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Elektrotechnik

Aus der Rechtssprechung - Fahrlässige Verkehrsgefährdung

ep3/2002, 2 Seiten

Der Versicherte befand sich auf

einem grundsätzlich unter Versicherungsschutz stehenden Weg,

als er mit seinem Motorrad in

einer lang gezogenen, unübersichtlichen Rechtskurve mehrere

Fahrzeuge überholte, mit einem

entgegenkommenden Pkw zusammenstieß und sich erheblich

verletzte. Die

Berufsgenossenschaft sowie das

Sozialgericht und das Landessozialgericht lehnten Versicherungsschutz ab.


Arbeitssicherheit BGFE hält Kosten für Verwaltung niedrig Wäre das Sparen von Verwaltungskosten olympische Disziplin, so hätte die BGFE im Jahr 2000 eine Silber- und eine Goldmedaille im Vergleich mit den übrigen 34 gewerblichen Berufsgenossenschaften gewonnen. Gold in der Disziplin „Verwaltungskosten je 1000,- Mark Entgelt“, hier führt die BGFE mit nur 66 Pfennig je 1000 Mark. Die kompliziert klingende und etwas konstruiert anmutende Größe gibt an, wie hoch der Verwaltungsaufwand im Verhältnis zur Lohnsumme der rund 100 000 Betriebe war, die bei der BGFE versichert sind. Konkret: Im Jahr 2000 wurden mehr als 131 Mrd. Mark an Löhnen in den Unternehmen gezahlt, die Verwaltungskosten der BGFE lagen bei nur rund 86,7 Mio. Mark. Im Durchschnitt zahlen die Berufsgenossenschaften 1,50 Mark je 1000 Mark Lohnsumme. Die Lohnsumme ist ein wichtiges Kriterium bei der Beitragsberechnung zur gesetzlichen Unfallversicherung. In der Disziplin „Verwaltungskosten je Versicherter“ errang die BGFE einen soliden zweiten Platz, knapp hinter der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG). Nur 37,64 Mark betragen die Verwaltungskosten für jeden einzelnen der rund 2,3 Mio. Versicherten der BGFE. Wohlgemerkt, 37,64 Mark pro Jahr! Spitzenreiter VBG zahlt noch einmal rund fünf Mark weniger für seine Verwaltung. Der Mittelwert aller gewerblicher Berufsgenossenschaften für die Verwaltungskosten je Versicherter liegt bei 62,59 Mark. Mehr Informationen über die Einnahmen und Ausgaben der BGFE, über Versicherte, Betriebe, Unfälle und Berufskrankheiten enthält der Jahresbericht 2000 der BGFE. Arbeitsschutz im Internet Über die Internetseiten der BGFE (www.bgfe.de) können Interessierte alle maßgeblichen Unfallverhütungsvorschriften, BG-Regeln und -Information online recherchieren (z. B. auch den Jahresbericht 2000). Dabei werden die Nutzer unserer Website mit einer Datenbank des Hauptverbands der gewerblichen Berufsgenossenschaften und des Carl Heymanns Verlags verbunden. Die BGFE hat diesen Service nun speziell für die bei ihr versicherten Betriebe erweitert: Neben dem Online-Zugriff werden nach und nach auch die pdf-Dateien aller Texte auf den Internetseiten zum kostenlosen Download angeboten. In einem ersten Schritt wurden 33 Dateien im Netz platziert. Für diese Erweiterung sprachen zwei Gründe. Zum einen war es der vielfach geäußerte Wunsch vieler Sicherheitsfachkräfte, die in den Intranets ihrer Betriebe das Vorschriften- und Regelwerk der BGFE ihren Mitarbeitern zur Verfügung stellen wollen. Zum anderen ist dies die Gelegenheit, neben den allgemeinen, den so genannten Hauptverbandsversionen der Unfallverhütungsvorschriften, die in der Online-Datenbank enthalten sind, die spezifischen BGFE-Texte anzubieten. Die Unterschiede sind zwar marginal und werden in der Datenbank auch vermerkt, die neue Lösung ist jedoch eindeutiger. Die pdf-Dateien entsprechen exakt den Druckversionen der Schriften. Längst hat sich im Internet das pdf-Format als Dateiformat zur Darstellung langer, komplexer Texte mit Schrift- und Bildelementen durchgesetzt. Die BGFE wird zukünftig das Angebot an Downloads weiter vergrößern und das bestehende Sortiment regelmäßig aktualisieren. Aus der Rechtssprechung Fahrlässige Verkehrsgefährdung Der Versicherte befand sich auf einem grundsätzlich unter Versicherungsschutz stehenden Weg, als er mit seinem Motorrad in einer lang gezogenen, unübersichtlichen Rechtskurve mehrere Fahrzeuge überholte, mit einem entgegenkommenden Pkw zusammenstieß und sich erheblich verletzte. Wegen dieses zum Unfall führenden Verhaltens wurde der Versicherte rechtskräftig wegen einer fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß Elektropraktiker, Berlin 56 (2002) 3 