Arbeits- und Gesundheitsschutz
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Elektrotechnik
Tödliche Körperdurchströmung
ep7/1999, 1 Seite
Arbeitssicherheit Sozialversicherungswahl 99 Das neue BG-„Parlament“ tritt im Oktober zusammen Zum dritten Mal in Folge kann die Vertreterversammlung, das „Parlament“ der BG, ohne eine aufwendige Wahl in den Betrieben neu besetzt werden. Die vorschlagsberechtigten Gruppen haben zur Sozialwahl 1999 für die 60 Sitze in der Vertreterversammlung der BG F+E auch nur 60 Kandidaten aufgestellt; dadurch ergab sich die im Sozialgesetzbuch verankerte „Friedenswahl“: Alle vorgeschlagenen Kandidaten gelten mit Ablauf des Wahltags, dem 26. Mai 1999, als gewählt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben in der Vertreterversammlung je 30 Sitze. Die Arbeitgeber erstellten eine 30köpfige Kandidatenliste, auf der alle Branchen und Regionen der Feinmechanik und Elektrotechnik vertreten sind. Auf Arbeitnehmerseite einigten sich die IG Metall, die ÖTV, die DAG und die Christliche Gewerkschaft Metall (CGM) auf eine gemeinsame Liste mit 30 Kandidaten. Die Vertreterversammlung wird alle sechs Jahre im Rahmen der Sozialversicherungswahlen gewählt. Im Oktober 1999 tagt sie erstmals in der neu gewählten Zusammensetzung. Sie wählt dann die Vorsitzenden der Vertreterversammlung, den Vorstand der BG und die Mitglieder ihrer Ausschüsse. Alle diese „Organe“ werden zu gleichen Teilen mit Vertretern der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber besetzt. Der Vorstand leitet die BG und vertritt sie nach außen. Die Vertreterversammlung entscheidet über grundsätzliche Angelegenheiten der BG, z. B. den Haushalt und die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften. Alle Mitglieder der Organe werden ehrenamtlich tätig. Selbstverwaltung und sozialpartnerschaftliche Zusammenarbeit sind die Grundlagen der wirtschaftlichen und praxisgerechten Arbeit der BG für die Betriebe und deren Beschäftigte Betriebsanleitungen und Gebrauchsanweisungen Wer eine Maschine, eine Anlage, eine Betreibseinrichtung benutzt oder wer mit Gefahrstoffen umgeht, der hat zwangsläufig auch mit Betriebsanleitungen zu tun. Oder heißt das Gebrauchsanweisung? Oder Benutzeranweisung? Hand aufs Herz: kennen Sie die Unterschiede? Also, so schwer ist das gar nicht. Lesen Sie einfach weiter und Sie sind im Bilde. Betriebsanleitungen sind Angaben des Herstellers eines verwendungstechnischen Erzeugnisses. Also einer Maschine. Sie dienen zur sicheren, sachgerechten und bestimmungsgemäßen Handhabung der Maschine. Andere Begriffe für Betriebsanleitung sind Gebrauchsanweisung, Gebrauchsanleitung, Herstellerinformation. Betriebsanweisungen erstellt in der Regel der Unternehmer bzw. der Arbeitgeber für den Gebrauch verwendungsfertiger technischer Erzeugnisse oder für den Umgang mit Gefahrstoffen. Dabei werden die Betriebsanleitungen des Herstellers und die Gegebenheiten am Arbeitsplatz der Mitarbeiter berücksichtigt. Deshalb muß eine Betriebsanweisung auch arbeitsplatz- bzw. tätigkeitsbezogen sein sowie auf den betreffenden Personenkreis individuell abgestimmt werden. Wichtig ist, daß die Betriebsanweisung in der Sprache der Beschäftigten und unmißverständlich gehalten ist. Die Betriebsanweisung muß an geeigneter Stelle im Betrieb bekanntgemacht werden und dient als Grundlage für die regelmäßig zu erfolgenden Unterweisungen. Es versteht sich von selbst, daß die Beschäftigten die Betriebsanweisungen befolgen müssen. Sie sind eine Art Betriebsvorschrift. Arbeitsanweisungen. Neben der Betriebsanweisung, die die Unfallverhütung und den Gesundheitsschutz zum Ziel hat, sind noch die sogenannten Arbeitsanweisungen zu unterscheiden. Diese beinhalten alle notwendigen Angaben für die Durchführung einer objektbezogenen, betrieblichen