Aus dem Unfallgeschehen - Beim Beobachten des Schaltvorgangs passiert
ep1/2006, 1 Seite
Signal für Reformfähigkeit Die Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik (BGFE), die Textil- und Bekleidungs-Berufsgenossenschaft (TBBG) und die Holz-Berufsgenossenschaft (HBG) arbeiten künftig eng zusammen. In Augsburg hatten die Vorstandsvorsitzenden und Hauptgeschäftsführer von BGFE, TBBG und HBG die Eckpunkte der künftigen Zusammenarbeit am 31.10.05 unterzeichnet. BGFE und TBBG hatten ihre Kooperation bereits zu Beginn dieses Jahres bekannt gegeben. Am 1. Januar 2006 startet die Verwaltungsgemeinschaft, die im Jahr 2008 mit der Fusion von BGFE und TBBG abgeschlossen wird. Die HBG, die jetzt als dritter Partner dem Bündnis beitritt, stellt in der Zwischenzeit für sich die Weichen für die zweite Stufe: die Fusion von BGFE/TBBG und HBG, die ab 2012 angestrebt wird. Ziel der Vereinigung ist es, das Präventionsangebot weiter zu optimieren und die Leistungen nach Arbeitsunfällen und bei Berufskrankheiten noch effizienter und ortsnäher für die Betroffenen zu erbringen. So hat die Analyse des Unfall- und Erkrankungsgeschehens viele vergleichbare Gefährdungen bei Betrieben der drei Berufsgenossenschaften gezeigt. Diese Risiken können im Verbund noch effektiver und nachhaltiger bekämpft werden. Ähnliche Strukturen in den Mitgliedsbetrieben bieten ebenfalls neue Ansatzpunkte für eine bessere Prävention. BGFE, TBBG und HBG betrachten ihre Kooperation als Weiterentwicklung des bewährten Prinzips der Branchengliederung. Neben den Belangen der Prävention steht auch die Bildung einer wirtschaftlichen Solidargemeinschaft zur Sicherung stabiler Beiträge im Vordergrund . Gerade in der Bauwirtschaft hat der zunehmende Einbruch der Beschäftigtenzahlen zu dramatischen Steigerungen der BG-Beiträge geführt. Die Intressen der jeweiligen Branche durch branchenorientierte Unterstützung bei Arbeits- und Gesundheitsschutz, durch gefährdungsorientierte Prävention und nicht zuletzt durch lastenabhängige Finanzierung verstärkt zu berücksichtigen, sieht man als wichtige Vorteile der Fusion. Durch die Vereinigung sollen nicht zuletzt auch Verwaltungskosten gespart werden, was z. B. durch ein Zusammenlegen von Verwaltungseinrichtungen am gleichen Ort möglich sein wird. Zu den BGFE, TBBG und HBG: · 225000 versicherte Unternehmen mit mehr als 3 Mio. Arbeitnehmer(n)innen · Lohnsummen der Betriebe: 88 Mrd. Euro - 13 % der Gesamtlohnsumme aller gewerblichen Berufsgenossenschaften · Ca. 810 Mio. Euro an Entschädigungsleistungen in 2004. BG-Regel „Arbeiten unter Spannung“ erschienen Bei der Errichtung von elektrischen Anlagen sowie deren Instandhaltung und Wartung werden verstärkt kommerzielle Kriterien zugrunde gelegt. Die Diskussion über die Durchführung von Arbeiten an in Betrieb befindlichen elektrischen Anlagen rückt deshalb immer weiter in den Vordergrund. In vielen Unternehmen bestand aber eine gewisse Unsicherheit, unter welchen Randbedingungen Arbeiten unter Spannung (AuS) ausgeführt werden dürfen. Die Vorgaben der Durchführungsanweisung zu § 8 der BGV A3 (ehemals VBG 4) führte in einigen Unternehmen, ohne die betrieblichen Belange zu berücksichtigen, zum generellen Verbot des AuS. Teilweise wurde aber trotzdem unter Spannung gearbeitet, ohne jedoch die erforderlichen Randbedingungen bezüglich Qualifikation, Werkzeug und Schutzausrüstungen zu erfüllen. Der Fachausschuss Elektrotechnik fasste deshalb im November 1999 nach längerer Diskussion den Beschluss, eine berufsgenossenschaftliche Regel für das AuS zu erarbeiten. Im August 2005 wurde die neue BGR A3 „Arbeiten unter Spannung an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln“ verabschiedet. Damit wird ein wesentlicher Beitrag zu mehr Rechtssicherheit bei der Anwendung des Arbeitsverfahrens AuS geschaffen. Die BGR A3 gibt Auskunft, welche sicherheitstechnischen Aspekte berücksichtigt werden müssen und welcher Aufwand für Organisation, Ausrüstung und Qualifikation im Betrieb für ein „sicheres“ AuS erforderlich ist. Die BGR A3 ist als PDF-Datei im Internet