Schutzmaßnahmen
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Elektrotechnik
Maßnahmen zum Schutz vor elektrischen Gefährdungen - Erläuterungen zu BetrSichV, TRBS 2131, DIN VDE 0105, BGV A3
ep10/2009, 5 Seiten
Regelwerk Zurzeit gelten folgende Verordnungen, Regeln, Normen und Vorschriften: · Die „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes“, die Betriebssicherheitsverordnung (Betr Sich V) wurde im Jahre 2002 erlassen [1]. · Am 12. November 2007 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales dazu die Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 2131 „Elektrische Gefährdungen“ veröffentlicht [2]. · Die Norm DIN VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen-Teil 100: Allgemeine Festlegungen“ gilt in der Fassung vom Juni 2005 [3]. Dazu ist am 1. Juni 2008 eine Änderung in Kraft getreten: DIN VDE 0105-100/A 1 „Betrieb von elektrischen Anlagen-Teil 100: Allgemeine Festlegungen-Änderung A 1: Wiederkehrende Prüfungen“. Anmerkung: Die Norm DIN VDE 0105-100 befindet sich zurzeit in einer vollständigen Überarbeitung und soll noch im Jahr 2009 neu herausgegeben werden. · Die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) BGV A3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ vom 1. April 1979, in der Fassung vom 1. Januar, hat sich in den 30 Jahren ihres Bestehens für die Elektrofachkraft als praxisgerecht und handhabbar bewiesen. Sie ist (aktualisiert) als eine Nachdruckfassung im Januar 2005 veröffentlicht worden. Verwirrende Vielfalt Die zuvor genannte Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 2131 „Elektrische Gefährdungen“ wird in naher Zukunft die UVV BGV A3 komplett ersetzen. Dies ist aber bisher weitgehend unbeachtet geblieben. Fragen aus der Praxis. Nun kommen vermehrt folgende Fragen: · Wonach müssen wir uns denn nun in welchem Fall richten? · Wie sollen wir die mitunter unterschiedlichen Festlegungen der einzelnen Verordnungen, Regeln, Normen und Vorschriften in der Praxis umsetzen? Grundsätzlich ist festzustellen, dass alle der vier zuvor genannten Verordnungen, Regeln, Normen und Vorschriften befolgt werden müssen. Die Frage ist demnach nur, wie und in welcher Abfolge. Zur UVV BGV A3 ist in der Fachzeitschrift „Brücke“ (Ausgabe 2/09) der Artikel „Arbeiten an Anlagen der Stromversorgung bergen hohes Risiko“ der Autoren H. Oelmann und D. Seibel erschienen [6], in dem es dazu u. a. heißt: „Zur Rechtsvereinfachung hat der Gesetzgeber im Jahr 2002 eine ,Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung und der Benutzung von Arbeitsmitteln`, kurz Betriebssicherheitsverordnung (Betr Sich V), erlassen. Diese Verordnung regelt auch die Auswahl und Bereitstellung sowie die Benutzung und den Betrieb elektrischer Arbeitsmittel. ... Da doppelte Arbeitsschutz-Regelungen zu vermeiden sind, werden die Berufsgenossenschaften mittelfristig nicht umhin können, einige der Unfallverhütungsvorschriften anzupassen oder zurückzuziehen. Für elektrische Gefährdungen betrifft dies auch die BGV A3. Die gute Nachricht für alle, die die UVV vielleicht vermissen werden: Durch die Beteiligung und Mitarbeit der Berufsgenossenschaften im Ausschuss für Betriebssicherheit und dem zuständigen Unterausschuss ist es gelungen, wesentliche Inhalte der BGV A3 in die Technischen Regeln zur Betriebssicherheitsverordnung (TRBS) 2131 ,Elektrische Gefährdungen` zu überführen. Eine zielführende Voraussetzung zur angestrebten Ablösung der BGV A3 ist damit gegeben. Eine weitere Voraussetzung wird es sein, dafür zu sorgen, dass die aus berufsgenossenschaftlicher Sicht erforderlichen Anforderungen zum ,Arbeiten unter Spannung an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln` Eingang in die TRBS 2131 Teil 1 ,Arbeiten unter Spannung` finden.