Arbeits- und Gesundheitsschutz
Aus dem Unfallgeschehen - Beim Entfetten entstand plötzlich eine Verpuffung
ep8/2004, 1 Seite
Elektropraktiker, Berlin 58 (2004) 8 setze, Unfallverhütungsvorschriften usw. · Aufkleber und Kugelschreiber bringen Hinweise zum sicheren Arbeiten einprägsam auf den Punkt. So fordern Sie Ihr Azubi-Paket an: Teilen Sie der BGFE Ihre Mitgliedsnummer, die gewünschte Branche und den Namen eines neu eingestellten Auszubildenden mit. Je Unternehmen kann nur ein Paket kostenlos abgegeben werden. Für größere Kontingente sind günstige Staffelpreise vorbereitet. Die Gratisaktion ist befristet bis zum 31. Oktober 2004 und gilt nur für die Mitgliedsbetriebe der BGFE. Unternehmen, die nicht Mitglied der BGFE sind, können die Pakete zum Preis von 27,50 Euro erwerben. Verwechslungsgefahr Fachbetrieb wirbt mit BG-ähnlichem Logo In einem Fax an Betriebe bietet die Firma „Fachvertrieb für Notfallmedizin“ erneut Erste-Hilfe-Material zum Kauf an. Durch ein BG-ähnliches Logo und die Formulierung des Einleitungssatzes kann der Brief den Eindruck erwecken, das Unternehmen stehe den Berufsgenossenschaften nahe oder handele sogar in ihrem Auftrag. Dies ist nicht der Fall. Es handelt sich dabei um so genannte Spam-Faxe. Das Unternehmen handelt auf eigene Verantwortung. Weder vertreibt es seine Produkte im Auftrag der Berufgenossenschaften noch unterstützen diese ein solches Vorgehen. Leider können die Berufsgenossenschaften nicht gegen den Absender vorgehen, da sich die angegebene Faxnummer laufend ändert und eine Postadresse nicht zu ermitteln ist. Unser Rat: Prüfen Sie das Angebot des genannten Unternehmens genau und holen Sie Vergleichsangebote ein. Niemand ist verpflichtet, das Material bei einem bestimmten Anbieter zu erwerben. Aus dem Unfallgeschen Beim Entfetten entstand plötzlich eine Verpuffung Arbeitsauftrag: Ein Mitarbeiter eines Unternehmens hatte den Auftrag, Stahlteile in Vorbereitung der Lackierung zu entfetten. Dazu setzte der Betrieb ein leichtentzündliches Lösemittel (Shellsol 60/95) ein. Unfallhergang: Am Unfalltage reinigte der Mitarbeiter Gehäuseteile aus Stahl in der Lackierkabine des Betriebes (Bild ). Dabei kam es plötzlich zu einer Verpuffung. Sein rechter Arm wurde von einer Stichflamme erfasst und entzündete die Arbeitskleidung. Ein anderer Mitarbeiter, der dies von außen durch Zufall bemerkte, löschte sofort den brennenden Ärmel seines Kollegen. Nach dem Absetzen eines Notrufs zur Feuerwehr versuchten beide zusammen den Brand in der Lackierkabine einzudämmen. Die kurze Zeit später eintreffende Feuerwehr löschte den Brand und versorgte die Brandwunden des Verletzten. Zur Weiterbehandlung wurde er in ein Krankenhaus gebracht. Unfallanalyse: Durch die nachgehende Untersuchung konnte die Ursache für die Entstehung eines Zündfunkens nicht mehr eindeutig ermittelt werden. Es ist möglich, dass durch ein Aneinanderstoßen von Stahlteilen oder eine elektrostatische Entladung ein Funken ausgelöst wurde. Ursächlich war aber die Entstehung eines explosionsfähigen Gemischs. Hier ist ein nicht sachgemäßer Umgang mit dem Lösemittel zu vermuten. Beim Umgang mit leichtentzündlichen Flüssigkeiten können Verpuffungen und Explosionen nur durch strenge Beachtung der entsprechenden Regeln verhindert werden (BGR 104 und BGR 132). Bevor aber über weitere Schutzmaßnahmen nachgedacht wird, muss in dem Betrieb geprüft werden, ob für das Lösemittel ein Ersatzstoff gefunden werden kann. J. Jühling Bei Arbeiten mit leichtentzündlichen Flüssigkeiten sollte für eine gute Be- und Entlüftung gesorgt werden
Autor
- J. Jühling
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