Arbeits- und Gesundheitsschutz
Aus dem Unfallgeschehen - Keine Abdeckung auf der Rückseite
ep11/2007, 1 Seite
Jugendliche sind Hautschutzmuffel Das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage von Academic Data im Auftrag der Präventionskampagne Haut zeigt, Jugendliche schützen sich zu selten vor schädlichen Sonnenstrahlen: 40 % der befragten Unter-20-Jährigen greifen selten oder fast nie zur Sonnencreme. Fast die Hälfte gab jedoch an, oft sonnenzubaden. Nur 10 % der Jugendlichen legen sich nie in die pralle Sonne oder unter das Solarium. Zwar sieht man junger Haut den Stress nicht so schnell an, den Sonne, Nikotin, durchgefeierte Nächte und Schadstoffe am Arbeitsplatz verursachen. Doch jeder Schaden, den die Haut nimmt, führt zur beschleunigten Hautalterung und kann später eine Hauterkrankung hervorrufen. Immer mehr Jugendliche helfen mit Solariumbräune nach, um möglichst attraktiv und gesund auszusehen, besonders Mädchen und junge Frauen. Laut einer Studie des Instituts für Jugendforschung legt sich jedes fünfte Mädchen im Alter zwischen 13 und 18 Jahren regelmäßig auf die Sonnenbank. Doch die UV-Strahlen der künstlichen Sonne sind genauso gefährlich wie die der natürlichen, vor allem für junge Haut, die noch nicht über die Schutzmechanismen einer erwachsenen Haut verfügt. Über 30 % der von Academic Data befragten Jugendlichen gehen zudem irrtümlich davon aus, dass Solariumbräune einem Sonnenbrand in der Natur vorbeugt. Die natürliche Sonnen-Barriere der Haut, die so genannten Lichtschwielen, entstehen aber nur bei natürlicher UV-Strahlung. Die mögliche Folge: ein Sonnenbrand, der Hautschäden hinterlassen kann. In Deutschland erkranken jährlich etwa 130000 Menschen an Hautkrebs, nicht selten infolge von zu viel UV-Strahlung in jüngeren Jahren. Sicher im Sattel Immer mehr Bundesbürger sind mit dem Fahrrad unterwegs. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes gab es im Jahr 2005 rund 63,3 Millionen Räder in deutschen Haushalten, auf denen pro Jahr über 30 Mrd. km zurückgelegt werden. Damit die Radler sich auch verkehrssicher auf dem Sattel bewegen, gab der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) anlässlich des „Europäischen Tages des Fahrrads“ am 3. Juni einige Tipps: Das A und O ist die sichere Ausstattung von Fahrrad und Fahrer. Gerade wenn das Rad länger nicht in Gebrauch war, sollte es unbedingt überprüft werden. Die meisten Radfahrunfälle sind so genannte Alleinunfälle, u. a. verursacht durch technische Mängel. Zur Mindestausstattung für ein verkehrstaugliches Fahrrad gehören zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen, eine Klingel sowie ein funktionierender Scheinwerfer vorne und eine Rückleuchte hinten. Es wird empfohlen, Scheinwerfer mit einer Standlichtfunktion zu installieren, damit Fahrräder in der Dämmerung oder bei Dunkelheit auch stehend von anderen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen werden können. Wichtig sind ebenso ein geschlossener Kettenschutz, weiße Reflektoren vorne und rote hinten, zwei gelbe Reflektoren in den Speichen des Vorder- und Hinterrades sowie an den rutschsicheren Pedalen. Wer sein Fahrrad regelmäßig wartet, kann technischen Mängeln und damit Unfällen vorbeugen. Besonders auf die Beleuchtung, Reflektoren und Bremsen sollte dabei geachtet werden. Wer ganz auf Nummer sicher gehen will, lässt sein Rad in einer Fachwerkstatt überholen. Schon beim Kauf eines neuen