Arbeits- und Gesundheitsschutz
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Elektrotechnik
Neue Systematik für die BG-Vorschriften
ep12/1999, 1 Seite
Arbeitssicherheit Neue Systematik für BG-Vorschriften Die Fachwelt im Arbeits- und Gesundheitsschutz wird sich in den kommenden Monaten umstellen müssen: Die bisherigen Abkürzungen „VBG“ für Unfallverhütungsvorschriften und „ZH 1“ für Regeln, Merkblätter, Sicherheitslehrbriefe usw. werden verschwinden und durch neue Kürzel ersetzt. Hintergrund dieser Änderungen ist die Neugliederung des berufsgenossenschaftlichen Vorschriften- und Regelwerks mit den Zielen: Vereinfachung, Transparenz und Anwenderfreundlichkeit. In der neuen Systematik gibt es drei Ebenen: · Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (abgekürzt BGV) Diese benennen Schutzziele sowie branchen- oder verfahrensspezifische Forderungen an den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Sie haben wie bisher rechtsverbindlichen Charakter und werden von den Vertreterversammlungen der einzelnen BGen beschlossen. Die Vorschriften werden in die Kategorien A (Allgemeine Vorschriften/Betriebliche Arbeitsschutzorganisation), B (Einwirkungen), C (Betriebsart/Tätigkeiten) und D (Arbeitsplatz/Arbeitsverfahren) eingeteilt. · BG-Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (abgekürzt BGR) Hier handelt es sich um allgemein anerkannte Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz. Sie beschreiben den Stand des Arbeitsschutzes und dienen der praktischen Umsetzung von Forderungen aus den BG-Vorschriften. · BG-Informationen (BGI) In dieser Ebene werden spezielle Veröffentlichungen für bestimmte Branchen, Tätigkeiten, Arbeitsmittel, Zielgruppen etc. zusammengefaßt. Während die Schriften der ersten beiden Ebenen von berufsgenossenschaftlichen Fachausschüssen erarbeitet werden, sind für die BG-Informationen die Einzel-Berufsgenossenschaften zuständig. Nicht zu den BG-Regeln oder BG-Informationen gehören Grundsätze für die Prüfung von technischen Arbeitsmitteln oder arbeitsmedizinische Grundsätze, deshalb werden BG-Grundsätze (BGG) besonders bezeichnet. Bisher gliederten sich die berufsgenossenschaftlichen Schriften in: · Unfallverhütungsvorschriften (UVV) mit rechtswirksamen Charakter, vom Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) zusammengefaßt in der VBG-Sammlung. Dabei folgte der Abkürzung VBG eine Ordnungsnummer, z. B. UVV „Allgemeine Vorschriften“ (VBG 1). · Die meisten anderen Schriften wurden in das sogenannte ZH 1-Verzeichnis aufgenommen. Die beiden bisher bestehenden VBG- und ZH 1-Verzeichnisse werden in einem neuen BGVR-Verzeichnis (BG-Vorschriften und -Regeln) zusammengefaßt. Für eine Übergangszeit werden die neuen und alten Numerierungen parallel erkennbar sein, alle Veröffentlichungen sind im Übergangszeitraum auch unter der bisherigen Bestellnummer erhältlich. Das neue Verzeichnis ist kostenlos zu beziehen unter: Fax: 022 41/231-13 91 oder per E-Mail unter info@hvbg.de. Pilotkurs zum Umgang mit Leitern „Wer hoch steigt, kann tief fallen“ - dieser Ausspruch hat beim Umgang mit Leitern eine besondere Bedeutung. Anzahl und Schwere der Leiterunfälle sprechen eine deutliche Sprache (Bild ). Aber nicht nur die Höhe entscheidet bei Leiterunfällen über die Folgen. Häufig sind auch andere Umstände mit entscheidend. Leitern sind ein „notwendiges Übel“, d. h., aufgrund der mit ihrer Benutzung verbundenen Gefahren sollten sie nur da eingesetzt werden, wo ihr Einsatz unumgänglich ist. Anders als bei Gerüsten gibt es bei Leitern keinen Schutz durch