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Elektrotechnik | Recht

Befähigung zu Elektroarbeiten

ep10/2020, 2 Seiten

Wir sind eine gemeinnützige Gesellschaft im Bildungsbereich mit mehreren Standorten. Ich bin Meister des Elektrotechnikerhandwerks, jedoch nicht im Installateurverzeichnis eingetragen, und in dieser Gesellschaft als Ausbilder für Elektroniker für Energie und Gebäudetechnik angestellt. Nun verlangt mein Arbeitgeber, dass ich auch Elektroarbeiten in den Mietobjekten des Bildungsträgers ausführen und ortsveränderliche Geräte prüfen soll. Es gibt keine verantwortliche Elektrofachkraft. Die Verantwortung für die Elektroanlagen ist nicht geregelt. Die Mietobjekte sind vom VNB an das Niederspannungsnetz angeschlossen. Es gibt im Unternehmen eine Elektrowerkstatt (Ausbildungswerkstatt), in der von mir Teilnehmer (Erwachsene) zum Elektroniker für Energie und Gebäudetechnik umgeschult werden. In der Vergangenheit habe ich auf Anweisung der Geschäftsleitung und des Sicherheitsbeauftragten die Prüfung der ortsveränderlichen Geräte durchführen müssen. Reparaturen ortsveränderlicher Geräte haben wir bisher im Rahmen der Ausbildung durchgeführt. Wie soll ich mich verhalten?


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Autoren
  • S. Euler
  • H. Hardt
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