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Elektrotechnik | Arbeits- und Gesundheitsschutz

Rüstarbeiten an Transformatoren

ep12/2010, 2 Seiten

Wir sind die Betreiber eines Industrienetzes im Bereich der Nieder-, Mittel- und Hochspannung. Für Instandsetzungs- und Umbaumaßnahmen müssen oftmals Baugerüste an oder in der Nähe von Transformatoren durch elektrotechnische Laien errichtet werden. Die durch Öl gekühlten/isolierten Trafos stehen im Freien, sind eingezäunt, mit Warnschildern versehen und ab der Hochspannungsebene gegen unbefugtes Betreten gesichert. Die spannungsführenden Teile sind isoliert. Für die Errichtung eines Baugerüsts ist es notwendig, den jeweiligen Mitarbeitern der Rüsterfirma Zugang zu den Trafobereichen zu ermöglichen. Bei dieser Tätigkeit arbeiten mehrere Rüstarbeiter unmittelbar neben den Transformatoren und Kabeln. Dabei werden untereinander Metallstangen und Holzbohlen unterschiedlicher Länge und unterschiedlichen Gewichts zugereicht und miteinander verbunden. Vor dem Hintergrund der Anlagensicherheit bzw. Verfügbarkeit ergeben sich oft unterschiedliche Auslegungen der Vorschriften. Gelten die beschriebenen Rüstarbeiten als "Arbeiten an Transformatoren" oder als "Arbeiten an Kabeln und isolierten Leitungen"? Wie ist das Errichten des Baugerüsts innerhalb eines Trafogartens zu bewerten? Welche Vorschriften sind bei der Freigabe von Rüstarbeiten an elektrischen Betriebsmitteln zu beachten? Darf ein Transformator der oben genannten Spannungsebenen mit einem Baugerüst eingerüstet werden, wenn er ober- und unterspannungsseitig eingeschaltet ist? Darf ein Transformator überhaupt betrieben werden, wenn er eingerüstet ist?


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Auf die einzelnen Fragen
  1. Rüstarbeiten und Bauarbeiten in der Nähe der aktiven Teile von Transformatoren sind Arbeiten in der Nähe von unter Spannung stehenden Teilen. Es sind die in der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift/Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (BGV A3) [2] und in DIN VDE 0105-100 [3] für diesen Fall festgelegten Sicherheitsmaßnahmen durchzuführen.
  2. Auf die Auslegung und Anwendung dieser Regelungen wurde in den vorstehenden Erläuterungen auszugsweise Bezug genommen.
  3. Ob ein unter Spannung stehender Transformator eingerüstet werden darf, muss unter Anwendung der erwähnten Regelungen sowie der Größe und Bauweise des Transformators entschieden werden. Es erscheint allerdings unwahrscheinlich, dass dies bei den heutzutage üblichen Bauweisen und Anlagenkonzeptionen in allen Fällen möglich sein wird, da z. B. auch mit dem Herabfallen von Materialien gerechnet werden muss, wodurch dann Schäden an Einführungen oder sonstigen Isoliereinheiten entstehen können.
  4. Nach Abschluss der Einrüstarbeiten kann durchaus ein Weiterbetrieb möglich sein, wenn dafür gesorgt ist, dass der einzelne Transformator so abgedeckt und abgeschirmt ist, dass sich weder Personen absichtlich oder unabsichtlich, direkt oder indirekt mit Hilfsmitteln, Geräten und Werkzeugen unter Spannung stehenden aktiven Teilen nähern können, noch beim Transport oder Herabfallen von Materialien und Werkzeugen Abschrankungen, Abdeckungen oder Teile des Transformators beschädigt werden können.

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Literatur

DIN VDE 0101 (VDE 0101):2000-01 Starkstromanlagen mit Nennwechselspannungen über 1 kV.

BGV A3 Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ vom 1. April 1979 in der Fassung vom 1. Januar 1997 mit Durchführungsanweisungen vom Oktober 1996. Aktualisierte Nachdruckfassung 2005.

DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100):2009-10 Betrieb von elektrischen Anlagen – Teil 100: Allgemeine Festlegungen.

DIN VDE 1000-10 (VDE 1000-10: 2009-01 Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen.

Arbeitschutzgesetz (ArbSchG) vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246), zuletzt geändert durch Artikel 15, Absatz 89 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160).


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Autor
  • H. H. Egyptien
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