“ Die TRBS wird durch den Ausschuss für Betriebssicherheit ermittelt und dann vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben. In der TRBS 2131 heißt es u. a.: „Die Technische Regel konkretisiert die Betriebsicherheitsverordnung hinsichtlich der Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen sowie der Ableitung von geeigneten Maßnahmen. Bei Anwendung der beispielhaft genannten Maßnahmen kann der Arbeitgeber insoweit die Vermutung der Einhaltung der Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung für sich geltend machen. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, hat er die gleichwertige Erfüllung der Verordnung schriftlich nachzuweisen.“ Gemäß TRBS 2131 [3] sind also auch andere gleichwertige Maßnahmen als die darin genannten zugelassen. Begriffe Bevor wir uns geeigneten Maßnahmen für das Ausschließen oder Begrenzen elektrischer Gefährdungen zuwenden, seien die wichtigsten Begriffe genannt, die in der TRBS 2131 [2] festgelegt sind, und den aus DIN VDE 0105-100 bekannten Begriffen gegenübergestellt. 3.1 Begriffe nach TRBS 2131 In der TRBS 2131 [2] sind u. a. folgende Begriffsdefinitionen zu finden: · Elektrische Gefährdung ist die Möglichkeit eines Schadens oder einer gesundheitlichen Beeinträchtigung durch Vorhandensein elektrischer Energie in einer Anlage oder einem Betriebsmittel. · Gefährdung durch elektrischen Schlag oder Störlichtbogen bezeichnet die Möglichkeit eines Schadens oder einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, hervorgerufen von einem elektrischen Strom durch den Körper eines Menschen oder durch einen Störlichtbogen. · Elektrischer Gefährdungsbereich ist der räumliche Bereich innerhalb oder im Umkreis einer elektrischen Anlage oder eines Betriebsmittels, in dem eine elektrische Elektropraktiker, Berlin 63 (2009) 10 792 FÜR DIE PRAXIS Schutzmaßnahmen Maßnahmen zum Schutz vor elektrischen Gefährdungen Erläuterungen zu Betr Sich V, TRBS 2131, DIN VDE 0105, BGV A3 P. Hasse, Neumarkt; W. Kathrein, Erlangen Zu dem Thema Schutz vor elekrischen Gefährdungen gibt es hierzulande mehrere verschiedene Verordnungen, Regeln, Normen und Vorschriften mit teilweise unterschiedlichen Festlegungen. Da all diese Regelwerke parallel gelten und somit prinzipiell auch beachtet werden müssen, ist es wichtig zu wissen, wie und in welcher Rangfolge die gestellten Anforderungen umzusetzen sind. Hierzu gibt dieser Beitrag Aufschluss, in dem verwendete Begriffe, mögliche Gefährdungen und entsprechende Maßnahmen erläutert werden. Autoren Dr.-Ing. Peter Hasse, Neumarkt/Oberpfalz, war langjähriger Geschäftsführer der Firma Dehn + Söhne und ist nun Aufsichtsratsvorsitzender der GHMT AG sowie Autor zahlreicher Fachbücher. Obering. Walter Kathrein, Erlangen, war Sicherheitsingenieur bei Siemens und ist nun als freier Fachjournalist tätig. Gefährdung durch Eindringen in die Annäherungszone nicht ausgeschlossen ist. · Gefahrenzone ist ein Bereich um unter Spannung stehende Teile, in dem beim Eindringen ohne Schutzmaßnahmen der zur Vermeidung einer elektrischen Gefahr erforderliche Isolationspegel nicht sichergestellt ist (Bild ). · Annäherungszone ist ein begrenzter Bereich, der sich an die Gefahrenzone anschließt und außerdem durch den Abstand DV begrenzt wird (Bild ). 