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Gefahrenzonen und Annäherungszonen a) Abstände in Luft und Zonen; b) Begrenzung der Gefahrenzone durch isolierende Schutzvorrichtung (Bild: DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100):2015-10; ep)
Elektrosicherheit | Normen und Vorschriften

Aus dem Facharchiv: Elektropraxis

Abdecken unter Spannung stehender Teile - Umsetzung der fünften Sicherheitsregel bei Niederspannungsanlagen

16.01.2020

Die „fünf Sicherheitsregeln“ sind eine wesentliche Grundlage für das sichere Arbeiten an elektrischen Anlagen. Sie fordern in der fünften Regel, benachbarte, unter Spannung stehende Teile abzudecken oder abzuschranken. Den ep erreichte eine Leseranfrage, in der es darum geht, ob es sich beim Abdecken von unter Spannung stehenden Teilen um eine Tätigkeit handelt, die eine AuS-Schulung voraussetzt. Dieser Fachbeitrag ergänzt die Beantwortung der Leseranfrage.

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Das wichtigste Schutzziel beim Arbeiten an elektrischen Anlagen ist die Sicherstellung des Personenschutzes. Um eine elektrische Gefährdung sicher zu vermeiden, müssen deshalb vor jedem Arbeitsbeginn geeignete Maßnahmen getroffen werden. Eine elektrische Gefährdung kann z. B. das Berühren eines aktiven leitfähigen Teils mit einer gefährlichen Spannung sein. Hierdurch kann es zu einem elektrischen Schlag kommen. Unter elektrischer Gefährdung sind aber auch die Wirkungen oder Folgen von Überströmen, Kurzschlüssen oder Lichtbögen zu verstehen – selbst wenn die Spannung so niedrig ist, dass es nicht zum elektrischen Schlag oder zu einer gefährlichen Körperdurchströmung kommen kann.

Bei beabsichtigten Arbeiten an elektrischen Anlagen sind gemäß DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100) [1] stets

  • eine Planung durchzuführen;
  • möglicherweise auftretende Gefährdungen zu bewerten (Gefährdungsbeurteilung) und
  • notwendige Schutzmaßnahmen umzusetzen.

Eine Pflicht zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung besteht auch aufgrund gesetzlicher Regelungen im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Nach § 5 des ArbSchG hat der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und nach § 6 des ArbSchG [2] zu dokumentieren. Das Durchführen einer Gefährdungsbeurteilung für Arbeiten an elektrischen Anlagen wird ebenfalls ausdrücklich in Publikationen der Berufsgenossenschaften und Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung gefordert (siehe auch DGUV 203-001 [3]).

Schutz gegen direktes Berühren

Um ein Berühren von unter Spannung stehenden Teilen unter normalen Bedingungen zu verhindern, wird der Schutz gegen direktes Berühren (Basisschutz) angewandt. Berührbare gefährliche aktive Teile müssen immer gegen Berühren geschützt werden – durch Isolierung, Hindernisse, Abschrankung, Abstand oder andere geeignete Maßnahmen. Bei Arbeiten an elektrischen Anlagen muss ein ausreichender Schutz gegen das Berühren von unter Spannung stehenden Teilen sichergestellt sein.

Die bei Arbeiten an elektrischen Anlagen verwendeten isolierenden Abdeckungen müssen eine ausreichende elektrische und mechanische Festigkeit aufweisen – sie können sowohl aus starrem Material als auch aus flexiblem Material bestehen.

In DIN EN 61140 (VDE 0140-1) [4] werden für den Schutz gegen den elektrischen Schlag folgende Spannungsbereiche und Schutzmaßnahmen unterschieden:

1. Kleinspannung (extra-low voltage, ELV)

  • Ein Fehlerschutz ist möglicherweise nicht erforderlich, und ein Basisschutz kann ggf. unter bestimmten Bedingungen durch eine Begrenzung der Spannung erfüllt werden. Solche Bedingungen können z. B. abhängig sein von Spannung, Strom, Feuchtigkeit, berührbaren Flächen und weiteren Kriterien.
  • Auch bei Kleinspannung kann es unter ungünstigen Bedingungen zum elektrischen Schlag, zu einer gefährlichen Körperdurchströmung und zu elektrischen Gefährdungen durch Überströme, Kurzschlussströme und Lichtbögen kommen. Möglicherweise auftretende Gefährdungen müssen bewertet werden und ggf. notwendige Schutzmaßnahmen müssen auch bei Kleinspannung umgesetzt werden.
  • Auf die Anwendung der fünften Sicherheitsregel kann bei Kleinspannung unter bestimmten Bedingungen verzichtet werden, wenn – nach erfolgter Sicherheitsbewertung – Gefährdungen durch elektrischen Schlag, gefährliche Körperdurchströmung und weitere elektrischer Gefährdungen ausgeschlossen werden können.

2. Niederspannung (low voltage, LV)


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