromschutzeinrichtungen realisieren lassen und im IT-System gibt es Probleme, den Fehlerschutz durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) zu realisieren.

Schutz bei Überstrom/Kurzschluss. Der Schutz bei Kurzschluss muss – mit wenigen Ausnahmen – immer erfüllt werden. Das gilt auch dann, wenn der Fehlerschutz mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) erfüllt wird, da Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) Kurzschlüsse nicht erfassen können und auch nur bedingt abschalten können.

Autor: W. Hörmann

Literatur

[1] DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2018-10 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 4-41: Schutzmaßnahmen – Schutz gegen elektrischen Schlag.


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