3.2 Begriffe nach DIN VDE 0105-100 In DIN VDE 0105-100 [3] lautet die Definition der beiden letztgenannte Begriffe ähnlich: · Gefahrenzone: ein Bereich um unter Spannung stehende Teile, in dem beim Eindringen ohne Schutzmaßnahmen der zur Vermeidung einer elektrischen Gefahr erforderliche Isolationspegel nicht sichergestellt ist. (Anmerkung: Die äußere Begrenzung der Gefahrenzone wird durch den Abstand DL festgelegt (Bild )). · Annäherungszone: ein begrenzter Bereich außerhalb der Gefahrenzone (Anmerkung: Die äußere Begrenzung der Annäherungszone legt der Abstand DV fest (Bild )). Hinweis: In der TRBS 2131 ist DL nicht angegeben. Zudem wird darin zusätzlich zu der Annäherungszone (DV) ein elektrischer Gefährdungsbereich definiert, der diese umschließt. Gefährdungen In der TRBS 2131 [2] ist Folgendes definiert: „Eine elektrische Gefährdung liegt dann vor, wenn durch das Arbeitsmittel oder durch die Arbeiten aktive Teile direkt berührt oder unterschiedliche Potentiale überbrückt werden können und · die Spannung zwischen einem aktiven Teil und Erde oder die Spannung zwischen aktiven Teilen höher als 25 V Wechselspannung (Effektivwert) oder 60 V Gleichspannung (oberschwingungsfrei) ist und · der Kurzschluss-Strom an der Arbeitsstelle größer als 3 mA Wechselstrom (Effektivwert) oder 12 mA Gleichstrom und · die Energie mehr als 350 mJ beträgt. Eine Gefährdung liegt auch dann vor, wenn die zuvor genannten Werte im Normalbetrieb eingehalten, aber bei dem Auftreten eines Fehlers überschritten werden. Ferner liegt eine elektrische Gefährdung vor, wenn bei Annäherung an direkt berührbare aktive Teile die in der Tabelle 1 angegebenen Schutzabstände DV unterschritten werden.“ Die erwähnte Tabelle 1 aus [2] wird hier als Tafel wiedergegeben. Laut TRBS 2131 [2] kann beim Eindringen in die Annäherungszone eine elektrische Gefährdung nicht ausgeschlossen werden. Demzufolge wird dort die „Äußere Grenze der Annäherungszone DV“ als „Schutzabstand in Luft“ bezeichnet. In DIN VDE 0105-100 [3] heißt es im Abschnitt 6.3 „Arbeiten unter Spannung“: „Arbeiten, die generell unter Spannung durchgeführt werden dürfen. Alle Arbeiten, wenn · sowohl die Nennspannung zwischen den aktiven Teilen als auch die Spannung zwischen aktiven Teilen und Erde nicht höher als 50 V Wechselspannung oder 120 V Gleichspannung ist (SELV oder PELV) oder · die Stromkreise nach DIN VDE 0165 (VDE 0165) eigensicher errichtet sind oder · der Kurzschluss-Strom an der Arbeitsstelle höchstens 3 mA Wechselstrom (Effektivwert) oder 12 mA Gleichstrom oder · die Energie nicht mehr als 350 mJ beträgt.“ Zu beachten ist, dass in der TRBS 2131 [2] die Bedingungen 25 V (60 V)/3 mA (12 mA)/ 350 mJ mit „und“ verknüpft werden, während Elektropraktiker, Berlin 63 (2009) 10 unter Spannung stehendes Teil Gefahrenzone Annäherungszone Zonen im Bereich Spannung führender Teile Quelle: TRBS 2131 unter Spannung stehendes Teil DV Abstand, der die äußere Grenze der Annäherungszone festlegt DL Abstand, der die äußere Grenze der Gefahrenzone festlegt Annäherungszone Gefahrenzone Schutzabstände in Luft und Zonen für Arbeiten Quelle: DIN VDE 0105-100 Tafel Annäherungszone DV in