Aus dem Facharchiv: Leseranfrage
Abdecken von unter Spannung stehenden Teilen
Die sicherste Arbeitsmethode für das Arbeiten an elektrischen Anlagen ist das „Arbeiten im spannungsfreien Zustand“.
- Heranführen von Spannungsprüfern, Phasenvergleichern und Erdungs- und Kurzschließvorrichtungen;
- Anbringen von Isolierplatten und Abschrankungen;
- Heranführen von Prüf-, Mess- und Justiereinrichtungen sowie Prüfarbeiten zur Fehlereingrenzung in Hilfsstromkreisen bei Nennspannungen bis 1 000 V.
Auch wenn in der Regel für die oben genannten Tätigkeiten keine besonderen technischen oder organisatorischen Maßnahmen gefordert sind, so kann es in der Praxis jedoch Fälle geben, in denen besondere technische oder organisatorischen Maßnahmen, Arbeitsanweisungen und auch eine Spezialausbildung erforderlich sind, um ein sicheres Arbeiten zu ermöglichen. Deshalb müssen in einer entsprechenden Gefährdungsbeurteilung die möglichen Risiken für elektrischen Schlag und Bildung von Kurzschlüssen und Lichtbögen für die durchzuführenden Arbeiten bewertet werden.
Bei Arbeiten unter Spannung muss es sich sowohl beim Anlagenverantwortlichen als auch beim jeweiligen Arbeitsverantwortlichen um einen als Elektrofachkraft (EFK) bestellten Mitarbeiter handeln. Diese Elektrofachkräfte müssen die Grundsätze für das Arbeiten unter Spannung kennen und sicher anwenden können.
Der jeweilige Arbeitsverantwortliche muss über eine Berechtigung für die durchzuführenden Arbeiten (Spezialausbildung) verfügen. Ebenso muss der Arbeitsverantwortliche sicherstellen, dass die Befähigung der von ihm eingesetzten Personen für die Arbeiten ausreicht (DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100)[1], Abschnitte 6.3.8.2 und 6.3.8.3). Die vom Anlagenverantwortlichen für die Arbeiten eingesetzten Personen müssen ebenfalls über eine Berechtigung für die durchzuführenden Arbeiten (Spezialausbildung) verfügen.
Autor: H. Heckler
Literatur:
[1] DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100):2015-10 Betrieb von elektrischen Anlagen – Teil 100: Allgemeine Festlegungen.
[2] Heckler, H.: Abdecken unter Spannung stehender Teile – Umsetzung der fünften Sicherheitsregel bei Niederspannungsanlagen. Elektropraktiker, Berlin 72 (2018) 1, S. 40–43.
Der Artikel wurde unserem Facharchiv entnommen.

