Elektrotechnik
Aus der Arbeit der Selbstverwaltung
ep5/2001, 2 Seiten
Arbeitssicherheit Aus der Arbeit der Selbstverwaltung Vertreterversammlung diskutierte Arbeitsschutzrecht Die Vertreterversammlung der BGFE tagte am 14. Dezember 2000 in Königswinter. Das mit 30 Arbeitgeber- und 30 Arbeitnehmervertretern besetzte Gremium tritt zweimal im Jahr zusammen und stellt mit seinen Entscheidungen die Weichen für die berufsgenossenschaftliche Arbeit. Die Mitglieder der Vertreterversammlung werden von den Versicherten alle sechs Jahre neu gewählt. Sie bringen ihre praktischen Erfahrungen, die sie durch ihre Arbeit in den Betrieben sammeln, in die Gremien der BG ein. Zu den Aufgaben der Vertreterversammlung gehören die Verabschiedung des Haushalts und die Entscheidung über den Gefahrtarif ebenso wie die Beschlussfassung über die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften. Besonders im Bereich der Prävention bringen die Praktiker aus den Betrieben ihre Erfahrungen und ihr Wissen ein. Beitragsgerechtigkeit: Neuer Gefahrtarif Dr. H. Maurer, Vorstandsvorsitzender der BGFE, informierte in seinem Bericht über die Arbeit der Gefahrtarifkommission. Diese Kommission, die jeweils zur Hälfte mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern besetzt ist, bereitet zur Zeit den neuen Gefahrtarif vor, den die Vertreterversammlung im Laufe des Jahres 2001 beschließen wird. „In den Mitgliedsbetrieben unserer BG zeichnet sich ein Wandel ab: Immer mehr Beschäftigte haben einen Büroarbeitsplatz und immer weniger arbeiten in der Produktion“, erläuterte Maurer. Die Gefahrtarifkommission reagiert auf diese geänderten Rahmenbedingungen mit Vorschlägen für eine Neuordnung der Gefahrtarifstellen, um zu verhindern, dass einzelne Branchen unverhältnismäßig hoch belastet werden. Ziel der Kommission ist es, zwölf Gefahrtarifstellen mit jeweils wenigen Betrieben (sog. Kleine Gefahrtarifstellen) mit geeigneten großen zu vereinigen. Dabei soll die Zuordnung nach dem Endprodukt und dem Herstellungsverfahren erfolgen. Über die Vorschläge der Kommission entscheidet die Vertreterversammlung mit der Verabschiedung des neuen Gefahrtarifs. Spitzenplatz „Beim Vergleich der Verwaltungszahlen der 35 gewerblichen Berufsgenossenschaften belegt die BGFE nach wie vor einen Spitzenplatz“, berichtete Hauptgeschäftsführer Dr. K. Renz. Eine gute Messlatte für die Erfolge der Präventionsarbeit ist die Zahl von 24,8 Unfällen je 1000 Versicherte. Dieses positive Ergebnis ist ein gemeinsamer Erfolg der Mitgliedsbetriebe und der sie beratenden BG, betonte Dr. Renz. Wie sparsam die BGFE mit den Beiträgen ihrer Mitgliedsfirmen umgeht, zeigen die relativen Verwaltungskosten. Für die Berechnung wird verglichen, wie viel die Betriebe je 1000 DM Lohnsumme für die Verwaltungskosten ihrer BG zahlen müssen. Bei der BGFE sind das 0,67 DM je 1000 DM Entgelt. Im BG-Durchschnitt werden je 1000 DM Entgelt 1,54 DM für die Verwaltung ausgegeben. Neuordnung des Arbeitsschutzrechts Ministerialrat Becker vom Bundesarbeitsministerium referierte über die Änderungen, die sich aufgrund des europäischen Arbeitsschutzrechts für das deutsche Arbeitsschutzsystem ergeben. Er betonte, dass die Umsetzung des EU-Rechts im Bereich des Arbeitnehmerschutzrechts durch staatliches Recht und nicht durch Unfallverhütungsvorschriften erfolgt. Eine umfassende Umsetzung der EU-Richtlinien erscheine ansonsten durch die Vielzahl der Versicherungsträger unmöglich. Das duale System, in dem der Staat und die BGen identischen Präventionsauftrag haben, bleibt erhalten. Wo europäisches Recht durch staatliche Rechtsvorschriften in deutsches Recht umgesetzt wird, sollen