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Elektrotechnik

Neuer Gefahrtarif

ep6/2002, 1 Seite

Arbeitssicherheit Neuer Gefahrtarif Die Vertreterversammlung der BGFE hat einen neuen Gefahrtarif beschlossen, der zukünftig als Rechtsgrundlage für die Neuveranlagung der rund 100000 Mitgliedsbetriebe dient. Aufgabe des Gefahrtarifs ist es, die vom Gesetzgeber geforderte Beitragsgerechtigkeit zu gewährleisten. Für die Arbeitnehmer wird nur der Beitrag gezahlt, der der Gewerbeart und der Unfallhäufigkeit des Betriebs entspricht. Die gesetzliche Unfallversicherung erfolgt jedoch nach dem Versicherungsprinzip der Solidargemeinschaft - gemeinschaftliche Finanzierung der Risiken. Deshalb gibt es keine Abstufung herunter bis zu jedem einzelnen Arbeitsplatz. Die Abstufung nach Risikogruppen (Gefahrtarifstellen) und die Regeln des Beitragsnachlass-Systems stellen aber eine „Fein-Justierung“ für den einzelnen Betrieb dar. Die „Spielregeln“ dafür finden sich im gültigen Gefahrtarif. Bei der Aufstellung des Gefahrtarifs hat die BGFE besonders auf finanzielle Stabilität geachtet. In einer Reihe von Fällen war es nötig geworden, kleine Gefahrtarifstellen mit schwindenden Lohnsummen mit passenden anderen Gewerbezweigen zusammenzufügen, um stabile, lebensfähige Gebilde zu schaffen. So wurde die ursprüngliche Zahl von 32 Gefahrtarifstellen auf 19 reduziert. Bei der Festlegung der Gefahrklassen wurde zudem besonders beachtet, dass die Lohnsummen in den gewerblichen Gefahrtarifstellen immer mehr abnehmen und der kaufmännische und technisch-verwaltende Teil zunimmt. Diesem Strukturwandel in der Wirtschaft trägt der Gefahrtarif stärker Rechnung: Statt wie bisher die Lasten aus 20 Jahren in die Berechnung der Gefahrklasse einzubeziehen, werden künftig nur noch Altlasten aus 15 Jahren berücksichtigt. Zudem wurde mit dem neuen Gefahrtarif ein Anliegen der Handwerksbetriebe umgesetzt, die Veranlagung eines Unternehmens zu mehr als einer Gefahrtarifstelle zu erleichtern. Unternehmen, in denen mehr als 10 % der Versicherten, mindestens jedoch 5 Versicherte, Tätigkeiten nach einer anderen Gefahrtarifstelle verrichten, können nun mit einer zusätzlichen Gefahrtarifstelle veranlagt werden. Der Gefahrtarif wird veröffentlicht unter: www.bgfe.de/pages/betrieb/gefahrtarif.htm BG-Akademie Dresden Neue Brandschutzkurse Modulares Ausbildungssystem zum Brandschutzbeauftragten Die Verhütung und Bekämpfung von Bränden ist Aufgabe aller im Betrieb beschäftigten Mitarbeiter. Die Verantwortung trägt der Arbeitgeber bzw. Betriebsleiter und Vorgesetzte. Für die komplexen Maßnahmen im betrieblichen Brandschutz kann es dabei erforderlich sein, einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen. Bisher ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten nur in speziellen Einrichtungen wie Krankenhäusern und Veranstaltungsstätten gesetzlich vorgeschrieben. Immer häufiger wird ein Brandschutzbeauftragter durch den Feuer- oder Sachversicherer gefordert. Die Bildungsstätte Dresden der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik bietet ihren Betrieben die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten in einem Modulsystem an. Der Inhalt der Module entspricht dem Musterlehrplan zur Ausbildung von Brandschutzbeauftragten der Richtlinie 12/09-01 (Entwurf) der Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb) und den Leitlinien zu Bestellung, Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten des Fachausschusses „Nahrungs- und Genussmittel“. Module: · GS 7 „Brandschutz im Betrieb“ · GS 7.1 „Grundlagen des Explosionsschutzes“ · GS 7.2 „Anlagentechnischer Brandschutz“ · GS 7.3 „Grundlagen betrieblicher Notfallplanung“ · GS 7.4 „Brandschutzrecht“ · GS 7.5 „Baulicher Brandschutz“ · GS 7.6 „Wiederholung und Prüfung“ Die einzelnen Seminarmodule sind auch für Führungskräfte, Sicherheitsfachkräfte, Brandschutzhelfer usw. geeignet, die nicht die Elektropraktiker, Berlin 56 (2002) 6 460 Branche aktuell In Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik (BGFE), Köln, informiert der ep auf dieser Seite über aktuelle Themen der Arbeitssicherheit. Kooperation mit der BG

Autor
  • J. Jühling
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