Aus dem Facharchiv: Leseranfrage
Abdecken von unter Spannung stehenden Teilen
Die sicherste Arbeitsmethode für das Arbeiten an elektrischen Anlagen ist das „Arbeiten im spannungsfreien Zustand“.
Frage:
Ist das Abdecken von unter Spannung stehenden Teilen eine Tätigkeit, die eine AuS-Schulung voraussetzt?
Antwort:
Auch wenn ein Anlagenteil spannungsfrei ist, so können dennoch benachbarte Anlagenteile unter Spannung stehen. Deshalb wird in der fünften Sicherheitsregel der Elektrotechnik gefordert, dass benachbarte, unter Spannung stehende Teile abzudecken oder abzuschranken sind.
Arbeitsmethoden für Arbeiten an elektrischen Anlagen sind in DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100)[1] beschrieben. Diese Norm beschreibt allgemeine Anforderungen für den Betrieb von elektrischen Anlagen aller Spannungsebenen – von der Kleinspannung bis hin zur Hochspannung.
Bei der Arbeitsmethode „Arbeiten im spannungsfreien Zustand“ werden die „fünf Sicherheitsregeln“ aus DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100)[1] angewandt:
- Freischalten
- gegen Wiedereinschalten sichern
- Spannungsfreiheit feststellen
- Erden und Kurzschließen
- benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken.
Wenn in einem spannungsfreien Teil einer elektrischen Anlage gearbeitet werden soll und wenn weitere benachbarte Anlagenteile unter Spannung stehen, dann ist eine gesonderte Gefährdungsbeurteilung erforderlich.
Als Arbeiten unter Spannung (AuS) werden im VDE-Vorschriftenwerk solche Arbeiten bezeichnet, bei der eine Person bewusst mit Körperteilen oder Werkzeugen, Ausrüstungen oder Vorrichtungen unter Spannung stehende Teile berührt oder in die Gefahrenzone gelangt (siehe DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100)[1], Abschnitt 3.4.4).
Beim Arbeiten unter Spannung müssen Schutzmaßnahmen gegen den elektrischen Schlag und gegen Kurzschluss angewandt werden. Die für das Abdecken von unter Spannung stehenden Teilen benutzten isolierenden Abdeckungen, sind Ausrüstungen oder Vorrichtungen im Sinn der vorgenannten Definition von Arbeiten unter Spannung (AuS).
Bei Arbeiten an Niederspannungsanlagen handelt es sich nur dann um Arbeiten unter Spannung, wenn der Arbeitende bewusst mit Körperteilen oder Werkzeugen, Ausrüstungen oder Vorrichtungen unter Spannung stehende Teile berührt (siehe DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100)[1], Abschnitt 3.4.4):
Wird eine isolierende Abdeckung direkt an einem unter Spannung stehenden Teil befestigt oder ein solches unter Spannung stehendes Teil berührt, so handelt es sich um Arbeiten unter Spannung.
Wenn beim Anbringen einer isolierenden Abdeckung die Oberfläche eines unter Spannung stehenden Teils nicht berührt wird, so handelt es sich nicht um Arbeiten unter Spannung.
In DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100)[1], Abschnitt 6.3.1.1 wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für bestimmte Tätigkeiten in der Regel keine besonderen technischen oder organisatorischen Maßnahmen (Spezialausbildung, besondere Voraussetzungen für die Ausbildung) erforderlich sind. In dieser Liste mit Ausnahmen werden unter anderem folgende Tätigkeiten genannt.