die BGen die gleichen Überwachungs- und Anordnungsbefugnisse erhalten wie der Staat. Betriebsspezifische Vorschriften, für die es keine europäischen Vorgaben gibt, sollen weiterhin in Un-Elektropraktiker, Berlin 55 (2001) 5 372 Branche aktuell In Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik (BGFE), Köln, informiert der ep auf dieser Seite über aktuelle Themen der Arbeitssicherheit. Kooperation mit der BG fallverhütungsvorschriften geregelt werden. Um mehr Flexibilität zu erreichen, sollen Detailregelungen in staatlichen Rechtsvorschriften und in Unfallverhütungsvorschriften vermieden werden. Sie sollen in einem Regelwerk unterhalb des staatlichen Rechts und des Satzungsrechts geschaffen werden. Das Konzept sieht vor, dass die Fachausschüsse dieses Regelwerk erarbeiten. Die Mitglieder der Vertreterversammlung nutzten die Gelegenheit zu einem lebhaften Austausch mit den Vertretern des Bundesarbeitsministeriums. Der stellvertretende Vorsitzende der Vertreterversammlung, H. Rieckhoff, betonte, dass die Praxisnähe und die Akzeptanz der Regelungen bei den Betrieben durch eine geeignete Einflussnahmemöglichkeit der Selbstverwaltung gesichert bleiben müsse. Unfallauswertung Störlichtbogenunfall an einer 20-kV-Station Arbeitsauftrag: Ein größerer EVU-Abnehmer hatte an eine Elektroinstallationsfirma Arbeiten an der betriebsinternen 20-kV-Versorgung vergeben. Die konkrete Aufgabe bestand im Umklemmen der Anschlüsse einer alten Station in eine neue. Hierzu teilte die Firma zwei Elektromonteure ein. Die Installationsfirma besaß schon seit längerem die Schaltberechtigung für diese Anlagen. Unfallhergang: Vor Beginn der Kabelverlegearbeiten wurden die Stationen der alten Anschlussstellen im oberen Bereich freigeschaltet, kurzgeschlossen und geerdet. Der untere Bereich stand weiterhin unter Spannung, war aber durch eine Plexiglasplatte mit der Aufschrift „Nicht Schalten“ abgedeckt. Zusätzlich befand sich ein Schild mit dem Schaltverbotzeichen noch in der Zelle. An einem Samstag wurden die beauftragten Kabelverlegearbeiten begonnen. Der Anschluss an die neue Station sollte erst am Montag erfolgen. Vor Abschluss der Arbeiten wollten sich die Monteure die Anschlussstellen der neuen Station ansehen. Diese Station war nicht freigeschaltet worden. Der Arbeitsverantwortliche schloss die Türen der Station auf und ging weiter auf die andere Seite. Plötzlich sah er Blitze und Funken. Der zweite Monteur war inzwischen in die unter Spannung stehende Station gekrochen und hatte einen Kurzschluss erzeugt. Der ausgelöste Störlichtbogen setzte sofort seine Kleidung in Flammen, die der zweite Monteur mit einem Feuerlöscher löschte. Die Stromzufuhr wurde nach 0,3 Sekunden nach Erdschluss automatisch unterbrochen. Trotz Wiederbelebungsmaßnahmen verstarb der Monteur wegen der zuvor erlittenen Körperdurchströmung. Unfallanalyse: Neben dem Verunglückten lag die zusätzliche Abdeckung, die der Monteur zuvor noch abgenommen haben musste. Die rot/weißen Schutzbalken waren noch in der Halterung. Der Monteur ist also unter dem Balken in die Anlage gelangt und damit in den Bereich der Gefahrenzone der unter Spannung stehenden Teile eingedrungen. Der Monteur missachtete eindeutig die fünf Sicherheitsregeln (§ 6 der BGV A2 bzw. VDE 0105-100, Abschn. 6.2), da er sich weder über eine Freischaltung versicherte noch eine Überprüfung des Schaltzustandes an der Arbeitsstelle mit einem Spannungsprüfer vornahm. J. Jühling Elektropraktiker, Berlin 55 (2001) 5 373 Branche aktuell Schwerer Störlichtbogenunfall durch Missachtung der fünf Sicherheitsregeln
Autor
- J. Jühling
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