Arbeitsunfälle von Elektrofachkräften
Mit Hubarbeitsbühne in ein unter Spannung stehendes 110-kV-Feld gefahren
Leider führt menschliches Versagen häufig zu Unfällen. Im Elektrobereich besteht dabei oft die Gefahr eines Stromschlages, z. B. wenn man sich in ein unter Spannung stehendes Gebiet begibt.
Arbeitsauftrag. Eine 110-kV-Umspannstation sollte modernisiert werden, was umfangreiche Umbaumaßnahmen erforderte. Für die Arbeiten wurden immer nur Teilabschnitte der Anlage freigeschaltet, sodass die Anlage weiterhin für den Versorgungsbetrieb genutzt werden konnte. Am Unfalltag sollte eine Seilverbindung zwischen einem Trenner und einer Rohrsammelschiene innerhalb eines gekennzeichneten Arbeitsbereiches montiert werden. Mit den Arbeiten wurde nach erfolgter Unterweisung ein erfahrener Monteur beauftragt.
Unfallhergang. Die Freimeldung für den Arbeitsbereich lag vor und wurde schriftlich quittiert. Der freigeschaltete Arbeitsbereich war mit Sicherheitsabsperrketten und Bauzaun eingegrenzt. Die Hubarbeitsbühne befand sich bereits in dem Arbeitsbereich. Aus unerklärlichen Gründen und entgegen des Arbeitsauftrages öffnete der für die Arbeiten eingeteilte Monteur die Absperrung des Arbeitsbereiches (Bild). Mit der Hubarbeitsbühne fuhr er dann in das unter Spannung stehende Nachbarfeld nach oben, sodass er sich aktiven Teilen näherte. Es kam zu einem Überschlag. Erst durch Schaltgeräusche wurde sein Kollege auf diesen Fehler aufmerksam, der am anderen Ende der Umspannstation arbeitete. Er lief sofort zu seinem Kollegen und sah, dass der Monteur mit dem Arbeitskorb im benachbarten Feld in die Gefahrenzone geraten war. Der Stromschlag hatte den Monteur im Arbeitskorb zu Boden geworfen, er war jedoch bei Bewusstsein geblieben. Durch den Schock war sich der Verunfallte wahrscheinlich nicht der Gefahr bewusst, in der er sich weiterhin befand. Der Kollege rief ihm deshalb zu, ruhig zu bleiben und sich nicht zu bewegen. Dann benachrichtigte der Kollege sofort den Rettungsdienst und den Dispatcher, um ein sicheres Freischalten des Bereiches zu veranlassen. Dies dauerte mit Abschalten und Einbau der Erdungsvorrichtungen immerhin 15 min. Der Monteur wurde ins nahe gelegene Krankenhaus gebracht. Zum Glück erlitt er keine schwerwiegenden Verletzungen.
Unfallanalyse. Der Monteur öffnete ohne Arbeitsauftrag die Absperrkette des Arbeitsbereiches und verfuhr die Hubarbeitsbühne ins nicht freigeschaltete Nachbarfeld (Bild). Er verstieß damit gegen DGUV Vorschrift 3 § 6 „Arbeiten an aktiven Teilen“ in Verbindung mit VDE 0105-100 Abs. 6.2.7 Freigabe zur Arbeit. Autor: J. Jühling
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