164 Branche aktuell In Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik (BGFE), Köln, informiert der ep auf dieser Seite über aktuelle Themen der Arbeitssicherheit. Kooperation mit der BG Strafgesetzbuch verurteilt. Die Berufsgenossenschaft sowie das Sozialgericht und das Landessozialgericht lehnten Versicherungsschutz ab, da der Kläger das Unfallereignis durch eine strafbare Handlung herbeigeführt habe und dieses Verhalten als alleinige Ursache des Unfallereignisses anzusehen sei. Der Kläger habe fahrlässig sowohl grob verkehrswidrig als auch rücksichtslos gehandelt, da er sich aus Gleichgültigkeit auf seine Pflichten als Fahrer nicht besonnen habe oder aus eigensüchtigen Beweggründen Hemmungen nicht habe aufkommen lassen. Unbekümmert um die Folgen sei er einfach „drauflos gefahren“. Eine strafrechtliche Verurteilung schließe den inneren Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Zurücklegen des Weges aus. Dieser Meinung konnte sich das Bundessozialgericht nicht rückhaltlos anschließen. Nach Ansicht des BSG hat das riskante Überholmanöver des Klägers, bei dem sich der Unfall ereignete, immer noch im inneren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit gestanden. Auch die grob rücksichtslose und verkehrswidrige Fahrweise sei noch der Fortbewegung in Richtung der Arbeitsstätte dienlich gewesen. Die Strafbarkeit des zum Unfall führenden Verhaltens führt, jedenfalls bei Fahrlässigkeitstaten, nicht zum Verlust des Unfallversicherungsschutzes. In vergleichbaren Fällen ist es künftig nicht mehr möglich, einen Wegeunfall allein unter Begründung auf eine rechtskräftige Verurteilung nach dem StGB abzulehnen. Es muss zudem eine auf betriebsfremde Zwecke gerichtete Handlungstendenz des Unfallverletzten festgestellt werden. Unfallauswertung Tödlicher Stromunfall an einer Kompaktklemme Arbeitsauftrag: Eine Elektroinstallationsfirma führte schon seit längerem Arbeiten für ein EVU aus. Auch der Unternehmer dieser Firma führte Installationsarbeiten aus. So wurde er zu einer Störungsbeseitigung gerufen, als er gerade planmäßige Arbeiten ausführte. Das EVU beauftragte ihn eine Kabelabzweigmuffe zu montieren. Die Arbeiten sollten im freigeschalteten Zustand ausgeführt werden. Der Auftragnehmer hatte die Schaltberechtigung für das EVU-Netz und besaß den entsprechenden Zugangsschlüssel. Unfallhergang: Nach der Benachrichtigung über die Störung meldete sich der Elektromonteur zuerst bei der Störungsstelle, holte sich dort die Unterlagen für den Arbeitsauftrag und fuhr dann weiter zur Arbeitsstelle. Etwa eine halbe Stunde später befand er sich an der Störungsstelle. Die Grube war bereits ausgehoben. Der Monteur nahm kein Kontakt mit der zuständigen Schaltwarte auf. Er nahm auch keine Freischaltung an der etwa 20 m entfernten Turmstation vor, obwohl er die Schaltberechtigung besaß. Ohne weitere Sicherheitsmaßnahmen begann er mit der Kabelmontage. Er entfernte den Kabelmantel und setzte den Kompaktklemmring auf das Hauptkabel. Nach Ablängen des Abzweigkabels begann er mit dem Anklemmen der Adern. Wahrscheinlich für den Monteur unbemerkt, waren die Halbschalen schon so weit angezogen, dass bereits die Anschlussklemmen des Abzweigkabels unter Spannung standen. Zum Anziehen nutzte er einen unzureichend isolierten Innen-Sechskantschlüssel, dadurch erlitt er eine Körperdurchströmung über die linke Hand zum Erdreich. Da keine weitere Person zugegen war, verblieb er im Stromkreis und wurde später leblos in der Grube vorgefunden. Der Monteur verstarb am Unfallort. Unfallanalyse: Es ist davon auszugehen, dass dem Monteur bewusst war, dass das Hauptkabel nicht freigeschaltet war. Er unterlies eine Freischaltung an der nahe gelegenen Turmstation. Trotzdem führte er nicht die für AuS-Montagen erforderlichen Schutzmaßnahmen durch - neben geeignetem Werkzeug fehlte auch die Standortisolierung. Der Monteur missachtete die fünf Sicherheitsregeln. Nach (2) § 6 der BGV A2 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ ist vor Beginn der Arbeiten der spannungsfreie Zustand herzustellen. J. Jühling Elektropraktiker, Berlin 56 (2002) 3 Branche aktuell Halb verschraubte Kompaktklemme, die zu einem tödlichen Stromunfall führte

Autor
  • J. Jühling
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