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Elektrotechnik | Recht

Aus dem Facharchiv: Leseranfrage

Befähigung zu Elektroarbeiten

11.07.2023

Kann ein Arbeitgeber einer gemeinnützigen Gesellschaft verlangen, dass angestellte Elektromeister auch Elektroarbeiten in den Mietobjekten des Trägers ausführen und ortsveränderliche Geräte prüfen müssen?

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Es gibt aber auch die Verpflichtung der Beschäftigten und hier insbesondere der Führungskräfte, auf gegebene sicherheitsrelevante Defizite, die als erhebliche unmittelbare Gefahr zu Schäden führen können, hinzuweisen. Siehe § 16 ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz) [1].

Was zu tun ist. Grundsätzlich ist ein umfassendes Weisungsrecht des Arbeitgebers aus der rechtlichen Zuordnung als zentraler Vorgesetzter, aber auch aus den verabredeten und verbindlichen Regelungen des Anstellungsvertrags gegeben.

Dieses Weisungsrecht findet jedoch dort seine Grenzen, wo den Beschäftigten (Arbeits-) Leistungen abverlangt werden, die rechtswidrig sind.

Ebenso zu beachten ist, dass die Verpflichtungen, die der Arbeitgeber den Beschäftigten auferlegt, von diesen auch beherrscht werden müssen.

§ 7 des ArbSchG [1] fordert: „Bei der Übertragung von Aufgaben auf Beschäftigte hat der Arbeitgeber je nach Art der Tätigkeit zu berücksichtigen, ob die Beschäftigten befähigt sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachtenden Bestimmungen und Maßnahmen einzuhalten.“


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