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Elektrotechnik
Fachtagung der BGFE am 22./23. Juni 2004 - Umbruch beim Arbeitsschutz
ep9/2004, 1 Seite
Neues im Arbeitsschutzrecht A. Horst, Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, stellte den aktuellen Bearbeitungsstand der geplanten Arbeitsstättenverordnung vor. Er hob dabei hervor, dass es notwendig ist, alle Arbeitsschutzbestimmungen zu überarbeiten bzw. anzupassen und dabei deren Anzahl zu reduzieren. Klein- und Mittelbetriebe müssen zz. etwa 1000 Einzelvorschriften beachten. Zur Deregulierung soll die geplante Arbeitsstättenverordnung beitragen. Außerdem sollen konkrete technische Festlegungen künftig durch „Technische Regeln“ (TR) erfolgen. O. Petermann, BGFE, ging auf die künftigen Aufgaben der BGen ein. Konkrete Änderungen sind noch nicht getroffen. Angestrebt wird, dass die Arbeit effektiver wird. Als mögliche Lösung bietet sich der Zusammenschluss von BGen an. Ihre Anzahl soll von heute 35 auf etwa 10 reduziert werden. Außerdem ist die Zusammenarbeit zwischen der staatlichen Arbeitsaufsicht und den BGen zu verbessern, um Doppelarbeiten zu vermeiden. J. Pillekamp, Vattenfall, referierte zur Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung (Betr Sich V) - am 27. September 2002 in Kraft getreten. Die Erfahrungen sind noch gering, weil in der Verordnung wenig Konkretes zur Elektrotechnik zu finden ist. Bis ein konkretisierendes Regelwerk vorliegt, gelten die BGV A2 und die VDE 0105 als derzeit praktizierter Stand der Technik weiter. BG-Vorschriften und -Regeln H. Gothsch, BGFE, stellte elektrotechnische Ergänzungs- und Konkretisierungsregeln zur Betr Sich V vor. Im Vordergrund wird auch künftig die Ausbildung und Qualifikation (Befähigung) der Mitarbeiter stehen. Er vertrat in seinen Ausführungen die Ansicht: Gibt es zur Betr Sich V staatliche Arbeitsvorschriften mit konkretisierendem Regelwerk, so gelten keine BG-lichen Vorschriften. Fehlen diese, so gelten die vorhandenen BG-lichen Vorschriften weiter. U. Sonnenschein, Streif Baulogistik, ging auf die BG-Informationen BGI 608 „Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Baustellen“ und die BGI 867 „Auswahl und Betrieb von Ersatzstromerzeugern auf Bau- und Montagestellen“ ein. Konkretisiert und ergänzt wurden die speziellen Regelungen für zulässige Speisepunkte und Ersatz-Stromerzeugungsanlagen sowie Speisepunkte für kleine Baustellen. C. Preuße, Unterausschuss 3 zur Betr Sich V, ging auf die Anforderungen an befähigte Personen ein. Hauptforderungen sind: Berufsausbildung, Berufserfahrung (mindestens ein Jahr) und eine zeitnahe Tätigkeit auf dem betreffenden Gebiet. Hierzu wird zz. die Technische Regel TRBS 1203 erarbeitet. M. Fischer, BGFE, stellte die neue EU-Richtlinie „Elektromagnetische Felder am Arbeitsplatz“ vor. In dieser wurden · Expositionsgrenzwerte (Stromdichte, spezifische Absorptionsrate, Leistungsdichte im Körper) und so genannte · Auslösewerte der elektr. Feldstärke, der magn. Flussdichte sowie Leistungsdichte und der Kontaktströme festgelegt, bei deren Überschreitung Maßnahmen zu ergreifen sind. Die Richtlinie ist innerhalb von vier Jahren national in Kraft zu setzen. Dieses kann durch Anpassung der seit 2001 gültigen BGV B11 erfolgen. Sie enthält ähnliche Werte und hat einen ähnlichen Aufbau. H.-P. Steimel, BGFE, referierte zu gepulsten elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern. Durch die BGV B11 sind anwendbare Bewertungsregelungen gesetzlich festgeschrieben. Die Umsetzung in der Praxis zeigte jedoch, dass es einige Schwierigkeiten gibt, z. B. bei den Anwendern von Widerstandsschweißeinrichtungen. Eine Expertengruppe ist nun dabei, eine Handlungsanleitung (BGI) zu erstellen. Ausbildung für AuS Seit Wegfall der zwingenden Gründe für das Arbeiten unter Spannung (AuS) in der DIN VDE 0105-100 boomt das AuS in Deutschland. Deshalb war es notwendig, sich verstärkt um die Sicherheit bei diesen Arbeiten zu kümmern. A. Roth, BGFE, erläuterte die internationale ISSV-Leitlinie für die Beurteilung der Befähigung von AuS-Personal. Sie