unter: www.arbeitssicherheit.de verfügbar. Hautschutz im Betrieb Die Berufsgenossenschaften registrierten im Jahr 2004 insgesamt 8460 Fälle von Hauterkrankungen, in denen der Verdacht auf eine Berufskrankheit bestätigt wurde. Während der Arbeit sind viele Beschäftigte den unterschiedlichsten Haut schädigenden Reizen ausgesetzt. Diese reichen von ständiger Nassarbeit, über Arbeit bei extremer Hitze oder Kälte bis hin zur Exposition durch chemische Stoffe, Strahlen oder Allergene. Ob es zu einer Hauterkrankung kommt, hängt von der Tätigkeit, aber auch von der individuellen Veranlagung und der Dauer der Einwirkung der Haut schädigenden Reize ab. Betroffen sind hauptsächlich die Hände. Zur Vermeidung von Hauterkrankungen empfehlen die Berufsgenossenschaften eine Kombination aus Hautschutz, Hautreinigung und Hautpflege. Wichtig ist hierbei, dass der Schutz auf die konkrete Belastung abgestimmt wird. Dies kann z. B. in der Wahl der richtigen Handschuhe oder individuell abgestimmter Hautschutzmittel liegen. Die Hände sollten nach der Arbeit und in den Pausen gründlich und schonend gereinigt sowie eingecremt werden. Werden die Belastungen für die Haut rechtzeitig auf ein Minimum reduziert, können Erkrankungen oder Allergien vermieden werden. Ein Jahr Gefahrstoffverordnung - Erfahrungen Vom 01. bis 03.02.2006 veranstaltet die BGFE einen Workshop zum Thema „Ein Jahr nach der Gefahrstoffverordnung - was hat sich getan? - W 10“. Dabei soll den Teilnehmern vermittelt werden, welche Lösungsansätze, Erfahrungen und auch rechtliche Neuerungen im Gefahrstoffrecht durch die Umsetzung der Verordnung initiiert worden sind. Die Seminarinhalte werden in Plenumsvorträgen sowie in mehreren Workshop-Gruppen behandelt. Workshop-Inhalte: · Aktuelles aus dem Regelwerk · Checklisten als Hilfe für die Praxis · Beispiele für die Gefährdungsbeurteilung · Schutzstufen im Labor · Neue Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK) nach Gefahrstoffverordnung · Expositionsdaten aus ausgewählten Arbeitsbereichen · Arbeitsmedizinische Vorsorge Zielgruppe: Sicherheitsfachkräfte, Betriebsärzte, Führungskräfte verantwortlich für Arbeitsschutz. Aus dem Unfallgeschehen Beim Beobachten des Schaltvorgangs passiert Arbeitsauftrag. An einer 10-kV-Schaltanlage war eine Fehlschaltung in den 220 V führenden Steuerleitungen zu beheben. Diese Arbeiten konnten bei geschlossener Zelle ausgeführt werden, da die Steuerung von außen zugänglich war. Ein erfahrener Elektromonteur des Energieversorgers wurde mit den Arbeiten beauftragt. Unfallhergang. Die Arbeiten an der Steuerung waren bereits erledigt. Der Monteur wollte nur noch das einwandfreie Arbeiten des in der Schaltzelle befindlichen Meldeschalters am Expansionsschalter beobachten. Er öffnete deshalb ohne vorherige Abschaltung die Gittertür und nahm die Blechabdeckung des Meldeschalters ab. Beim Hantieren an der Steuerung kam er an ein Teil mit 220 V und zuckte zusammen. Durch diesen Reflex berührte er unabsichtlich mit dem Kopf ein Hochspannung führendes Teil des Expansionsschalters. Er erlitt schwere Verbrennungen, kam jedoch mit dem Leben davon. Unfallanalyse. Der Monteur war sich über die Gefährdung nach dem Öffnen der Gittertür mit Sicherheit bewusst. Mit dem Gedanken, „an der 220-V-Steuerung kann mir nicht viel passieren“, ging er ohne Freischaltung in die Nähe der unter Spannung stehenden Teile. Letztlich handelte es sich um einen Sekundärunfall an einer 10-kV-Anlage, der durch einen „einfachen Wischer“ ausgelöst wurde (Bild ). Dieser konkrete Unfall liegt bereits weit zurück. Er ist jedoch nach wie vor sehr aktuell. J. Jühling Elektropraktiker, Berlin 60 (2006) 1 27 BETRIEBSFÜHRUNG ARBEITSSICHERHEIT Kooperation mit der BG In Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik (BGFE), Köln, informiert der ep auf dieser Seite über aktuelle Themen der Arbeitssicherheit. Kleiner „Wischer“ löste 10-kV-Unfall aus EP0106-26-33 15.12.2005 10:34 Uhr Seite 27
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Autor
- J. Jühling
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