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Aus dem Unfallgeschehen - Tödlicher Unfall in Hubarbeitsbühne außerhalb der Arbeitsgrenze

ep8/2005, 1 Seite

In einer 110 kV-Freiluftschaltanlage sollten Isolatoren gewechselt werden. Der Betreiber der Anlage hatte mit diesen Arbeiten ein Montageunternehmen beauftragt. In Vorbereitung der anstehenden Arbeiten führte der Anlagenverantwortliche des EVUs eine Grundeinweisung für den arbeitsverantwortlichen Monteur durch. Vor Übergabe der Arbeitserlaubnis erfolgte für jeden Arbeitsabschnitt vor Ort eine weitere Einweisung, deren Inhalt auch die Abgrenzung der jeweiligen Arbeitsbereiche war.


BG-Press: Umstellung auf elektronischen Versand Wer BG-Press, den Informationsdienst der BGFE, auch im nächsten Jahr beziehen möchte, sollte nicht versäumen, sich online in die Mailing-Liste unter www.bgfe.de: Aktuelles/BG Press einzutragen. Ab der nächsten Ausgabe wird dann BG-Press in elektronischer Form versandt. Nur für eine kurze Übergangszeit - für die Herbst- und die Winter-Ausgabe 2005 - wird dieser BGFE-Informationsdienst elektronisch und in gedruckter Form bereitgestellt. Ab 2006 wird die gedruckte Version eingestellt und danach ausschließlich elektronisch als E-Mail-Newsletter verschickt. Tipps zur Mitgliedschaft Wer zahlt schon gerne zuviel Beitrag? Die Gefahrklasse, zu der das Unternehmen veranlagt ist, hat wesentlichen Einfluss auf die Höhe des BG-Beitrages. Die richtige Veranlagung ist daher wichtig. Änderungen in den Betriebsverhältnissen, die sich auf die Einstufung auswirken könnten wie z. B. Aufgabe oder Hinzunahme eines Gewerbezweiges sollten daher der BG umgehend gemeldet werden. Eine begünstigende Neueinstufung kann grundsätzlich nur für die Zukunft erfolgen. Erfahrungsaustausch zur AuS-Ausbildung Nach Erscheinen eines beschlussreifen Entwurfs für eine BG-Regel zum Arbeiten unter Spannung (AuS) hat die BGFE im Jahre 2003 einen Erfahrungsaustauschkreis der bedeutendsten AuS-Ausbildungsstätten Deutschlands initiiert. Aufgabe dieses Kreises mit über 30 in der AuS-Ausbildung erfahrenen Vertretern sollte die Zusammenstellung von Hinweisen zur praktischen Umsetzung der Festlegungen der BG-Regel sein. Zusätzlich wird im Ergebnis eine Erleichterung bei der gegenseitigen Anerkennung von Befähigungsnachweisen erwartet. Theoretische Ausbildung. Der Erfahrungsaustausch regte ein Fragenpool an, dem sich die AuS-Ausbildungsstätten bei der Vorbereitung der theoretischen Prüfung bedienen können. Dazu wurden zu neun Themenkomplexen Prüfungsfragen erarbeitet. Von diesen sollen für die theoretische Prüfung insgesamt 30 Fragen zusammengestellt werden. Die Antworten sind entsprechend des Multiple-Choice-Verfahrens vorgegeben, wobei jede richtige Antwort mit einem Punkt bewertet werden sollte. Die Prüfung gilt mit 80 % als erfolgreich bestanden. Bei weniger als 80 % und mehr als 70 % ist eine mündliche Nachprüfung möglich. Praktische Ausbildung. Konkrete Anforderungen zu Netzschutzmaßnahmen im Praxisschulungsraum werden nicht gestellt. Weit verbreitet ist die Absicherung mit einer 10 bzw. 30 mA-Fehlerstromschutzeinrichtung. Nur ein kleiner Kreis nutzt ein IT-System. Wichtig ist das Erbringen des Nachweises durch die Kursteilnehmer, dass sie zum bewussten Arbeiten unter Spannung befähigt sind und davon ausgegangen werden kann, beim späteren Einsatz kein unsicheres Verhalten zu zeigen. Die praktische Ausbildung sollte bezüglich des Verhältnisses Ausbilder zu Kursteilnehmer und räumlicher Anordnung so organisiert werden, dass der Ausbilder unverzüglich bei Fehlhandlungen eingreifen kann. AuS-Pass Die BG-Regel schlägt als Nachweis für die bestehende Befähigung vor Ort einen AuS-Pass vor. Um einen möglichst einheitlichen Pass in Deutschland einführen zu können, wurden sowohl inhaltliche als auch das Design betreffende Gestaltungsgrundsätze erarbeitet. Der Erfahrungsaustauschkreis bittet die BGFE eine Druckvorlage für den abgestimmten AuS-Pass [1] zur