Elektrotechnik
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Arbeits- und Gesundheitsschutz
Rüstarbeiten an Transformatoren
ep12/2010, 2 Seiten
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„Arbeiten in der Nähe aktiver Teile
In der Nähe aktiver Teile elektrischer Anlagen und Betriebsmittel, die nicht gegen direktes Berühren geschützt sind, darf, abgesehen von den Festlegungen in § 8, nur gearbeitet werden, wenn
„Bei Bauarbeiten und sonstigen nichtelektrotechnischen Arbeiten, wie z. B.
Bei Freileitungen sind alle möglichen Bewegungen der Leiterseile in Betracht zu ziehen sowie jede Bewegung oder Verlagerung, jedes Ausschwingen, Wegschnellen oder Herunterfallen von Gegenständen, die bei der Arbeit benutzt werden. Wegen der großen Vielfalt und Unterschiede bei solchen Arbeiten werden in dieser Norm keine Empfehlungen für diesen Abstand gegeben.“
Praktisch bedeutet dies,
Auf die einzelnen Fragen
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„Arbeiten in der Nähe aktiver Teile
In der Nähe aktiver Teile elektrischer Anlagen und Betriebsmittel, die nicht gegen direktes Berühren geschützt sind, darf, abgesehen von den Festlegungen in § 8, nur gearbeitet werden, wenn
- deren spannungsfreier Zustand hergestellt und für die Dauer der Arbeiten sichergestellt ist oder
- die aktiven Teile für die Dauer der Arbeiten, insbesondere unter Berücksichtigung von Spannung, Betriebsort, Art der Arbeit und der verwendeten Arbeitsmittel, durch Abdecken oder Abschranken geschützt worden sind oder
- bei Verzicht auf vorstehende Maßnahmen die zulässigen Annäherungen nicht unterschritten werden.“
„Bei Bauarbeiten und sonstigen nichtelektrotechnischen Arbeiten, wie z. B.
- Gerüstbau;
- Arbeiten mit Hebezeugen, Baumaschinen und Fördermitteln;
- Montagearbeiten;
- Transportarbeiten;
- Anstrich- und Ausbesserungsarbeiten;
- Bewegen von sonstigen Geräten und Bauhilfsmitteln;
- die Spannungshöhe;
- die Art der Arbeit;
- die verwendete Ausrüstung;
- die Tatsache, dass die beteiligten Personen keine elektrotechnischen Kenntnisse haben.
Bei Freileitungen sind alle möglichen Bewegungen der Leiterseile in Betracht zu ziehen sowie jede Bewegung oder Verlagerung, jedes Ausschwingen, Wegschnellen oder Herunterfallen von Gegenständen, die bei der Arbeit benutzt werden. Wegen der großen Vielfalt und Unterschiede bei solchen Arbeiten werden in dieser Norm keine Empfehlungen für diesen Abstand gegeben.“
Praktisch bedeutet dies,
Auf die einzelnen Fragen
- Rüstarbeiten und Bauarbeiten in der Nähe der aktiven Teile von Transformatoren sind Arbeiten in der Nähe von unter Spannung stehenden Teilen. Es sind die in der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift/Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (BGV A3) [2] und in DIN VDE 0105-100 [3] für diesen Fall festgelegten Sicherheitsmaßnahmen durchzuführen.
- Auf die Auslegung und Anwendung dieser Regelungen wurde in den vorstehenden Erläuterungen auszugsweise Bezug genommen.
- Ob ein unter Spannung stehender Transformator eingerüstet werden darf, muss unter Anwendung der erwähnten Regelungen sowie der Größe und Bauweise des Transformators entschieden werden. Es erscheint allerdings unwahrscheinlich, dass dies bei den heutzutage üblichen Bauweisen und Anlagenkonzeptionen in allen Fällen möglich sein wird, da z. B. auch mit dem Herabfallen von Materialien gerechnet werden muss, wodurch dann Schäden an Einführungen oder sonstigen Isoliereinheiten entstehen können.
- Nach Abschluss der Einrüstarbeiten kann durchaus ein Weiterbetrieb möglich sein, wenn dafür gesorgt ist, dass der einzelne Transformator so abgedeckt und abgeschirmt ist, dass sich weder Personen absichtlich oder unabsichtlich, direkt oder indirekt mit Hilfsmitteln, Geräten und Werkzeugen unter Spannung stehenden aktiven Teilen nähern können, noch beim Transport oder Herabfallen von Materialien und Werkzeugen Abschrankungen, Abdeckungen oder Teile des Transformators beschädigt werden können.
Literatur
DIN VDE 0101 (VDE 0101):2000-01 Starkstromanlagen mit Nennwechselspannungen über 1 kV.
BGV A3 Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979 in der Fassung vom 1. Januar 1997 mit Durchführungsanweisungen vom Oktober 1996. Aktualisierte Nachdruckfassung 2005.
DIN VDE 0105-100 (VDE 0105-100):2009-10 Betrieb von elektrischen Anlagen Teil 100: Allgemeine Festlegungen.
DIN VDE 1000-10 (VDE 1000-10: 2009-01 Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen.
Arbeitschutzgesetz (ArbSchG) vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246), zuletzt geändert durch Artikel 15, Absatz 89 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160).
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Autor
- H. H. Egyptien
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