Abhängigkeit von der Nennspannung Quelle: TRBS 2131 Nennspannung UN Äußere Grenze der (Effektivwert) in kV Annäherungszone DV (Schutzabstand in Luft) in m bis 1 1,0 über 1 bis 110 3,0 über 110 bis 220 4,0 über 220 bis 380 5,0 Jetzt zu Fluke wechseln! und dabei bis zu 852 sparen* *Gleich informieren: www.fluke.de/extra Fluke 1653B Installationstester für Prüfungen nach aktuellster DIN VDE 0100-600 Ausgabe Juni 2008 Fluke 6500 Gerätetester für Prüfungen nach aktuellster DIN VDE 0701-0702 Ausgabe Juni 2008 Fluke Deutschland Gmb H Bereich Electrical In den Engematten 14 · 79286 Glottertal Tel.: +49 (0) 69 222 22 02 05 Fax: +49 (0) 69 222 22 02 01 E-Mail: info@de.fluke.nl Internet: www.fluke.de Angebot nur gültig von 1.9. - 18.12.2009 Elektropraktiker, Berlin 63 (2009) 10 794 FÜR DIE PRAXIS Schutzmaßnahmen die in der DIN VDE 0105-100 [3] genannten Werte 50 V (120 V)/3 mA (12 mA)/350 mJ mit „oder“ verknüpft sind. Entsprechend der TRBS 2131 [2] ist also ein gefahrloses Arbeiten auch dann möglich, wenn z. B. 25 V Wechselspannung (Effektivwert) zwar überschritten werden, die anderen Werte aber kleiner als die dort genannten sind - nämlich dann, wenn der Kurzschluss-Strom 3 mA Wechselstrom (Effektivwert) und die Energie 350 mJ nicht überschreiten. Die Obergrenze für die Spannung zwischen den aktiven Teilen als auch für die Spannung zwischen aktiven Teilen und Erde ist in DIN VDE 0105-100 [3] mit 50 V Wechselspannung (Effektivwert) festgelegt. Allerdings dürfen gemäß [3] sowohl der Kurzschluss-Strom an der Arbeitstelle von 3 mA Wechselstrom (Effektivwert) als auch die Energie von 350 mJ auch dann nicht überschritten werden, wenn die Spannung kleiner als 50 V Wechselspannung (Effektivwert) ist. Schutzmaßnahmen Allgemein fordert die TRBS 2131 [2], dass der Arbeitgeber dafür zu sorgen hat, dass „... · zum Gefährdungsbereich elektrischer Anlagen nur Personen Zugang haben, die aufgrund fachlicher Ausbildung, Kenntnis und Erfahrung die auftretenden elektrischen Gefährdungen erkennen und die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes treffen können und · andere Personen den Gefährdungsbereich nur in Begleitung der oben genannten Personen betreten dürfen. Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass nur solche elektrischen Anlagen und Betriebsmittel benutzt werden, die für die Beanspruchung durch die Betriebs- und Umgebungsbedingungen an der Arbeitstelle geeignet sind. Die Maßnahmen und Verantwortlichkeiten müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden. Zum Beispiel: · Betriebsanweisungen und Unterweisungsunterlagen erarbeiten und zur Verfügung stellen, · Arbeitsmittel, Schutz- und Hilfsmittel regelmäßig überprüfen, · Kommunikationsmöglichkeiten festlegen, · Bei Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln: 1. den Arbeitsbereich eindeutig festlegen, kennzeichnen und gegebenenfalls abgrenzen, 2. freien Zugang zur Arbeitsstelle, freie Flucht und ausreichende Bewegungsfreiheit gewährleisten, 3. verantwortliche Personen für die sichere Durchführung der Arbeitsaufgabe benennen, 4. festlegen, bei welchen Arbeiten, mit wem und wie die Durchführung der Arbeitsaufgabe ist und dies zu dokumentieren.“ Bei Arbeiten an aktiven Teilen werden unterschieden: · Arbeiten im spannungsfreien Zustand, · Arbeiten in der Nähe aktiver Teile sowie · Arbeiten unter Spannung. 