enthält Empfehlungen für AuS-Führungskräfte, um diese Arbeiten sicherer auszuführen. J. Schäfer, Stadtwerke Hannover, ging auf die Aktivitäten in Deutschland ein. Um ein akzeptables Qualitätsniveau zu schaffen und letztendlich die Unfallzahlen nachhaltig gering zu halten, wurde auf gemeinsame Veranlassung der BGFE und des Normungskomitees K224 im DKE (DIN VDE 0105) die BG-Regel BGR A2 „Arbeiten unter Spannung“ von Fachleuten erarbeitet. Da die BGR als Hilfestellung für Praktiker viele Dinge detailliert beschreibt, entstand der Wunsch, einen Erfahrungsaustausch der AuS-Ausbildungsstätten durchzuführen, um Fragen zu klären und gemeinsame Standpunkte zu erarbeiten. S. Grochow, Enercon, ging auf den Betrieb und die Wartung von Windenergieanlagen (WEA) ein - 46 000 Beschäftigte betreuen etwa 15 400 WEA. Die technischen Konstruktionen sind dabei sehr different, ebenso die elektrische Ausrüstung. Trotz Unterschiedlichkeiten und den ungewöhnlich vielfältigen Gefährdungen, die sich beim Umgang mit WEA ergeben, gelten für die Arbeitssicherheit herstellerübergreifend weitgehend gleiche Vorgehensweisen. Aktuelle Unfallschwerpunkte R. Lux, BGFE, behandelte die Statistik der schweren Arbeitsunfälle der BGFE, die durch Absturzunfälle geprägt ist. Bereits bei Absturzhöhen von 2 bis 3 m ist mit umfangreichen Verletzungen zu rechnen. Bei größeren Absturzhöhen muss mit Verletzungen mit Todesfolge gerechnet werden. Auffällig sind Abstürze von oder durch nicht tragfähige Teile von Dächern. Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln auf Dächern sind oft mit derartigen Absturzgefährdungen verbunden. Maßnahmen zum Schutz gegen Absturz sind in der Regel ausschließlich durch die Verwendung persönlicher Schutzausrüstungen (PSA) zu realisieren. Die Festlegungen des länderspezifischen Baurechts unterstützen jedoch den Einsatz von PSA so gut wie nicht. Bauseitig vorhandene Anschlagpunkte sind auf Dächer oft nicht vorhanden. Der FA „Elektrotechnik“ ist derzeit mit der Erarbeitung einer BG-Information zum Themenkreis „Schutz gegen Absturz bei Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln auf Dächern“ befasst. Diese soll den aktuellen Kenntnisstand zum Schutz gegen Absturz für den betrieblichen Praktiker in Form von Empfehlungen zusammenfassen, unterstützt durch eine Sammlung von Beispielen. T. Ludwig, BGFE, erläuterte die im März 2004 in Kraft getretene Richtlinie für die Überwachung der Strahlenexposition bei Arbeiten nach der Strahlenschutzverordnung. Benannt wurden die Arbeiten, bei denen unter Umständen mit erhöhten Expositionen zu rechnen ist. An Beispielen wurde gezeigt, wie im Einzelnen konkret eine Expositionsabschätzung durchzuführen ist, und dargelegt, welche rechtlichen Konsequenzen eine Dosisabschätzung über 6 mSv pro Kalenderjahr zur Folge hat. N. Schilling, behandelte den sicheren Einsatz von Hubarbeitsbühnen, die eine starke Verbreitung gefunden haben. Die standsichere Aufstellung, das Bedienen und im Gefahrfall auch der Notablass erfordern Sachverstand. Dieser ist auf Grund fehlender Ausbildung oft nicht gegeben. Im Gegensatz zum Kranbetrieb und zum Einsatz von Flurförderzeugen gibt es keinen Ausbildungsgrundsatz für Bediener. Geraten wird, die durch die BFGE veranstalteten Seminare zu nutzen. Ergänzt wurde die Fachveranstaltung durch eine interessante Poster- und Geräteausstellung, die in den Tagungspausen von vielen Teilnehmern genutzt wurde. Der Tagungsband der Fachveranstaltung kann bei der BGFE bezogen werden: Tel.:0221/37 78-433, Fax: -435, E-Mail: versand@bgfe.de Elektropraktiker, Berlin 58 (2004) 9 680 BRANCHE AKTUELL Fachtagung der BGFE am 22./23. Juni 2004 Umbruch beim Arbeitsschutz Über 430 Arbeitsschutzexperten nutzten die Gelegenheit, praxisbezogene, aktuelle Informationen zum Arbeitsschutz zu erhalten. Wie die regen Diskussionen nach den einzelnen Vorträgen zeigten, waren die richtigen Themen gewählten worden. Den Referenten gelang es, durch ihre Vorträge wieder ein wenig Klarheit bei den Arbeitsschutzvorschriften zu schaffen
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