Arbeits- und Gesundheitsschutz
Geringe Schadstoffemisionen bei Laserdrucker
ep5/2004, 2 Seiten
Seminar zur CD „Praxisgerechte Lösungen“ Arbeitsschutzmanagement wird zunehmend als Instrument angesehen, gesetzliche Forderungen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz besser und systematischer zu erfüllen und zugleich den Schutz der Beschäftigten zu erhöhen. Bei technischen Dienstleistungen wird von den Auftragnehmern zunehmend der Nachweis geregelter Arbeitsschutzverfahren erwartet. Wesentliches Element eines Arbeitsschutzmanagements ist die Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsbedingungen. Die BGFE bietet ihren Mitgliedsunternehmen mit der CD „Praxisgerechte Lösungen“ eine umfassende, laufend aktualisierte Software zur Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung. Wie man Gefährdungsbeurteilungen damit schnell und einfach durchführt, zeigt das BGFE-Seminar S 43 „Umgang mit der CD ,,Praxisgerechte Lösungen“ anhand praktischer Übungen. Die Teilnehmer benutzen während der Schulung ihr eigenes Notebook. Seminarinhalte · Rechtsgrundlagen zur Gefährdungsermittlung · Präventive Verfahren der Gefährdungsermittlung · Vorstellen der verschiedenen Feature und Programmmöglichkeiten der CD „Praxisgerechte Lösungen“ · Integration von eigenen oder selbst erstellten Betriebsanweisungen, Bildern und Videos · Unterstützung bei der Installation · Netzwerktauglichkeit · Erstellen von Links · Betriebliche Umsetzung und Dokumentation Zielgruppe. Die Veranstaltung richtet sich an Führungskräfte, Verantwortliche für die Durchführung von Gefährdungsermittlungen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Termine: 01. - 02.06.2004 »berghof« 01. - 03.11.2004 »berghof« Anmeldung: BGFE, Referat Schulung, e-mail: schulung@bgfe.de oder über die Seminardatenbank unter www.bgfe.de Filme und Multimediaprodukte zum Arbeitsschutz Haben Sie interessante Filme und Multimediaprodukte zum Thema Arbeitsschutz, dann nehmen Sie teil und reichen Sie Ihr Produkt (Film, Video ... ) zum 6. Internationalen Film- und Multimediafestival ein. Das Festival und die Prämierung durch eine internationale, fachkundige Jury ist schon seit längerem wichtiger Bestandteil der IVSS-Weltkongresse. Ein Großteil der eingereichten Produkte wird während des Kongresses vorgeführt. Die Kongressteilnehmer haben die Möglichkeit, alle Produkte, die den Ausschreibungskriterien entsprechen, im Media/Video-Bereich des Kongresses auszuleihen und anzuschauen. Darüber hinaus erscheinen alle eingereichten Filme und Multimediaprodukte in einem Katalog (CD-ROM). Nutzen Sie die Chance, Ihre Produkte einem internationalen Publikum bekannt zu machen. Eingereicht werden können alle Produkte, die im Jahr 2001 oder später produziert wurden. Senden Sie uns Ihr Produkt auf VHS-Videokassette oder auf DVD und fügen Sie eine Diskette mit einer Inhaltsangabe des Films oder einer Beschreibung des Multimediaprodukts und eine Übersetzung dieser Texte ins Englische bei. Videos und Multimediaprodukte können bis 1. Dezember 2004 eingereicht werden! Anmeldeformulare und weitere Informationen unter www.safety2005.org Geringe Schadstoffemissionen bei Laserdruckern Ausgelöst durch einen Beitrag des TV-Magazins „Plusminus“ sind Tonerpulver für Laserdrucker und Kopierer in den letzten Tagen erneut ins Gerede gekommen. Tonerstaub steht im Verdacht, Krebs erregend zu sein. Dies führt zur Verunsicherung bei einer Vielzahl von Personen, die mit den Bürogeräten zu tun haben. Die Arbeitsschutzexperten der Berufsgenossenschaften untersuchen seit längerem die Gefahrstoffemissionen handelsüblicher Laserdrucker und Kopierer. Dabei konnten bei normalem Betrieb der Elektropraktiker, Berlin 58 (2004) 5 384 BETRIEBSFÜHRUNG ARBEITSSICHERHEIT Kooperation mit der BG In Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik (BGFE), Köln, informiert der ep auf dieser Seite über aktuelle Themen der