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Unfall mit einem Tesla-Modell, nach Aussage des Fahrers aufgrund versagender Technik (Quelle: teslamag.de, Foto: emir-t)
Elektromobilität

Elektromobilität: Haftungsfreistellung für Automobilhersteller

Das Auto lenkt, der Fahrer haftet

10.01.2017

Autonome Fahrzeuge werden in naher Zukunft den Alltag bestimmen. Damit ergeben sich für Hersteller und Fahrer neue rechtliche Fragen. Bei der Haftung traf Verkehrsminister Dobrindt eine wichtige Vorentscheidung – zum Entsetzen der Verbraucherschützer.

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Auf der Teststrecke für autonomes Fahren auf der A9 bei München wurden kürzlich sogenannte Landmarkenschilder aufgestellt, Mercedes schickt seine vollautonomen Autos durch die Städte, und BMW bereitet den Einsatz computergesteuerter Fahrzeuge in München vor. Die Entwicklung der Technik hat die Gesetzgebung längst überholt. Doch die Frage der Haftung bei Unfällen mit autonomen Fahrzeugen ist bis heute ungeklärt. Das soll sich nun ändern. Wer trägt bei einem Unfall die Schuld? Der Fahrer oder die Maschine bzw. der Hersteller? Wer haftet bei einem Systemausfall? Seit einigen Monaten ringen die Ministerien für Verkehr und Justiz um eine Lösung. Nun ist man sich bei strittigen Fragen einig. Das Wichtigste: Auch beim Einsatz von Computern bleibt die grundsätzliche Verantwortung beim Mensch bzw. Fahrzeugführer. Die Systeme müssen allerdings ihre eigenen Grenzen erkennen können und dazu in der Lage sein, "optisch, akustisch oder haptisch" anzuzeigen, dass der Fahrer eingreifen muss, etwa bei technischen Störungen. Eine ähnliche Signalisierung gibt es bereits beim Spurhalteassistent. Lässt der Fahrer das Lenkrad los, wird er nach sieben Sekunden durch sanftes Rütteln des Lenkrads darauf aufmerksam gemacht, wieder mit den Händen zu lenken. Reagiert er nach 20 Sekunden immer noch nicht, schaltet sich der Assistent ab.


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Autor
Name: Antje Schubert