5.1 Arbeiten im spannungsfreien Zustand Arbeiten im spannungsfreien Zustand laufen in der Regel wie folgt ab: · Herstellen sowie Sicherstellen des spannungsfreien Zustandes (fünf Sicherheitsregeln) (Bild ); · Freigabe der Arbeitstelle (nach der Durchführung der fünf Sicherheitsregeln durch die verantwortliche Person) und · unter Spannung setzen nach Beendigung der Arbeit. 5.2 Arbeiten in der Nähe aktiver Teile - Schutzabstände Zu dem Ermitteln von Schutzabständen heißt es in der TRBS 2131 [2]: „Der Arbeitgeber hat vor der Aufnahme von Arbeiten zu ermitteln und zu beurteilen, ob die äußere Grenze der Annäherungszone nach Tabelle 1 (Tafel ) unterschritten werden Herstellen des spannungsfreien Zustands (hier: Prüfung auf Spannungsfreiheit) Arbeiten in der Nähe von spannungsführenden Teilen (hier: Abdecken benachbarter spannungführender Teile) Arbeitsauftrag Arbeitsumfang z. B. 2,8 m liegt vor liegt Gefährdung vor? Tabelle 1 TRBS 2131 4m! z. B. Tabelle 102 VDE 0105-100 min. 3 m ja, z. B. UNenn > 110 kV (Einzelfall < 4 m) (Einzelfall < 3 m) elektrotechnische Arbeiten nein, z. B. 5 Sicherheitsregeln Ende Beispielhafte Maßnahme der TRBS ist für alle Mitarbeiter möglich? Eine Gefährdung liegt nicht vor. Gleichwertigkeit in Abhängigkeit von der Mitarbeiterqualifikation/ schriftlicher Nachweis erforderlich über TRBS 2131 Abs. 4.3.2.2 z. B. isolierende Umhüllungen Ermittlung der zulässigen Abstandswerte gemäß TRBS 2131 für die Durchführung von elektrotechnischen Arbeiten (Quelle: Brücke 2/09 [6]) Tafel Schutzabstände bei Arbeiten, die durch Elektrofachkräfte oder elektrotechnisch unterwiesene Personen beaufsichtigt werden Quelle: DIN VDE 0105-100 Nennspannung UN Schutzabstand un- (Effektivwert) in kV geschützter, unter Spannung stehender Teile in Luft in m bis 1 0,5 über 1 bis 30 1,5 über 30 bis 110 2,0 über 110 bis 220 3,0 über 220 bis 380 4,0 megacom ist ein deutscher Hersteller für Personennotsignalanlagen zur Absicherung von Einzelarbeitsplätzen, zu einem hervorragenden Preis-Leistungs-Verhältnis. Nähere Infos unter Telefon 04191 90850 oder www.megacom-gmbh.de Anzeige kann. Ist dies der Fall und bestehen elektrische Gefährdungen durch Arbeiten in der Nähe aktiver Teile, ist eine der folgenden Schutzmaßnahmen anzuwenden: · Sicherstellen des spannungsfreien Zustandes oder · Schutz gegen zufälliges Berühren durch isolierende Umhüllung, Kapselung, Abdeckung oder durch sonstige Schutzvorrichtungen (Bild ). Schutzvorrichtungen sind so auszuwählen und anzubringen, dass sie den elektrischen und mechanischen Anforderungen genügen. Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass vor Aufnahme der Arbeiten und nach wesentlichen Änderungen der Arbeitsbedingungen die Beschäftigten auf das Einhalten der Abstände und sonstige getroffene Sicherheitsmaßnahmen und Besonderheiten hingewiesen werden. Falls die zuvor genannten Maßnahmen nicht ergriffen werden, ist mindestens durch Einhalten eines ausreichenden Abstandes nach Tabelle 1 (Tafel ) dafür zu sorgen, dass eine Gefahr eines elektrischen Schlages, eines Störlichtbogens oder einer Kombination aus beiden nicht besteht.