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Der Versicherte befand sich auf
einem grundsätzlich unter Versicherungsschutz stehenden Weg,
als er mit seinem Motorrad in
einer lang gezogenen, unübersichtlichen Rechtskurve mehrere
Fahrzeuge überholte, mit einem
entgegenkommenden Pkw zusammenstieß und sich erheblich
verletzte. Die
Berufsgenossenschaft sowie das
Sozialgericht und das Landessozialgericht lehnten Versicherungsschutz ab.