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Gefahrenzonen und Annäherungszonen a) Abstände in Luft und Zonen; b) Begrenzung der Gefahrenzone durch isolierende Schutzvorrichtung (Bild: DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100):2015-10; ep)
Elektrosicherheit | Normen und Vorschriften

Aus dem Facharchiv: Elektropraxis

Abdecken unter Spannung stehender Teile - Umsetzung der fünften Sicherheitsregel bei Niederspannungsanlagen

16.01.2020

Die „fünf Sicherheitsregeln“ sind eine wesentliche Grundlage für das sichere Arbeiten an elektrischen Anlagen. Sie fordern in der fünften Regel, benachbarte, unter Spannung stehende Teile abzudecken oder abzuschranken. Den ep erreichte eine Leseranfrage, in der es darum geht, ob es sich beim Abdecken von unter Spannung stehenden Teilen um eine Tätigkeit handelt, die eine AuS-Schulung voraussetzt. Dieser Fachbeitrag ergänzt die Beantwortung der Leseranfrage.

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Die Sicherheitsabstände für das sichere Arbeiten in der Nähe von unter Spannung stehenden Teilen sind in DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100) festgelegt (Bild 1).

Abhängig von der Nennspannungsebene der jeweiligen elektrischen Anlage und den durchzuführenden Tätigkeiten sind unterschiedliche Abstände für Annäherungszonen und Gefahrenzonen festgelegt.

Arbeiten im spannungsfreien Zustand

Bei der Arbeitsmethode „Arbeiten im spannungsfreien Zustand“ werden die „fünf Sicherheitsregeln“ aus DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100) angewandt:

  1. Freischalten
  2. gegen Wiedereinschalten sichern
  3. Spannungsfreiheit feststellen
  4. Erden und Kurzschließen
  5. benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken.

Wenn in einem spannungsfreien Teil einer elektrischen Anlage gearbeitet werden soll und wenn weitere benachbarte Anlagenteile unter Spannung stehen, dann ist eine gesonderte Gefährdungsbeurteilung erforderlich.

Die fünfte Sicherheitsregel „benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken“ wird in folgenden Fällen angewandt:

  • Wenn damit gerechnet werden muss, dass bei Arbeiten die erforderlichen Sicherheitsabstände zu berührbaren gefährlichen aktiven Teilen möglicherweise nicht eingehalten werden.
  • Wenn damit gerechnet werden muss, dass es bei Arbeiten zu einer direkten Berührung von gefährlichen aktiven Teilen kommen kann

Durch das konsequente Befolgen der fünften Sicherheitsregel soll erreicht werden, dass der gefährliche Bereich so mit Isoliermaterial abgedeckt wird, dass es sich bei den durchzuführenden Arbeiten nicht um Arbeiten in der Nähe von unter Spannung stehenden Teilen handelt, sondern um Arbeiten außerhalb der Annäherungszone (siehe DIN EN 0105-100, Abschnitt 6.4.2.4).

Autor: H. Heckler

Literatur: [1] DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100):2015-10 Betrieb von elektrischen Anlagen – Teil 100: Allgemeine Festlegungen.
[2] Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG, Ausfertigungsdatum: 07.08.1996, Zuletzt geändert durch Art. 427 V v. 31.8.2015 I 1474.
[3] DGUV Information 203-001 (BGI 519), Sicherheit bei Arbeiten an elektrischen Anlagen; Eine Broschüre für die Elektrofachkraft und den elektrotechnisch unterwiesenen Mitarbeiter, Fachgebiet Elektrische Gefährdungen; Oktober 2015.
[4] DIN EN 61140 (VDE 0140-1):2016-11 Schutz gegen elektrischen Schlag – Gemeinsame Anforderungen für Anlagen und Betriebsmittel.
[5] Hoffmann, R.; Lantwin, A.; Nied, D.; Schäfer, J. (Hrsg.): Betrieb von elektrischen Anlagen – Erläuterungen zu DIN VDE 0105-100:2015-10, VDE-Schriftenreihe – Normen verständlich Band 13, 11., neu bearbeitete und erweiterte Auflage 2017, VDE Verlag.

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