Elektrotechnik
Alterung von thermoplastischen Helmen
ep3/2001, 1 Seite
Arbeitssicherheit Alterung von thermoplastischen Helmen Die Verordnung über das Inverkehrbringen persönlicher Schutzausrüstungen (8. GSGV) bestimmt für Industrieschutzhelme, dass sie die grundlegenden Anforderungen der PSA-Herstellerrichtlinie erfüllen und im Neuzustand u. a. die elementaren Schutzanforderungen hinsichtlich Stoßdämpfungsvermögen und Durchdringungsfestigkeit erfüllen. Schutzhelme aus Kunststoff unterliegen jedoch auch einer alterungsbedingten Minderung ihrer Schutzfunktion durch Witterungseinflüsse, UV-Bestrahlung und mechanische Beschädigungen. Dieser Umstand wurde vom BG-lichen Prüfinstitut BIA gemeinsam mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in einer Langzeitstudie (Freibewitterung von Industrieschutzhelmen) untersucht. Auf Grund der Untersuchungsergebnisse der Langzeitstudie in Verbindung mit einem Projekt des Fachausschusses „Persönliche Schutzausrüstungen“ wird nun für duroplastische Industrieschutzhelme generell eine max. Gebrauchsdauer von acht Jahren bei normaler Nutzung empfohlen. Diese Empfehlung wird bei einer künftigen Überarbeitung in die BG-liche Regel BGR 193 einfließen. Neuer Videofilm Betriebsärztliche Betreuung Gute Gesundheit ist die Voraussetzung für hohe Arbeitsmotivation, Arbeitszufriedenheit und Leistungsfähigkeit. Das Arbeitssicherheitsgesetz von 1974 fordert die Unterstützung des Unternehmers durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitsschutz „ ... im Hinblick auf die Betriebsart und die damit für die Arbeitnehmer verbundenen Unfall- und Gesundheitsgefahren ...“. Konkretisiert wird dies durch die Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte“ (BGV A 7, bisher VBG 123). Sie betraf in den letzten 25 Jahre nur Betriebe ab 50 Beschäftigte. In ihrer Neufassung gilt sie auch für Kleinbetriebe ab einem Beschäftigten. Beratung der Mitarbeiter und des Unternehmens. Die Gesundheit muss gefördert und nicht die Krankheit behandelt werden, lautet die Devise im Gesundheitsschutz. Das Video „Betriebsärztliche Betreuung kleiner Betriebe“ beginnt mit diesem Gedanken - schon im alten China wurden die Ärzte nach dem Anteil der Gesunden in ihrer Gemeinde bezahlt. Die Medizin war danach ausgelegt, Menschen nicht erst krank werden zu lassen. Grundlage dafür waren damals und sind heute die Kenntnisse über arbeitsbedingte Belastungen. So können z. B. Sehstörungen, tränende Augen, Kopf-und Rückenschmerzen oder andere Gesundheitsprobleme auf Arbeiten am Bildschirm zurückgeführt werden. Wie der einzelne Mitarbeiter auf mögliche Belastungen reagiert, kann nur der Arbeitsmediziner beurteilen. Es geht dabei immer um eine ganzheitliche Betrachtung und Beratung des Mitarbeiters und des Unternehmens. Das reicht vom Schutz vor Hautproblemen beim Umgang mit Kühlschmierstoffen bis zu Fragen der Ergonomie (Bildschirmarbeit, Rücken), der Fitness, Stressbewältigung und Suchtpräventionen (Alkohol, Tabak, Tabletten, Drogen). Welchen wirtschaftlichen Nutzen diese Maßnahmen auch für kleine und mittlere Betriebe haben können, wird im Video deutlich gemacht. Im Wechselspiel mit dem Betriebsarzt zeigt der Moderator die Veränderungen, die sich durch die neue BGV A 7 ergeben. Das Video ist erhältlich bei der BGFE unter der Bestell-Nr.: VI 81, Tel.: 02 21/37 78 -4 33, -5 01, -5 02, Fax -4 35, E-Mail versand@bgfe.de oder Internet www.bgfe.de. Aus der Rechtssprechung Auf dem Weg zum Kunden verfahren Der direkte Weg zu einem Kunden steht unter Versicherungsschutz. Probleme ergeben sich jedoch bei einem Abweichen vom direkten Weg. Der Kläger hatte am Vortag einen Kunden aufgesucht und für den folgenden Tag einen weiteren Besuch angekündigt. Am Unfalltag benutzte er nicht wie am Vortag die Autobahn, sondern die Landstraße. Er Elektropraktiker, Berlin 55 (2001) 3 186 Branche aktuell In Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik (BGFE), Köln, informiert der ep auf dieser Seite über aktuelle Themen der Arbeitssicherheit. Kooperation mit der BG
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- J. Jühling
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