Aus dem Facharchiv: Leseranfrage
Auskunft über erforderlichen Kurzschlussstrom
Kann für eine Anlage der Wert des Kurzschlussstromes vom Energieversorger eingefordert werden?
Die Zeit bis zum Ausschalten des durch einen vollkommenen Kurzschluss in einem beliebigen Punkt des zu schützenden Stromkreises hervorgerufenen (kleinsten) Kurzschlussstromes darf dabei nicht länger sein als die Ausschaltzeit, in der der Kurzschlussstrom die Leiter auf deren zulässige Kurzschlusstemperatur erwärmt.
DIN VDE 0100-430 (VDE 0100-430), Abschnitt 434.1 [1] verlangt die Bestimmung von unbeeinflussten Kurzschlussströmen für jede relevante Stelle der elektrischen Anlage. Dies darf entweder durch Berechnung oder Messung erfolgen.
Die Berechnung der Kurzschlussströme in Drehstromnetzen erfolgt nach DIN EN 60909-0 (VDE 0102) [2].
In der Anmerkung zum Abschnitt 434.1 von DIN VDE 0100-430 (VDE 0100-430) [1] steht: „Der unbeeinflusste Kurzschlussstrom am Speisepunkt kann bei dem Netzbetreiber erfragt werden.“
Üblicherweise werden aber nicht Kurzschlussströme, sondern die Schleifenimpedanz an der Übergabestelle, in der Regel dem Hausanschluss, auf Anfrage vom Netzbetreiber mitgeteilt. Hierüber liegen in der Regel Erfahrungswerte vor. Sollte das nicht genügen, muss die Schleifenimpedanz gemessen werden.