Arbeitsaufgabe. Arbeitsanweisungen und Betriebsanweisungen sind kombinierbar. Die Arbeitsanweisung enthält also produktionstechnische bzw. verfahrenstechnische Merkmale sowie auch bei Bedarf Sicherheitsanweisungen. Die rechtlichen Grundlagen für die Anleitungen und Anweisungen finden sich in den verschiedenen Vorschriften, wie · Unfallverhütungsvorschrift VBG 1 · Arbeitsschutzgesetz · spezielle Unfallverhütungsvorschriften (Pressen, Flurförderfahrzeuge, Leitern, Tritte etc.) · Gerätesicherheitsgesetz · Maschinenrichtlinie · Gefahrstoffverordnung. Unfallauswertung Tödliche Körperdurchströmung Unfallhergang. Eine zweiköpfige Montagetruppe sollte in Vorbereitung des einige Tage später geplanten Anschlusses ein Kabel in ein unterirdisches Führungsrohr einschieben und Ablängen. Das Kabel war spannungsfrei. Die beiden Verteilerschränke, zwischen denen die neue Verbindung erfolgen sollte, waren nicht freigeschaltet worden. Während das Kabel von dem Aufsichtführenden Monteur auf einer Seite eingeschoben wurde, sollte der zweite Monteur das andere Ende des Führungsrohres im Sockel des Verteilerschrankes beobachten. In knieender Position ist der Monteur dabei mit dem Kopf an die unter Spannung stehenden Anschlußklemmen eines Überstromschutzschalters gekommen (siehe Bild ). Trotz sofort eingeleiteter Wiederbelebungsmaßnahmen ist der Monteur verstorben. Unfallursache dieser eindeutig als „Arbeiten in der Nähe“ einzustufenden Tätigkeit, war eine unzureichende Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes und demzufolge auch ungenügende Schutzmaßnahmen. Die Norm VDE 0105 Teil 100 legt in Abschnitt 6.4.1.1 fest, daß in der Nähe unter Spannung stehender Teile nur gearbeitet werden darf, „wenn durch geeignete Maßnahmen sichergestellt ist, daß unter Spannung stehende Teile nicht berührt werden können ...“. Die Norm fordert für die beschriebene Tätigkeit die Sicherung des Arbeitsplatzes entweder durch einen Schutz durch Abdekkung bzw. Abschrankung oder einen Schutz durch Abstand. Das schlecht einsehbare Führungsrohr und die offenen Überstromschutzschalter ließen eigentlich nur den Schutz durch technische Maßnahmen zu, in diesem Fall eine isolierende Abdeckung gegen zufällige Berührung. Video: Best Signs Story Sicherheit im Betrieb ist zunächst ein Problem der Technik, oder der Schutzausrüstung. Damit jedoch jeder weiß, was verboten oder geboten ist, auf was zu achten und wo etwas zu finden ist, bietet die Kennzeichnung für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz die richtige Hilfe. Allerdings: Die Zeichen sind kein Ersatz für Sicherheitsmaßnahmen, sie ergänzen diese. Das Video „Best Signs Story“ - eine Gemeinschaftsproduktion von vier europäischen Institutionen, darunter der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) - erläutert auf eingängige und heitere Weise die Grundstrukturen der Sicherheitskennzeichnung. Es macht zudem deutlich, daß es sinnvoll ist, sich die Bedeutung der Kennzeichen einzuprägen und diese auch zu beachten - der eigenen Gesundheit zuliebe. Bezugsquelle: HVBG, Alte Heerstraße 111, 53757 Sankt Augustin Anmerkung: Auf dem im April während des IVSS-Weltkongresses in Sao Paulo stattgefundenen 4. Film- und Videofestival zum Thema Arbeitsschutz erhielt dieses Video einen ersten Preis. Das als Computeranimation hergestellte Video kommt völlig ohne Worte aus. Ein Einsatz zur Unterweisung kann somit ohne Synchronisation länderübergreifend erfolgen. J. Jühling Elektropraktiker, Berlin 53 (1999) 7 617 Branche aktuell Rekonstruktion des Unfallhergangs In Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik (BG F+E), Köln, informiert der ep auf dieser Seite über aktuelle Themen der Arbeitssicherheit. Kooperation mit der BG
Autor
- J. Jühling
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