20 Megawatt pro Jahr unversteuert
Solarindustrie und Betreiber von Solaranlagen können aufatmen. Nach einem Beschluss der Bundesregierung wird auch weiterhin auf die Erhebung der Ökosteuer auf selbstverbrauchten Solarstrom verzichtet.
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) wollte den Eigenverbrauch von Solarstrom mit der Stromsteuer belegen. Nur 20 Megawatt pro Jahr hätte der Anlagenbetreiber in seinem eigenen Haus unversteuert verbrauchen dürfen. Schäuble begründete seinen Steuerwunsch mit beihilferechtlichen Bedenken der EU.
Aufatmen bei der Solarwirtschaft
Mit der Entscheidung der Bundesregierung ist Schäubles Wunsch vom Tisch. Die Solarbranche zeigt sich zufrieden. Die zusätzliche Belastung mit der Ökosteuer hätte eine weitere Hürde für Eigenverbrauchsanlagen errichtet und den Bau von Photovoltaikanlagen immer mehr ausgebremst.
„Damit konnte ein gefährlicher Schildbürgerstreich abgewendet werden“, äußert sich Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW Solar), zur Entscheidung der Bundesregierung. „Wer selbst- oder vor Ort erzeugten Solarstrom nutzt, wird nicht zusätzlich durch Steuern und Abgaben belastet. Der Solarmarkt in Deutschland erholt sich langsam, dies ist ein wichtiges Vertrauenssignal an Investoren“, konstatiert Körnig.
Energiekonzerne unterstützen Steuerbefreiung
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) kritisierte ebenfalls die geplante Einführung der neuen Stromsteuer.
„Die langwierigen Diskussionen haben sich gelohnt: Die Bundesregierung wird keine unnötigen Steuerverschärfungen durchsetzen“, sagt Stefan Kapferer, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung des BDEW.
„Das gilt insbesondere für die Steuerbefreiung der kleinen Stromerzeugungsanlagen sowie für Strom aus erneuerbaren Energieträgern. Durch diese kluge Steuerpolitik können nun weitere Investitionen zur CO2-Einsparung angereizt werden“, betont Kapferer.
Streitpunkt Mieterstrom
Ein anderer Streitpunkt ist die noch ausstehende Mietstromverordnung. „Es ist an der Zeit, dass die Bundesregierung Mieter nicht länger beim Bezug von Solarstrom finanziell schlechter stellt als Eigenheimbesitzer“, fordert Carsten Körnig
Die Ermächtigung, Mieterstrom dem gewerblichen Eigenverbrauch gleichzustellen, hatte der Bundesrat im Zug der aktuellen EEG-Novelle ausgehandelt. Doch das zuständige Bundeswirtschaftsministerium blieb bisher weitgehend untätig. Die Chancen, dass die Mieterstromverordnung noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten kann, sind gering.