“ Entsprechend der TRBS 2131 [2] wird also den elektrischen Gefährdungen beim Arbeiten in der Nähe aktiver Teile durch Sicherstellen der Spannungsfreiheit oder durch den Schutz gegen zufälliges Berühren begegnet. Sollten diese Maßnahmen nicht getroffen werden, ist ein Eindringen in die Annäherungszone durch Einhalten des Schutzabstandes DV zu vermeiden. Außerhalb dieser Annäherungszone (äußere Grenze DV) ist also ein Arbeiten ohne Einschränkungen möglich. Die TRBS 2131 [2] lässt aber auch kleinere Schutzabstände zu. Hierzu heißt es nämlich: „In Abhängigkeit der Qualifikation der Beschäftigten können auch geringere Schutzabstände zur Anwendung kommen.“ Sollen also die in [2] festgelegten Schutzabstände unterschritten werden, hat der Arbeitgeber im Einzelfall zu prüfen, ob bei dem gewählten Arbeitsverfahren eine elektrische Gefährdung sicher ausgeschlossen ist. Wie eine solche Abstandsermittlung aussehen kann, zeigt das Bild . Ebenso kann bei der nach [2] zulässigen Verringerung der in Tafel vorgegebenen Schutzabstände z. B. die in [3] beschriebene Maßnahme „Schutz durch Abstand und Aufsichtführung“ angewendet werden. Dabei bedeutet Aufsichtführung die ständige Überwachung der gebotenen Sicherheitsmaßnahmen an der Arbeitsstelle, wobei der Aufsichtsführende nur solche Arbeiten ausführen darf, die ihn in der Aufsichtführung nicht beeinträchtigen. Diese normativen Festlegungen lassen dann eine Verringerung der Schutzabstände bis zur äußeren Grenze der Gefahrenzone (DL) entsprechend Bild bzw. Tafel zu. Diese aus DIN VDE 0105-100 [3] abgeleitete Abstandsermittlung (Schutzabstand DL) ist in der TRBS 2131 [2] nicht als beispielhafte Maßnahme aufgeführt, macht aber von der darin genannten Regelung „... in Abhängigkeit von der Qualifikation der Beschäftigten können auch geringere Schutzabstände zur Anwendung kommen ...“ Gebrauch. Derartige im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung getroffenen Festlegungen sind zu dokumentieren und die gleichwertige Erfüllung der Betriebssicherheitverordnung (Betr Sich V) [1] schriftlich nachzuweisen. Elektropraktiker, Berlin 63 (2009) 10 795 Schutzmaßnahmen FÜR DIE PRAXIS Reinigen eines Transformators unter Spannung Fotos: Fa. Dehn + Söhne Buch-Tipp! Hoyer Prüfungsbuch Elektrohandwerk, Lernfelder 1 - 8 2., vollst. überarb. u. erw. Aufl., 264 S., 440 Abb., Bestell-Nr.: 3-341-01465-9 24,80 HUSS-MEDIEN Gmb H, 10400 Berlin Direkt-Bestell-Service: Tel. 030 42151-325 · Fax 030 42151-468 E-Mail: bestellung@huss-shop.de www.huss-shop.de Grundlagen Moderne Ethernet-Vernetzungssysteme verwenden sogenannte Twisted-Pair-Kabel (TP), die in der hochwertigen Variante aus vier jeweils mit Aluminiumfolie geschirmten verdrillten Adernpaaren (PIMF: Pairs in Metal Foil) bestehen. Werden die geschirmten Adernpaare verseilt und von einer weiteren Schirmfolie umhüllt, spricht man von S/STP-Kabeln (Screened Shielded Twisted Pair) der Kategorien 6 oder 7 (Bild ). Für Ethernet-Zwecke hat sich das in dem Standard ISO/IEC 11801 definierte RJ-45-Stecksystem mit 8 Kontakten durchgesetzt (Bild , Bild ). Für die Farbgebung der Adernpaarisolierung ist Blau/ Weiß-Blau, Grün/Weiß-Grün, Orange/Weiß- Orange und Braun/Weiß-Braun üblich. Die Zuordnung der Farben zu den Kontaktpins ist leider nicht ganz einheitlich. Es finden die Normen TIA/EIA T568A und TIA/EIA T568B Anwendung (Bild ). Für durchgängige Kabel (straight cable) ist die Farbzuordnung eigentlich gleichgültig, sie muss nur an beiden Kabelenden gleich erfolgen. Allerdings ist die Belegung rechts in Bild (T568B) erheblich häufiger in der Praxis anzutreffen. Sie unterscheidet sich von der links (T568A durch die Vertauschung der Paare 3 (Grün/Weiß-Grün) und 2 (Orange/Weiß-Orange). Wird