Fahrrades sollte auf eine hochwertige Sicherheitsausstattung geachtet werden. Zum sicheren Radeln gehört für Kinder und Erwachsene auch ein geeigneter Fahrradhelm sowie retroreflektierende Kleidung. Ohne Helm kann ein Fahrradunfall zu schweren Verletzungen mit bleibenden Schäden führen oder sogar tödlich sein. Besonderes Augenmerk gilt den Kindern, denn sie denken, fühlen und handeln anders als Erwachsene - auch im Straßenverkehr. Andere Verkehrsteilnehmer sollten langsam und mit Abstand an radelnden Kindern vorbeifahren und jederzeit bremsbereit sein. Eltern sollten beachten, dass die Kleinen bis zum 8. Geburtstag mit dem Rad auf Gehwegen fahren müssen und das bis zum 10. Geburtstag noch dürfen. Vor dem Überqueren einer Straße müssen Kinder absteigen und das Fahrrad schieben. Gut zu wissen Das Plakat „Helfen, bis der Arzt kommt“ (Bestell-Nummer IP 03/07) ist eines von sechs Informationsplakaten, die die BGFE in diesem Jahr erstmals herausgibt. Jeder Ausgabe des Mitteilungsmagazins „Brücke“ liegt ein Plakat bei; weitere können BGFE-und TBBG-Mitgliedsbetriebe kostenfrei online bestellen unter: www.bgfe.de/medien. ODIN-Meldestelle jetzt in Augsburg Der Organisationsdienst für nachgehende Untersuchungen (ODIN) ist ein Angebot der BGFE und der TBBG an die Versicherten. Der gemeinsame Verwaltungsausschuss Prävention von TBBG und BGFE legte fest, die Betreuung der nachgehenden Untersuchungen im Zuge der Fusion beider BGen nun in Augsburg (derzeit noch Sitz der Hauptverwaltung der TBBG) durchzuführen. Für Tätigkeiten mit Krebs erzeugenden Gefahrstoffen werden in der Gefahrstoffverordnung und der UVV „Arbeitsmedizinische Vorsorge“ Erst- und Nachuntersuchungen während einer solchen Tätigkeit vorgeschrieben. Dafür ist der Unternehmer verantwortlich. Nach dem Ausscheiden aus einer solchen Tätigkeit bietet die BG Betroffenen auf Wunsch bis ins hohe Alter weitere arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen an. Aus dem Unfallgeschehen Keine Abdeckung auf der Rückseite Arbeitsauftrag. An einem Kabelverteilerschrank sollte ein Abgangskabel entfernt werden. Der erfahrene Monteur ging von einer Routinearbeit aus. Er wählte deshalb das Verfahren „Arbeiten in der Nähe“. Unfallhergang. Der Monteur hatte bereits die Kabelschuhe des Abgangskabels abgeschraubt. Nun wollte er das Kabel herausziehen. Beim Eingreifen zwischen den Abgängen kam er mit der unabgedeckten Rückseite einer benachbarten Kabelklemme in Berührung. Er erlitt eine Körperdurchströmung mit kurzzeitiger Bewusstlosigkeit und eine Schürfwunde an der Hand. Unfallanalyse. Der erfahrene Monteur unterschätzte die Gefährdung an einem nicht vollständig frei geschalteten Kabelverteilerschrank. Von der Vorderseite aus gesehen, schienen die Kabelklemmen einen Schutz gegen zufälliges Berühren aufzuweisen (Bild ). Auf der Rückseite waren die Kabelklemmen aber völlig frei. Da die benachbarten Stromkreise nicht frei geschaltet wurden, hätte der Monteur entsprechende Schutzmaßnahmen treffen müssen (§ 7 der BGV A3). J. Jühling Elektropraktiker, Berlin 61 (2007) 11 978 BETRIEBSFÜHRUNG ARBEITSSICHERHEIT Kooperation mit der BG In Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik (BGFE), Köln, informiert der ep auf dieser Seite über aktuelle Themen der Arbeitssicherheit. Kabelklemmen - scheinbar mit vollständigem Schutz gegen zufälliges Berühren
Autor
- J. Jühling
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