Verfügung zu stellen. Der AuS-Pass sollte folgende Informationen enthalten: · Passbild · Name, Vorname · Name und Sitz der Ausbildungsstätte · Auflistung der jeweiligen Arbeiten, für die eine Ausbildung erfolgte · Datum der Prüfung. Anmerkung: Die jeweilige Befähigung sollte durch eine Wiederholungsausbildung nach 4 Jahren aktualisiert werden. Da in Deutschland eine Vielzahl von AuS-Verfahren zum Einsatz kommt, wurde eine Liste von Basistechnologien erstellt. Der Erfahrungsaustauschkreis vertritt die Auffassung, dass bei einer absolvierten Spezialausbildung innerhalb dieser Technologien auch von einer Befähigung für die anderen zu dieser Kategorie gehörenden AuS-Verfahren ausgegangen werden kann. Folgende Basistechnologien wurden festgelegt: · Massekabel · Kunststoffkabel · MSR-Anlagen · Zähleranlagen · Freileitungen · Schaltanlagen · Batterieanlagen · MS-Freileitung · MS-Schaltanlagen · An- und Abklemmen von Zählern. Nach erfolgreichem Abschluss einer Wiederholungsausbildung wird für die überprüften Verfahren ein neuer AuS-Pass ausgestellt. Noch nicht abgelaufene Befähigungen werden auf diesem AuS-Pass übertragen. Aus dem Unfallgeschehen Tödlicher Unfall in Hubarbeitsbühne außerhalb der Arbeitsgrenze Arbeitsauftrag. In einer 110 kV-Freiluftschaltanlage sollten Isolatoren gewechselt werden. Der Betreiber der Anlage hatte mit diesen Arbeiten ein Montageunternehmen beauftragt. In Vorbereitung der anstehenden Arbeiten führte der Anlagenverantwortliche des EVU´s eine Grundeinweisung für den arbeitsverantwortlichen Monteur durch. Vor Übergabe der Arbeitserlaubnis erfolgte für jeden Arbeitsabschnitt vor Ort eine weitere Einweisung, deren Inhalt auch die Abgrenzung der jeweiligen Arbeitsbereiche war. Unfallhergang. Mit Eintreffen der dreiköpfigen Arbeitskolonne des Montageunternehmens nahm der Arbeitsverantwortliche eine Unterweisung vor. Die Mitarbeiter wurden vor allem über die Sicherheitsmaßnahmen unterrichtet, die wegen des benachbarten im Betrieb befindlichen Schaltfeldes erforderlich waren. Im Laufe des Arbeitstages wurden durch zwei Monteure mittels einer Hubarbeitsbühne die Isolatoren an den Portalen gewechselt. Der dritte Monteur und der Arbeitsverantwortliche führten während dessen am Boden Vormontagen an den Isolatoren durch. Nach dem Wechsel der Isolatoren stieg einer der Monteure aus dem Arbeitskorb. Der verbliebene Kollege wollte dann die Hubarbeitsbühne in Grundstellung bringen. Versehentlich verwechselte er dabei aber die Hebelstellung und hob den Arbeitskorb an. Dabei drang er in die Gefahrenzone des benachbarten, in Betrieb befindlichen Schaltfeldes (Bild ). Es kam zu einem Überschlag mit anschließendem Lichtbogen, der zum sofortigen Tode des Monteurs führte. Unfallanalyse. Im Nachhinein musste festgestellt werden, dass die durch den Anlagenverantwortlichen festgelegte Absperrung der Arbeitsgrenze verändert wurde. Der Bereich, in dem sich die Hubarbeitsbühne zum Unfallzeitpunkt befand, hätte jedenfalls nicht freigegeben werden dürfen. Unfallursache. Diese war eindeutig die Unterschreitung der für Arbeiten in der Nähe erforderlichen Sicherheitsabstände (Tabelle 3 der DA zu § 7 BGV A3 bzw. Tabelle 102 VDE 105-100). Unfälle dieser Art müssen durch eine intensive Einweisung in die Bedienung von Hubarbeitsbühnen und die konsequente Einhaltung der freigegebenen Arbeitsbereiche vermieden werden. In der täglichen Praxis ist hier vor allem der Arbeitsverantwortliche gefordert. J. Jühling Literatur [1] Jühling, J.: Arbeitssicherheit, Elektropraktiker, Berlin 59(2005)1, S. 28. Elektropraktiker, Berlin 59 (2005) 8 591 BETRIEBSFÜHRUNG Kooperation mit der BG In Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik (BGFE), Köln, informiert der ep auf dieser Seite über aktuelle Themen der Arbeitssicherheit. ARBEITSSICHERHEIT Die Hubarbeitsbühne befand sich zum Unfallzeitpunkt schon außerhalb der Arbeitsgrenze

Autor
  • J. Jühling
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