ein Geländer. Führungskräfte müssen daher bei Beschaffung, Bereitstellung und dem Einsatz der Leitern besondere Aufmerksamkeit walten lassen. Der Zustand ist kritisch zu überwachen. Die Mitarbeiter sind sorgfältig einzuweisen. Der durchgeführte Kurs berücksichtigte genau diese Probleme. Hier wurden u. a. folgende Themen behandelt: · hochgelegene Arbeitsplätze · Auswahl von Leitern · Wirtschaftlichkeit durch richtige Auswahl · Gefährdungsanalyse bei der Auswahl von Leitern · Beurteilung von Einsatzfallbeispielen · Beurteilung von Schäden · Dokumentation von Prüfungen und Reparaturen · Beurteilung von Reparaturen. Der Kurs wurde von den Teilnehmern durchweg positiv beurteilt. Dies ermutigt das Schulungsteam, diesem Thema demnächst noch mehr Zeit einzuräumen, wobei auch der praktischen Seite mehr Raum gegeben wird. Unfallauswertung Stromunfall beim Herstellen eines Hausanschlusses Der Einsatz von Kompaktklemmen hat im Bereich der Kabelmontagen neben der Verkürzung der Montagezeiten auch zu einer Verbesserung des Arbeitsschutzes geführt. So gehört das Setzen einer Kompaktklemme (Bild ) auch beim Arbeiten unter Spannung schon seit geraumer Zeit zu den Standardverfahren. Die konstruktive Gestaltung der Kompaktklemmen bietet teilweise im eingebauten Zustand durch einen gewissen Berührungsschutz eine zusätzliche Sicherheit. Vielleicht hatte sich der Monteur bei dem folgenden schweren Unfall auf diese vermeintliche Sicherheit verlassen. Arbeitsauftrag. Der Monteur hatte an einem Stammkabel einen Abzweig zu erstellen. Die Arbeiten sollten im freigeschalteten Zustand durchgeführt werden. Unfallhergang. Der Monteur setzte das Stammkabel ab und spreizte die Einzeladern durch Isolierkeile. Danach fixierte er den Klemmring durch Anziehen einer Fräßschraube am Stammkabel, jedoch nicht wie üblicherweise am PE-Leiter, sondern an einem Außenleiter. Beim Anpassen des Abzweigkabels arbeitete der Monteur ohne Isolierhandschuhe und ohne Isoliermatte. Mit Berühren der Fräßschraube kam es zu einer Körperdurchströmung, da das Stammkabel noch unter Spannung stand. Unfallauswertung. In der nachfolgenden Untersuchung konnte nicht geklärt werden, ob der Monteur wissentlich unter Spannung gearbeitet hatte. Eine Freischaltung entsprechend des Arbeitsauftrages wurde jedoch nicht bei dem zuständigen EVU angefordert. Auch aufgrund der fehlenden Schutzausrüstungen zum Arbeiten unter Spannung hätten die Arbeiten nur im freigeschalteten Zustand ausgeführt werden dürfen. Der Monteur hat eindeutig gegen § 6 Absatz 2 der VBG 4 verstoßen, in dem die Sicherstellung der Freischaltung während der Arbeiten gefordert wird. Hinweis: Wenn auch das Feststellen der Spannungsfreiheit an Kabeln an der Arbeitsstelle nicht zwingend vorgeschrieben ist, so bietet sich hier der Einsatz von zweipoligen NS-Spannungsprüfern an, mit denen die Aderisolation durchstochen werden kann. J. Jühling Elektropraktiker, Berlin 53 (1999) 12 1104 Branche aktuell In Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik (BG F+E), Köln, informiert der ep auf dieser Seite über aktuelle Themen der Arbeitssicherheit. Kooperation mit der BG Der Umgang mit Leitern stellt einen Unfallschwerpunkt dar: Unfälle mit a) Steh- und Mehrzweckleitern; b) Anlege-, Roll-, Steck-und Schiebeleitern; c) Steig-und Mastleitern; d) mechanischen und sonstigen Leitern, e) Leiterunfälle insgesamt 3,8 3,1 3,6 0,1 0,2 0,1 Anteil a) b) c) d) e) 13,7 12,9 14,6 17,7 16,2 18,2 1996 1997 1998 Setzen einer Kompaktklemme
Autor
- J. Jühling
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