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Berühren unter Spannung stehender Anschlussklemme (DC 48 V) eines Solarspeichers mit isoliertem Werkzeug (Quelle: BG ETEM)
Elektrosicherheit | Schutzmaßnahmen | Energietechnik | Energiespeicher, Batterieanlagen

Aus dem Facharchiv: Elektropraxis

Arbeiten unter Spannung: Anwendungskriterien der Arbeitsmethode an Batterieanlagen

04.11.2020

Die Beurteilungskriterien für Arbeiten unter Spannung werden in Seminaren und auch in betrieblichen Arbeitskreisen häufig diskutiert und angefragt. Besonders interessant ist die Fragestellung, wenn es sich um Arbeiten an Gleichspannungsanlagen wie z. B. an Batterieanlagen handelt.

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Die Arbeiten an Anlagen mit ungefährlichen Energien können auch von elektrotechnischen Laien ausgeführt werden. Da im gewerblichen und industriellen Bereich eine Unterweisung auf Basis der Gefährdungsbeurteilung grundsätzlich notwendig ist, kann man davon ausgehen, dass bei Einhaltung des Vorschriftenwerks auch für diesen Anwendungsbereich stets unterwiesene und somit elektrotechnisch unterwiesene Personen eingesetzt werden.

Schritt 2: Auswahl der 
Arbeitsmethode

Bei Vorliegen einer elektrischen Gefährdung sind die Arbeiten in folgende Arbeitsmethoden einzustufen:

  1. Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile;
  2. Arbeiten unter Spannung;
  3. Arbeiten unter Spannung mit besonderen technischen und organisatorischen Maßnahmen.

Arbeiten unter Spannung ist jede Arbeit, bei der eine Person bewusst mit Körperteilen, Ausrüstungen, Werkzeugen oder Vorrichtungen unter Spannung stehende Teile berührt.

Diese Definition ist sowohl in der DGUV Regel 103-011 (BGR A3) [3] als auch in der DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100)[4] sowie im weiteren Regelwerk vorzufinden. Alle anderen Tätigkeiten sind als Arbeiten in der Nähe an unter Spannung stehender Teile einzuordnen, sobald Anlagenteile nicht freigeschaltet werden können.

Für Arbeiten an Batterieanlagen sind nachfolgend genannte Tätigkeiten als Arbeiten unter Spannung einzustufen:

  • Heranführen von Mess- und Prüfspitzen;
  • Anschließen und Lösen von Schraubverbindung mit Werkzeugen an Batteriepolen;
  • Crimpen von Steckverbindern (unter der Vorrausetzung, dass aus zwingenden Gründen die Anschlussleitung nicht von den unter Spannung stehenden Batteriepolen getrennt werden kann);

Folgende Tätigkeiten können als Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile bewertet werden:

  • Ziehen und Stecken von isolierten Steckverbindern
  • Montage-, Wartungs- und Kontrolltätigkeiten, bei denen ein bewusstes Berühren unter Spannung stehender Teile nicht vorgesehen ist.

Ein wesentliches Kriterium für die Entscheidung, ob es sich bei den Arbeiten um Arbeiten unter Spannung handelt, ist das bewusste Berühren der aktiven unter Spannung stehenden Teile mit Körpergliedmaßen oder mit Hilfsmitteln (Bild).


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