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Elektrotechnik

Verwechslungsgefahr: Fachvertrieb wirbt mit BG-ähnlichem Logo

ep8/2002, 1 Seite

Anstieg der Umlageziffer Der Vorstand der BGFE hat in seiner Sitzung am 10. April 2002 für das Jahr 2001 eine Umlageziffer von 0,003188 beschlossen. Gegenüber dem Vorjahr ist das eine Steigerung um 6,34 %. Folgende Ursachen sind für diese Entwicklung verantwortlich: · Schon seit Jahren findet eine Strukturänderung der Versicherten der BGFE statt. Im gewerblichen Bereich sind immer weniger Versicherte zu verzeichnen. Dagegen wächst der Anteil der Versicherten im kaufmännisch-verwaltenden Teil der Gefahrtarifstelle 540. Inzwischen stellen diese über 30 % der Versicherten. Zwar kommen aus diesem Bereich hohe Lohnsummen, aber die Gefahrklasse beträgt nur 1,0. Das bedeutet weniger Beitragseinheiten. · Ursächlich für den Anstieg der Umlageziffer waren auch eine Reihe von Mehrausgaben im Jahr 2001. Das Einmalzahlungsgesetz, das 4. Euro-Anpassungsgesetz, die neue Gebührenordnung für Ärzte und die Mehrwertsteuer für medizinische Sachverständige führten dazu, dass die Entschädigungsleistungen und Verfahrenskosten deutlich gestiegen sind. · Die Kosten für die Asbestentschädigungen stiegen um 10 Mio. DM gegenüber dem Vorjahr. · Eine weitere Ursache für den Anstieg der Umlageziffer war auch die Rücklagezuführung (18,1 Mio. DM), zu der die BGFE gesetzlich für das Jahr 2001 verpflichtet ist. Von 1996 bis 2000 brauchte die BGFE nichts der Rücklage zuzuführen. · Die wirtschaftliche Situation verschlechterte sich im 3. und 4. Quartal. Die Zahl der Insolvenzen erhöhte sich um das Vierfache. Beitragsausfälle sowie sinkende nachträgliche Beitragseinnahmen (18 Mio. Mehrausgaben bzw. Mindereinnahmen) waren die Folge. Auch das Insolvenzgeld, das die BGFE für die Bundesanstalt für Arbeit einziehen muss, stieg um 26 %. Neues Erste-Hilfe-Plakat Im Rahmen der Organisation der „Ersten Hilfe“ im Betrieb sollten für Notfälle eindeutige Meldeverfahren geregelt und überall gut ersichtlich ausgehängt sein. Das Erste-Hilfe-Plakat (BGI 510-1), welches in Betrieben auszuhängen ist, wurde neu gestaltet. Dabei wurden die aktuellen Empfehlungen des Beirats für erste Hilfe und Wiederbelebung aufgenommen. Neu ist, dass bei Auffinden einer Person die Überprüfung des Pulses für Laien nicht mehr empfohlen wird. Zu beziehen ist das Plakat über die BGFE (Tel.: (02 21) 37 78-433, -501, -502, Fax: (02 21) 37 78-435, E-Mail: versand@bgfe.de) Für Mitgliedsbetriebe der BGFE ist das Plakat kostenlos. Verwechslungsgefahr Fachvertrieb wirbt mit BG-ähnlichem Logo In einem Rundschreiben an Betriebe bietet die niederländische Firma „Fachvertrieb für Notfallmedizin“ Erste-Hilfe-Material an. Durch ein BG-ähnliches Logo und die Formulierung des Einleitungssatzes kann der Brief den Eindruck erwecken, das Unternehmen stehe den BGen nahe oder handele sogar in ihrem Auftrag. Dies ist nicht der Fall. Unser Rat: Prüfen Sie das Angebot genau und holen Sie Vergleichsangebote ein. Aus der Rechtssprechung: Versicherungsschutz auf einem Umweg Unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen auch die mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Wege nach und von dem Ort der Tätigkeit. Während bei einem Abweg grundsätzlich kein Versicherungsschutz besteht, muss bei einem Umweg über eine unangemessene Verlagerung des Versicherungsrisikos entschieden werden. Im nachfolgenden Fall hatte der Kläger zum Unfallzeitpunkt seinen unmittelbaren Weg zur Arbeitsstätte verlassen, um sich für die Frühstückspause Brötchen zu kaufen. Nach dem Verlassen der Bäckerei ist er auf dem Rückweg Elektropraktiker, Berlin 56 (2002) 8 630 Branche aktuell Arbeitssicherheit In Zusammenarbeit mit der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik (BGFE), Köln, informiert der ep auf dieser Seite über aktuelle Themen der Arbeitssicherheit. Kooperation mit der BG

Autor
  • J. Jühling
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