Arbeitssicherheit. Geräte keine gefährlich hohen Werte festgestellt werden. „Für unsere Messungen haben wir auch denkbar ungünstige Betriebsbedingungen geschaffen, wie sie selbst im kleinsten privaten Arbeitszimmer eigentlich nicht auftreten“, erklärt Dr. Helmut Blome, Gefahrstoffexperte und stellvertretender Direktor des BG-lichen Instituts für Arbeitsschutz (BIA). „Trotzdem waren die gemessenen Schadstoffkonzentrationen zum Teil so gering, dass sie mit den empfindlichen Messverfahren kaum ermittelt werden konnten. Von gefährlich hohen Mengen - ob Staub, Benzol oder anderes - kann bei normalem Betrieb also keine Rede sein.“ Hersteller können ihre Drucker bei einer anerkannten Prüfstelle wie dem BIA testen lassen. Geräte mit bestandener Prüfung erhalten vom Fachausschuss Verwaltung der Berufsgenossenschaften ein Siegel, das sie als emissionsarm kennzeichnet. „Je nach verwendetem Toner können die Ausdünstungen unterschiedlich hoch sein“, so Blome. „Der richtige Betrieb eines Druckers setzt voraus, dass ein geeigneter Toner benutzt wird. Viele entscheiden sich aber aus Kostengründen für Produkte, die eben nicht geeignet sind.“ Das BIA hat im Auftrag der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft zudem ein spezielles Verfahren zur geräteunabhängigen Prüfung von Tonern entwickelt. Mit diesem Test können die Forscher Aussagen zu Inhaltsstoffen des Toners selbst machen und das Emissionsverhalten beim Einsatz abschätzen. Ein BG-Zeichen „schadstoffarm“ soll auch hier dem Käufer die Entscheidung für den optimalen Toner erleichtern. Über die Ergebnisse BG-licher Untersuchungen zu Tonern informiert das BIA im Internet unter www.hvbg.de/ d/bia/akt/toner/toner1.html Aus dem Unfallgeschehen Beim Kontrollgang nach Ursache für Öltropfen gesucht Arbeitsauftrag: Ein Netzbetreiber sieht eine monatliche Sichtkontrolle aller Schaltanlagen vor. Bei dem nachfolgenden Unfall war dieser Kontrollgang einem Betriebselektriker übertragen worden. Die Arbeitsauftrag bestand lediglich darin, die Anlagen zu besichtigen und Mängel zu dokumentieren. Eine Fehlersuche bzw. eine Störungsbeseitigung war nicht Bestandteil. Unfallhergang: Am Unfalltag besichtigte der Betriebselektriker mehrere Schaltanlagen, dabei bemerkte er in einer 20-kV-Schaltzelle unterhalb des Leistungsschalters einen Ölfleck. Um der Ursache genauer nachgehen zu können, holte er sich einen Vierkantschlüssel vom Eingang des Schalthauses. Er öffnete die Gittertür und versuchte, ohne sich über die Gefahr bewusst zu sein, mit der linken Hand an die tropfende Stelle zu kommen. Die blanke Schraube, die er dann als Leckstelle lokalisierte und berühren wollte, stand aber unter einer Spannung von 20 kV. Er verursachte dadurch einen Erdschluss und einen Kurzschluss zu einem weiteren Außenleiter. Der entstandene Lichtbogen schleuderte ihn wahrscheinlich aus der Zelle heraus. Benommen ging er dann noch selbst aus der Schaltanlage heraus. Ein zufällig auf dem Gelände anwesender Kollege bemerkte den Knall und verständigte sofort den Notarzt. Der Betriebselektriker zog sich durch den Lichtbogen schwere Verbrennungen an der linken Hand, dem linkem Arm und im Gesicht zu. Unfallanalyse: Der Betriebselektriker hat ohne Auftrag gehandelt. Es war klar geregelt, dass der Kontrollgang ohne Öffnen der Schaltfeldtüren erfolgen sollte. Aus Übereifer wollte er jedoch die genaue Fehlerursache finden, ohne die elektrischen Gefahren trotz seiner mehrjährigen Berufspraxis zu berücksichtigen. Er griff mit der ungeschützten Hand in die 20-kV-Anlage, und unterschritt dabei die Gefahrenzone zu den aktiven Teilen. Der Betriebselektriker verstieß damit klar gegen die Festlegungen zum „Arbeiten in der Nähe“ nach §§ 6 und 7 der BGV A2. J. Jühling Elektropraktiker, Berlin 58 (2004) 5 Schaltzelle, die ohne Auftrag geöffnet wurde (E&K-Vorrichtung wurde zur Unfalluntersuchung eingebaut)
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