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Arbeits- und Gesundheitsschutz

Aus dem Unfallgeschehen - Beim Kontrollgang nach Ursache für Öltropfen gesucht

ep5/2004, 1 Seite

Ein Netzbetreiber

sieht eine monatliche Sichtkontrolle

aller Schaltanlagen vor. Bei dem

nachfolgenden Unfall war dieser

Kontrollgang einem Betriebselektriker übertragen worden. Die Arbeitsauftrag bestand lediglich darin, die

Anlagen zu besichtigen und Mängel

zu dokumentieren. Eine Fehlersuche

bzw. eine Störungsbeseitigung war

nicht Bestandteil.


Geräte keine gefährlich hohen Werte festgestellt werden. „Für unsere Messungen haben wir auch denkbar ungünstige Betriebsbedingungen geschaffen, wie sie selbst im kleinsten privaten Arbeitszimmer eigentlich nicht auftreten“, erklärt Dr. Helmut Blome, Gefahrstoffexperte und stellvertretender Direktor des BG-lichen Instituts für Arbeitsschutz (BIA). „Trotzdem waren die gemessenen Schadstoffkonzentrationen zum Teil so gering, dass sie mit den empfindlichen Messverfahren kaum ermittelt werden konnten. Von gefährlich hohen Mengen - ob Staub, Benzol oder anderes - kann bei normalem Betrieb also keine Rede sein.“ Hersteller können ihre Drucker bei einer anerkannten Prüfstelle wie dem BIA testen lassen. Geräte mit bestandener Prüfung erhalten vom Fachausschuss Verwaltung der Berufsgenossenschaften ein Siegel, das sie als emissionsarm kennzeichnet. „Je nach verwendetem Toner können die Ausdünstungen unterschiedlich hoch sein“, so Blome. „Der richtige Betrieb eines Druckers setzt voraus, dass ein geeigneter Toner benutzt wird. Viele entscheiden sich aber aus Kostengründen für Produkte, die eben nicht geeignet sind.“ Das BIA hat im Auftrag der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft zudem ein spezielles Verfahren zur geräteunabhängigen Prüfung von Tonern entwickelt. Mit diesem Test können die Forscher Aussagen zu Inhaltsstoffen des Toners selbst machen und das Emissionsverhalten beim Einsatz abschätzen. Ein BG-Zeichen „schadstoffarm“ soll auch hier dem Käufer die Entscheidung für den optimalen Toner erleichtern. Über die Ergebnisse BG-licher Untersuchungen zu Tonern informiert das BIA im Internet unter www.hvbg.de/ d/bia/akt/toner/toner1.html Aus dem Unfallgeschehen Beim Kontrollgang nach Ursache für Öltropfen gesucht Arbeitsauftrag: Ein Netzbetreiber sieht eine monatliche Sichtkontrolle aller Schaltanlagen vor. Bei dem nachfolgenden Unfall war dieser Kontrollgang einem Betriebselektriker übertragen worden. Die Arbeitsauftrag bestand lediglich darin, die Anlagen zu besichtigen und Mängel zu dokumentieren. Eine Fehlersuche bzw. eine Störungsbeseitigung war nicht Bestandteil. Unfallhergang: Am Unfalltag besichtigte der Betriebselektriker mehrere Schaltanlagen, dabei bemerkte er in einer 20-kV-Schaltzelle unterhalb des Leistungsschalters einen Ölfleck. Um der Ursache genauer nachgehen zu können, holte er sich einen Vierkantschlüssel vom Eingang des Schalthauses. Er öffnete die Gittertür und versuchte, ohne sich über die Gefahr bewusst zu sein, mit der linken Hand an die tropfende Stelle zu kommen. Die blanke Schraube, die er dann als Leckstelle lokalisierte und berühren wollte, stand aber unter einer Spannung von 20 kV. Er verursachte dadurch einen Erdschluss und einen Kurzschluss zu einem weiteren Außenleiter. Der entstandene Lichtbogen schleuderte ihn wahrscheinlich aus der Zelle heraus. Benommen ging er dann noch selbst aus der Schaltanlage heraus. Ein zufällig auf dem Gelände anwesender Kollege bemerkte den Knall und verständigte sofort den Notarzt. Der Betriebselektriker zog sich durch den Lichtbogen schwere Verbrennungen an der linken Hand, dem linkem Arm und im Gesicht zu. Unfallanalyse: Der Betriebselektriker hat ohne Auftrag gehandelt. Es war klar geregelt, dass der Kontrollgang ohne Öffnen der Schaltfeldtüren erfolgen sollte. Aus Übereifer wollte er jedoch die genaue Fehlerursache finden, ohne die elektrischen Gefahren trotz seiner mehrjährigen Berufspraxis zu berücksichtigen. Er griff mit der ungeschützten Hand in die 20-kV-Anlage, und unterschritt dabei die Gefahrenzone zu den aktiven Teilen. Der Betriebselektriker verstieß damit klar gegen die Festlegungen zum „Arbeiten in der Nähe“ nach §§ 6 und 7 der BGV A2. J. Jühling Elektropraktiker, Berlin 58 (2004) 5 Schaltzelle, die ohne Auftrag geöffnet wurde (E&K-Vorrichtung wurde zur Unfalluntersuchung eingebaut)

Autor
  • J. Jühling
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