Aus dem Facharchiv: Elektropraxis
Abdecken unter Spannung stehender Teile - Umsetzung der fünften Sicherheitsregel bei Niederspannungsanlagen
Die „fünf Sicherheitsregeln“ sind eine wesentliche Grundlage für das sichere Arbeiten an elektrischen Anlagen. Sie fordern in der fünften Regel, benachbarte, unter Spannung stehende Teile abzudecken oder abzuschranken. Den ep erreichte eine Leseranfrage, in der es darum geht, ob es sich beim Abdecken von unter Spannung stehenden Teilen um eine Tätigkeit handelt, die eine AuS-Schulung voraussetzt. Dieser Fachbeitrag ergänzt die Beantwortung der Leseranfrage.
Das wichtigste Schutzziel beim Arbeiten an elektrischen Anlagen ist die Sicherstellung des Personenschutzes. Um eine elektrische Gefährdung sicher zu vermeiden, müssen deshalb vor jedem Arbeitsbeginn geeignete Maßnahmen getroffen werden. Eine elektrische Gefährdung kann z. B. das Berühren eines aktiven leitfähigen Teils mit einer gefährlichen Spannung sein. Hierdurch kann es zu einem elektrischen Schlag kommen. Unter elektrischer Gefährdung sind aber auch die Wirkungen oder Folgen von Überströmen, Kurzschlüssen oder Lichtbögen zu verstehen – selbst wenn die Spannung so niedrig ist, dass es nicht zum elektrischen Schlag oder zu einer gefährlichen Körperdurchströmung kommen kann.
Bei beabsichtigten Arbeiten an elektrischen Anlagen sind gemäß DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100) [1] stets
- eine Planung durchzuführen;
- möglicherweise auftretende Gefährdungen zu bewerten (Gefährdungsbeurteilung) und
- notwendige Schutzmaßnahmen umzusetzen.
Eine Pflicht zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung besteht auch aufgrund gesetzlicher Regelungen im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Nach § 5 des ArbSchG hat der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und nach § 6 des ArbSchG [2] zu dokumentieren. Das Durchführen einer Gefährdungsbeurteilung für Arbeiten an elektrischen Anlagen wird ebenfalls ausdrücklich in Publikationen der Berufsgenossenschaften und Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung gefordert (siehe auch DGUV 203-001 [3]).