an einem Autor Karsten Jungk, Straubenhardt, ist freier Fachjournalist und Mitglied der internationalen Vereinigung für Elektronik-Fachjournalisten UIPRE. Elektropraktiker, Berlin 63 (2009) 10 796 FÜR DIE PRAXIS Netzwerktechnik Power over Ethernet plus Daten- und Energieübertragung mittels Twisted-Pair-Verbindung K. Jungk, Straubenhardt Die Idee, ein Medium für mehrere Zwecke zu nutzen, ist alt. Beispielsweise verfügten Telefone anfänglich über eingebaute Batterien für Sprechstrom und einen Kurbelinduktor für die Erzeugung des Signalisierungsstroms. Doch schon bald wurden Batterie und Induktor in die Vermittlungsstelle verlagert. Die Zweidrahtverbindung mit dem Amt hatte die Aufgabe, sowohl Daten (Sprechströme) als auch Betriebs- und Rufenergie zu transportieren. Somit scheint die Doppelnutzung von Ethernet-Leitungen für Daten und Strom nur konsequent. Dieser Beitrag informiert über Technik, Vorzüge und Zukunftsperspektiven von Power over Ethernet (PoE). 5.3 Arbeiten unter Spannung Als oberster Grundsatz gilt, dass Arbeiten unter Spannung (AuS) nur dann durchgeführt werden dürfen, wenn die Sicherheit und der Gesundheitsschutz aller an den Arbeiten Beteiligten sichergestellt ist (Bild ). Das heißt, AuS erfordert besondere technische sowie auch organisatorische Maßnahmen. AuS ist bereits in DIN VDE 0105-100 [3] und ebenso in BGR A3 „Arbeiten unter Spannung an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln“ [5] geregelt. Wie eingangs erwähnt, soll die BGR A3 [5] in die TRBS 2131 Teil 1 „Arbeiten unter Spannung“ überführt werden. Zusammenfassung Mit dem hier aufgezeigten Vorgehen ist es möglich, im Rahmen der TRBS 2131 [2] und unter Anwendung der DIN VDE 0105-100 [3] elektrische Gefährdungen zu ermitteln und zu bewerten sowie geeignete Maßnahmen zum Ausschließen oder Begrenzen dieser Gefährdungen abzuleiten und festzulegen. Mit Hilfe dieser schriftlich niedergelegten Festlegungen kann der Arbeitgeber die Vermutung der Einhaltung der Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (Betr Sich V) [1] für sich geltend machen. Literatur [1] Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes - Betriebssicherheitsverordnung (Betr Sich V), gültig seit 27.9.2002. [2] Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 2131 Elektrische Gefährdungen; gültig seit 12.11.2007. [3] DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100):2005-06 Betrieb von elektrischen Anlagen - Teil 100: Allgemeine Festlegungen, in der Fassung vom Juni 2005. [4] Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ vom 1. April 1979, in der Fassung vom 1. Januar 1997; aktualisierte Nachdruckfassung vom Januar 2005. [5] Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BGR A3 „Arbeiten unter Spannung an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln“, Stand: August 2005. [6] Oelmann, H.; Seibel, D.: Arbeiten an Anlagen der Stromversorgung bergen hohes Risiko. Brücke, 2009 Ausgabe 2/09, S. 16-20. Ein Ethernetkabel der höchsten Leistungskategorie Cat 7 beteht aus 4 foliengeschirmten Adernpaaren, die als Bündel abermals geschirmt sind In der RJ-45-Buchse einer Standard-Ethernet-Steckverbindung sind die 8 Kontaktfedern zu erkennen Die 8 Schleifkontakte im RJ-45-Stecker gleiten beim Einstecken über die korrespondierenden Kontaktfedern der Buchse
Autoren
- P. Hasse
- W. Kathrein
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